Bundesgerichtshof verhandelt über Kostenersatz für Schufa-Bonitätsauskünfte
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 11. Juni 2026 mit einer grundsätzlichen Frage auseinandersetzen: Können Verbraucher die Kosten für eine Schufa-Bonitätsauskunft von demjenigen erstattet verlangen, der diese angefordert hat? Die beiden verbundenen Verfahren VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25 behandeln genau diese Problematik.
Hintergrund und Kernfrage
In der Praxis werden Schufa-Auskünfte regelmäßig von Unternehmen angefordert – etwa bei Kreditanträgen, Mietverträgen oder der Eröffnung von Geschäftskonten. Die entstehenden Kosten trägt üblicherweise der Verbraucher. Die zur Entscheidung anstehenden Fälle hinterfragen, ob diese Kostenverteilung rechtmäßig ist und wer die Kosten letztlich zu tragen hat.
Relevant für diese Bewertung sind mehrere gesetzliche Regelungen: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regeln, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden dürfen. Ferner spielen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – insbesondere Bestimmungen zu Schadensersatz und ungerechtfertigter Bereicherung – sowie das Schufa-Gesetz eine Rolle.
Rechtliche Einordnung
Die zentrale rechtliche Frage lautet: Wer trägt die Kosten einer Schufa-Auskunft, wenn diese auf Initiative eines Gläubigers oder eines potenziellen Vertragspartners erfolgt? Ist dies eine Kostenposition, die der Verbraucher selbst zahlen muss, oder kann diese dem Unternehmen auferlegt werden, das die Auskunft anfordert?
Das BDSG und die DSGVO enthalten Regelungen zur kostenlosen Auskunftserteilung durch den Verantwortlichen. Eine Schufa-Auskunft ist jedoch eine Auskunft eines privaten Unternehmens und nicht des Datenverantwortlichen selbst. Dies könnte bedeuten, dass hier andere Regeln greifen.
Praktische Bedeutung
Für Verbraucher kann ein klares Urteil erhebliche Auswirkungen haben: Jährlich werden Millionen von Schufa-Auskünfte angefordert. Sollte der BGH entscheiden, dass die anfordernde Stelle die Kosten tragen muss, hätte dies Konsequenzen für Makler, Vermieter, Banken und andere Unternehmen. Umgekehrt könnte eine Bestätigung der gegenwärtigen Praxis rechtliche Klarheit schaffen.
Ausblick
Das Urteil wird möglicherweise auch Fragen aufwerfen, ob ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht – etwa zur expliziten Regelung der Kostentragung bei Schufa-Auskünften oder zur stärkeren Verbraucherschutzbestimmungen bei der Datenabfrage.























































