Bundesgerichtshof verhandelt Haftung von Impfstoffherstellern für Impfnebenwirkungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 25. Februar 2026 erneut mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen Impfstoffhersteller für Gesundheitsschäden haften, die zeitlich im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung auftreten. Der Verhandlungstermin in der Sache VI ZR 335/24 zeigt, dass diese rechtliche Frage noch nicht abschließend geklärt ist und weiterhin erhebliche praktische Bedeutung hat.
Kernfrage des Verfahrens
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Geschädigte ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen Impfstoffhersteller begründen können. Dabei geht es nicht nur um nachgewiesene Nebenwirkungen, die in Fachinformationen genannt sind, sondern insbesondere um Fälle, in denen ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Gesundheitsschaden umstritten ist. Der BGH muss klären, welche Anforderungen an den Nachweis dieser Kausalität gestellt werden und welche Beweiserleichterungen möglicherweise gelten.
Gesetzlicher Hintergrund
Die Haftung von Arzneimittelherstellern wird durch das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt. Das AMG sieht unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche vor, wenn ein Arzneimittel durch Mängel Schäden verursacht hat. Besonders relevant ist die Frage, wie strengstens der Kausalitätsnachweis sein muss und ob epidemiologische Daten oder statistische Häufigkeitsangaben ausreichen.
Während der Pandemie wurde das Infektionsschutzgesetz mehrfach angepasst, um schnelle Impfstoffzulassungen zu ermöglichen. Dies wirft nun die Frage auf, ob und wie dies auf die Haftungsregeln ausstrahlt.
Praktische Bedeutung für Bürger
Tausende von Bürgern haben in Deutschland Schadensersatzforderungen gegen Impfstoffhersteller geltend gemacht. Eine klare Rechtsprechung des BGH ist daher von großer Bedeutung: Sie bestimmt, wie leicht oder schwer es Geschädigten fällt, ihre Ansprüche durchzusetzen. Besonders relevant ist die Frage, ob ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden ausreicht oder ob ein strenger medizinischer Kausalitätsnachweis erforderlich ist.
Eine Entscheidung zugunsten niedrigerer Nachweisanforderungen würde vielen Antragstellern Rechtsschutz gewähren; eine restriktive Auslegung könnte dagegen viele Verfahren scheitern lassen.
Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Die fortlaufenden Verhandlungen deuten darauf hin, dass der Gesetzgeber möglicherweise tätig werden sollte, um die Haftungsregeln für Impfstoffhersteller klarer auszugestalten. Dies könnte durch eine Ergänzung des AMG oder durch eine spezifische Regelung in einer Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geschehen.























































