Bundesgerichtshof verhandelt über Schutzfähigkeit des USM Haller Möbelsystems
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 23. April 2026 mit der grundsätzlichen Frage auseinandersetzen, ob das USM Haller Möbelsystem als Designwerk geschützt werden kann. Das Verfahren I ZR 96/22 könnte weitreichende Konsequenzen für die Gestaltungsschutzrechte von modularen Möbelsystemen haben.
Hintergrund und Verfahrensgegenstand
Bei der Schutzfähigkeit von Designs handelt es sich um eine zentrale Frage des Urheberrechts und des Designrechts in Deutschland. Das USM Haller System ist ein international bekanntes modulares Möbelsystem, das aus einzelnen Komponenten besteht, die flexibel kombinierbar sind. Die Kernfrage lautet: Kann ein solches funktionales Möbelsystem als geschützte Designform anerkannt werden, oder steht die praktische Funktionalität einem urheberrechtlichen beziehungsweise designrechtlichen Schutz entgegen?
Rechtliche Grundlagen
Das Verfahren berührt mehrere Rechtsgebiete: Das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG (Werke der angewandten Kunst) sowie das Designgesetz (DesignG). Zusätzlich sind Bestimmungen des Geschmacksmustergesetzes relevant. Diese Rechtsvorschriften regeln, unter welchen Voraussetzungen kreative Gestaltungen – auch bei funktionalen Objekten – rechtlichen Schutz genießen können.
Praktische Bedeutung
Für Hersteller von Designmöbeln und modularen Systemen ist die Entscheidung von großer Bedeutung. Sie bestimmt, welchen Schutz innovative Möbeldesigns vor Nachahmungen erhalten können. Ein positives Urteil würde Designern und Herstellern stärkere Abwehrmöglichkeiten gegen unlautere Kopien bieten. Ein restriktives Urteil könnte hingegen dazu führen, dass funktionale Möbeldesigns schwerer zu schützen sind.
Für Verbraucher hat dies indirekt Auswirkungen: Ein starker Designschutz kann Innovation fördern und Anreize für hochwertige Entwicklung schaffen. Gleichzeitig können zu breite Schutzrechte den Wettbewerb einschränken und Produktvielfalt begrenzen.
Möglicher Handlungsbedarf
Je nach Entscheidung des BGH könnte der Gesetzgeber möglicherweise nachbessern müssen. Die Grenzen zwischen funktionalen und gestaltungsschutzfähigen Elementen sind in der Praxis oft fließend. Eine Klarstellung durch BGH-Rechtsprechung könnte aufzeigen, ob eine Anpassung der einschlägigen Gesetze erforderlich ist, um eine konsistente Rechtslage zu gewährleisten.























































