Noch nicht beantwortet
AfD fragt nach NGO-Förderung durch "Demokratie leben!" in Thüringen
Hintergrund
Die AfD kritisiert die aktuelle NGO-Förderpraxis als intransparent und bezieht sich auf verfassungsrechtliche Bedenken des Juristen Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Anlass war auch eine Kundgebung „Suhl bleibt hell!“ im Februar 2025, die sich gegen die AfD richtete und von geförderten Partnerschaften unterstützt wurde.
Die AfD-Fraktion stellt eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in Thüringen. Die Drucksache 21/5880 vom 11. Mai 2026 umfasst 24 detaillierte Fragen zu allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes.
Vollständige Transparenz über die Mittelverwendung seit dem Haushaltsjahr 2020 – das fordern die Abgeordneten Robert Teske, Stefan Möller und weitere AfD-Politiker. Sie verlangen eine maschinenlesbare Auflistung aller Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sowie der geförderten Projekte für jeden einzelnen Landkreis. Dies ist bemerkenswert, da bisherige Anfragen dieser Detailtiefe meist auf Bundesebene gestellt werden.
Verfassungsrechtliche Einwände
Mit verfassungsrechtlichen Bedenken begründet die AfD ihre Anfrage. Sie verweist dabei auf den Juristen Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, der die NGO-Förderpraxis in der F.A.Z. als verfassungswidrig bezeichnet hat. Besonders im Fokus steht eine Kundgebung „Suhl bleibt hell!“ vom Februar 2025. Diese hat sich gegen die AfD gerichtet und ist von geförderten Partnerschaften unterstützt worden.
Als konkretes Beispiel führt die AfD das „Muslimische Bildungswerk für Demokratie und Bildung e.V.“ an, das 2026 rund 250.000 Euro für das Projekt „Stark in Vielfalt“ erhält. Hintergrund ist das erklärte Ziel, „Demokratie erleben und gestalten in Ostdeutschland“ zu fördern und „gegen Antimuslimischen Rassismus und Antisemitismus“ zu arbeiten.
Die Anfrage setzt die Diskussion um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fort, dessen Förderpraxis bereits mehrfach thematisiert worden ist. Die Auflistung der Bundesregierung macht nicht deutlich, an welche Vereine die Fördersummen tatsächlich fließen, so die AfD.
Betroffen sind alle geförderten Vereine und Organisationen in Thüringen, die Mittel aus „Demokratie leben!“ erhalten, sowie die lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ in 24 Landkreisen und Städten.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, die umfangreiche Anfrage zu beantworten. Die AfD fordert eine maschinenlesbare Auflistung aller Erst-, Zwischen- und Letztempfänger von Fördergeldern seit dem Haushaltsjahr 2020.
- Partnerschaften für Demokratie
- Lokale Bündnisse verschiedener Akteure, die im Rahmen von "Demokratie leben!" gefördert werden und vor Ort Projekte gegen Extremismus umsetzen.
- NGO
- Nichtregierungsorganisationen sind nichtstaatliche Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Bürgerinitiativen, die oft öffentliche Förderung erhalten.























































