Beantwortet
Sollen Notare weiter ihr bewaehrtes E-Postfach nutzen duerfen?
Die AfD-Fraktion hat einen Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/5808) vorgelegt, der sich gegen eine geplante Systemtrennung in der digitalen Kommunikation von Notaren wendet. Der Antrag vom 6. Mai 2026 richtet sich gegen den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen.
Kern des Konflikts: Zwei Systeme statt einem
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Notare ab dem 1. Januar 2028 für die Kommunikation mit Finanzbehörden das ELSTER-System nutzen müssen. Gleichzeitig darf das bewährte besondere elektronische Notarpostfach (beN) der Bundesnotarkammer für diesen Bereich nicht mehr verwendet werden. Dies ist bemerkenswert, da das System nach Angaben der Antragsteller seit Jahren erfolgreich im Einsatz ist.
Das ist so, als würde man jemandem verbieten, sein gut funktionierendes E-Mail-Programm zu nutzen und ihn zwingen, für bestimmte Empfänger ein völlig anderes System zu verwenden.
Die AfD-Abgeordneten um Thomas Fetsch argumentierten, dass dies einen „größeren und einseitigen Medienbruch“ schaffe. Das elektronische Notarpostfach habe sich bewährt. Es ermögliche eine „rechtssichere, verwaltungsarme und medienbruchfreie Kommunikation“ mit Gerichten, Behörden und anderen Notaren.
Praktische Auswirkungen für Immobilienkäufer
Die Fraktion warne, der geplante Weg verkompliziere und verteuere „den Urkundsvollzug für alle Beteiligten“. Hintergrund ist, dass bei Verwaltungsverfahren zusätzliche Systembrüche häufig zu Verzögerungen führen. Die höheren Kosten werden letztendlich an die Bürger weitergegeben.
AfD fordert einheitliche Lösung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, „die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen“, damit Notare das elektronische Notarpostfach auch für die Finanzverwaltung nutzen können. Alternativ soll ELSTER „umgehend mit einer medienbruchfreien Schnittstelle“ für die Notarpostfächer ausgestattet werden.
Die Begründung betont, ELSTER sei primär ein Werkzeug für Steuererklärungen. Es sei nicht „in erster Linie zur verschriftlichten Kommunikation geeignet“. Eine konsequente Digitalisierung erfordert einheitliche Lösungen statt parallel laufender Systeme.























































