Kleine Anfrage eingereicht
AfD fragt nach Immobilien der linksextremen Szene in Deutschland
Hintergrund
Die Anfrage bezieht sich auf verschiedene autonome Zentren wie die Rote Flora in Hamburg, das KTS in Freiburg oder Conne Island in Leipzig. Der Fragesteller verweist auf die Gewaltexzesse beim G20-Gipfel in Hamburg und Berichte über kommunale Finanzierung solcher Zentren. Grundlage sind Artikel der „Jungen Freiheit“ und der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.
Der AfD-Abgeordnete Dr. Harald Weyel hat am 16. März 2018 eine umfassende Kleine Anfrage zu Immobilien der linksextremen Szene gestellt (BT-Drs. 19/1367). Mit zehn detaillierten Fragen fragt er die Bundesregierung nach Gebäuden und Grundstücken, die bundesweit von entsprechenden Gruppierungen genutzt werden.
Zentrale Fragenkomplexe
Zunächst fragt Weyel nach Immobilien im direkten Eigentum von Personen, Vereinen oder Organisationen der linksextremen Szene. Die dauerhafte Nutzung von Objekten durch entsprechende Gruppierungen interessiert ihn jedoch auch dann, wenn diese nicht Eigentümer sind.
Besonderes Augenmerk legt der Abgeordnete auf die Finanzierung. Art und Umfang öffentlicher Mittel stehen im Zentrum seiner Nachfragen – direkte Förderungen, vergünstigte Kredite, kommunale Unterstützung. Dies ist bemerkenswert, da Weyel sich dabei explizit auf einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ bezieht, wonach solche Zentren „oftmals von den Kommunen finanziert“ werden.
Weyel nennt als Beispiele bekannte autonome Zentren wie die Rote Flora in Hamburg, das KTS in Freiburg, Conne Island in Leipzig oder das Linke Zentrum Lilo Herrmann in Stuttgart.
Sicherheitsaspekte im Fokus
Die Rolle der Sicherheitsbehörden bildet einen zweiten Schwerpunkt. Weyel will wissen, ob Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt oder das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) öffentliche Stellen vor dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien an entsprechende Gruppierungen gewarnt haben.
Hintergrund ist offenbar die Frage nach staatlicher Kontrolle über solche Räume. Zusätzlich erkundigt sich der AfD-Politiker nach Veranstaltungen in den Jahren 2015 bis 2017. Bekannte Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit den genannten Objekten sind ebenfalls Gegenstand seiner Anfrage, wobei sich diese sowohl auf vom Verfassungsschutz beobachtete als auch in Verfassungsschutzberichten erwähnte linke Zentren bezieht.
Betroffen sind autonome Zentren, linke Vereine und deren Betreiber bundesweit. Auch Kommunen und staatliche Stellen, die möglicherweise Förderungen gewähren, sowie Sicherheitsbehörden, die entsprechende Objekte beobachten.
Die Bundesregierung hat nach Geschäftsordnung des Bundestages grundsätzlich zwei Wochen Zeit zur Beantwortung der Kleinen Anfrage. Die Antwort wird als separate Drucksache veröffentlicht und kann weitere parlamentarische Debatten auslösen.
- Autonome Zentren
- Selbstverwaltete Gebäude oder Räumlichkeiten, die von linken Gruppen für politische und kulturelle Aktivitäten genutzt werden.
- Verfassungsschutz
- Inlandsnachrichtendienst zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, der extremistische Gruppierungen beobachtet.
- GTAZ
- Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum – zentrale Stelle zur Koordination der Terrorismusbekämpfung verschiedener Sicherheitsbehörden.























































