Von Bundesregierung beantwor…
Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zum rechten "Zentrum"-Verein
Hintergrund
Der Verein „Zentrum – die alternative Gewerkschaft e.V.“ versucht sich seit 2009 vor allem bei Betriebsratswahlen in Großbetrieben der Autoindustrie als Alternative zu etablierten Gewerkschaften zu positionieren. Nach Medienberichten knüpft die Organisation an rechte Ideologien und Verschwörungstheorien an und gilt als AfD-nah. Bei den aktuellen Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2026 tritt der Verein auch in neuen Branchen an.
Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche Kleine Anfrage der Linken-Fraktion zu dem rechtsextremen Verein „Zentrum – die alternative Gewerkschaft e.V.“ geantwortet. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Bei nahezu allen 24 Fragen gibt die Regierung an, keine Erkenntnisse zu haben.
Die Drucksache 21/5702 vom 30. April 2026 zeigt eines deutlich: Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben weder über Mitgliederzahlen informiert, noch über Betriebsräte oder die Finanzierung des Vereins. Selbst zu dessen Immobilien liegen ihr keine Daten vor. Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen? Auch hier behauptet die Regierung Unwissen.
Rechtsstatus ungeklärt
Besonders brisant zeigt sich jedoch ein anderer Punkt. Die Regierung äußert sich nicht zur Frage, ob „Zentrum“ überhaupt eine echte Gewerkschaft im Sinne des Grundgesetzes ist. Diese Entscheidung über die sogenannte Tariffähigkeit obliegt allein den Arbeitsgerichten, so die ausweichende Antwort. Dies ist bemerkenswert, da die Regierung gleichzeitig bestätigt, dass ihr das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom August 2025 bekannt ist. Demnach handelt es sich bei „Zentrum“ um eine „nicht tariffähige Gewerkschaft“.
„Zentrum“ tritt bei Betriebsratswahlen als Gewerkschafts-Alternative auf, aber ein Gericht hat bereits geurteilt, dass es keine echte Gewerkschaft ist.
Der Verein, der zwischen März und Mai 2026 bei deutschlandweiten Betriebsratswahlen antritt, versucht sich seit 2009 vor allem in Großbetrieben der Autoindustrie zu etablieren. Hintergrund ist eine allgemeine Schwächung der etablierten Gewerkschaften: Nach Medienberichten über die schwächelnde Tarifbindung knüpft die Organisation geschickt an rechte Ideologien und Verschwörungstheorien an.
Verschlusssache bei Finanzermittlungen
Nur bei einem Punkt weicht die Regierung von ihrer Unwissenslinie ab. Bei Fragen zu möglichen Ermittlungsverfahren der Financial Intelligence Unit (FIU) verweist sie auf eine Verschlusssache. Diese Informationen sind als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ klassifiziert und werden vertraulich übermittelt. Die Begründung lautet: Ein Bekanntwerden der FIU-Arbeitsweise könnte Strafverfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche behindern.
Die Linken-Abgeordneten hatten in ihrer ursprünglichen Anfrage ausführlich die Verbindungen des Vereins zu rechtsextremen Kreisen dargelegt. Der aktuelle Vorsitzende Oliver H. ist Gitarrist der Rechtsrockband „Noie Werte“ gewesen. Der Schatzmeister hat in den 1990er Jahren eine neonazistische Mailbox betrieben. Trotz dieser öffentlich bekannten Informationen behauptet die Bundesregierung, keine entsprechenden Erkenntnisse zu haben.
Betroffen sind vor allem Beschäftigte in Großbetrieben der Autoindustrie, aber auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und in Gesundheitsberufen, wo „Zentrum“ seine Aktivitäten ausweitet. Die Anzahl der dem Verein zugerechneten Betriebsräte wird im unteren dreistelligen Bereich vermutet.
Die Kleine Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2026 abgeschlossen. Teile der Antwort zu Finanzermittlungen wurden als Verschlusssache klassifiziert und sind nicht öffentlich zugänglich. Weitere parlamentarische Initiativen sind möglich.
- Tariffähigkeit
- Die rechtliche Fähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung, wirksame Tarifverträge abzuschließen. Darüber entscheiden allein die Arbeitsgerichte.
- GETZ-R
- Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus, wo Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten.
- Verschlusssache
- Dokument mit Geheimhaltungsgrad, das nicht öffentlich zugänglich ist, um Sicherheitsinteressen zu schützen.























































