Bundesgerichtshof verhandelt zur Zulässigkeit des Tonträger-Samplings
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 30. Juli 2026 mit einer grundsätzlichen Frage des Urheberrechts auseinandersetzen: der Zulässigkeit des sogenannten Tonträger-Samplings. Das Verfahren I ZR 74/22 behandelt eine Problematik, die in der Musik- und Kreativwirtschaft seit Jahren für Rechtsunsicherheit sorgt.
Worum geht es beim Tonträger-Sampling?
Beim Sampling werden kurze Ausschnitte aus bestehenden Tonaufnahmen (Samples) in neue Werke integriert – etwa durch Verarbeitung, Verfremdung oder Neuanordnung. Dies ist besonders in der Elektronischen Musik, im Hip-Hop und in modernen Produktionstechniken verbreitet. Die zentrale rechtliche Frage lautet: Unter welchen Bedingungen ist dies zulässig, ohne das Urheberrecht oder die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers zu verletzen?
Gesetzliche Grundlagen und parlamentarischer Kontext
Maßgeblich sind hier das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere die §§ 14 und 85 (Bearbeitung), sowie § 72 (Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers). Die Europäische Richtlinie 2006/115/EG (Vermietrecht- und Leihrecht-Richtlinie) und die Reform durch die Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrechtsrichtlinie) haben die Rahmenbedingungen zuletzt präzisiert. Diese wurden durch das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in deutsches Recht umgesetzt.
Die Rechtsprechung hat bislang differenziert: Während die Verwendung des musikalischen Materials grundsätzlich Zustimmung erfordert, gibt es Ausnahmen bei hinreichend eigenständiger Bearbeitung. Das BGH-Verfahren soll klären, wo diese Grenzlinien konkret verlaufen.
Praktische Bedeutung für Musikschaffende und Wirtschaft
Das Urteil wird erhebliche praktische Konsequenzen haben. Für Musikproduzenten, DJ’s und Künstler ist Rechtsklarheit essentiell, um wirtschaftlich und rechtssicher arbeiten zu können. Zu strikte Regeln könnten Innovation in der Musik bremsen; zu lockere könnten die Urheber- und Leistungsschutzrechte aushöhlen.
Auch für Plattenlabels, Streaming-Dienste und Verwertungsgesellschaften (wie die GEMA) ist das Urteil relevant: Sie müssen wissen, unter welchen Bedingungen Lizenzen erforderlich sind und wie Gebühren berechnet werden.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf?
Sollte das BGH-Urteil unbefriedigende Rechtslücken offenbaren, könnte Bundestag und Bundesrat gesetzgeberisch tätig werden. Eine Konkretisierung durch Gesetz wäre sinnvoll, um Rechtssicherheit zu schaffen und internationale Harmonisierung voranzutreiben.























































