Antwort der Regierung ausste…
AfD fragt nach Drohnendetektion an deutschen Flughäfen
Hintergrund
In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Drohnenvorfällen in der Nähe deutscher Flughäfen, die den Flugbetrieb erheblich beeinträchtigten. Die Deutsche Flugsicherung GmbH hatte nach eigenen Angaben an einem System zur systematischen Drohnendetektion gearbeitet, stellte die Entwicklung aber aufgrund ungeklärter Finanzierung und einer Neubewertung der Zuständigkeiten ein. Parallel diskutiert die Bundesregierung über ein Drohnenabwehrzentrum und neue technische Mittel im Rahmen der Novellierung des Bundespolizeigesetzes.
Die AfD-Fraktion um Stefan Schröder fragt die Bundesregierung, wer künftig für die Drohnendetektion an deutschen Flughäfen zuständig ist. In ihrer Kleinen Anfrage vom 8. April 2026 (BT-Drs. 21/5232) verweist sie auf wiederholte Drohnenvorfälle, die den Flugbetrieb beeinträchtigen.
Deutsche Flugsicherung stoppt Entwicklung
Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat nach eigenen Angaben an einem System zur systematischen Drohnendetektion gearbeitet. Die Arbeiten wurden laut DFS-Geschäftsbericht 2023 zunächst aufgrund ungeklärter Finanzierung pausiert. 2024 stellte die DFS die Entwicklung dann vollständig ein. Dies ist bemerkenswert, da die Arbeiten bereits fortgeschritten waren. Die DFS begründet den Stopp damit, dass Detektion und Abwehr von Drohnen inzwischen als überwiegend polizeiliche Aufgabe eingeordnet werden.
Die Bundesregierung plant parallel dazu den Aufbau eines Drohnenabwehrzentrums. Zudem soll der Einsatz „geeigneter technischer Mittel“ im Rahmen der Novellierung des Bundespolizeigesetzes ermöglicht werden. Der Bundeshaushalt 2026 sieht ein „Reallabor zur Drohnendetektion“ vor.
Sechs Fragenkomplexe
Die AfD will unter anderem wissen, welche Behörden für Entwicklung und operativen Einsatz der Drohnendetektion zuständig sind. Nach dem aktuellen Entwicklungsstand erkundigt sich die Fraktion ebenfalls. Die Kosten für die Ausstattung der Flughäfen stehen im Fokus. Auch zeitliche Meilensteine für eine bundesweite Drohnendetektion sind Gegenstand der Anfrage.
Drohnen können Flughäfen zum Stillstand bringen – doch wer soll sie künftig aufspüren und abwehren? Diese Zuständigkeitsfrage beschäftigt jetzt den Bundestag.
Besonderes Interesse zeigt die Fraktion für die Verwertung der bisherigen Erkenntnisse der Deutschen Flugsicherung. Hintergrund ist, dass diese mit Bundesmitteln gefördert wurden. Die Einordnung der Drohnendetektion als Teil der Sicherheitsanforderungen für kritische Infrastrukturen steht ebenfalls im Fokus der Anfrage.
Betroffen sind Flughafenbetreiber, Piloten, Flugreisende und die Deutsche Flugsicherung. Auch Bundespolizei und andere Sicherheitsbehörden müssen sich mit der Drohnenabwehr befassen.
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die AfD erwartet Klarstellungen zu Zuständigkeiten, Finanzierung und Zeitplänen für den Aufbau einsatzfähiger Drohnendetektion an deutschen Flughäfen.
- Drohnendetektion
- Technisches System zur automatischen Erkennung von Drohnen im Luftraum, meist über Radar, optische Sensoren oder Funküberwachung.
- Kritische Infrastruktur
- Einrichtungen wie Flughäfen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit zur Folge hätte.























































