Beantwortet
AfD fragt nach Opferschutz bei Organisierter Kriminalität
Hintergrund
Organisierte Kriminalität nutzt systematisch Abhängigkeiten aus, um Kontrolle über Personen auszuüben. Besonders in Bereichen wie Menschenhandel und Ausbeutung entstehen fließende Übergänge zwischen Täterschaft und Opferschaft. Das Bundeskriminalamt hat in aktuellen Lagebildern auf diese Problematik hingewiesen. Für eine nachhaltige Schwächung krimineller Netzwerke ist der Schutz betroffener Personen und deren Unterstützung beim Ausstieg zentral.
Die AfD-Fraktion reichte am 1. April 2026 eine Kleine Anfrage zur Wirksamkeit von Opferschutz und Ausstiegsmechanismen bei Organisierter Kriminalität ein (BT-Drs. 21/5155). Mit 16 detaillierten Fragen fordert sie die Bundesregierung auf, ihre strategische Bewertung dieser Schutzmaßnahmen transparent zu machen.
Die Anfrage zielt darauf ab, die Bedeutung von Opferschutz für die nachhaltige Bekämpfung Organisierter Kriminalität zu ermitteln. Besonders interessiert sich die AfD für sogenannte Täter-Opfer-Überschneidungen – Situationen, in denen Personen unter Druck oder in Abhängigkeitsverhältnissen zu Straftaten veranlasst werden. Dies ist bemerkenswert, da dieser Aspekt in der öffentlichen Debatte oft unterrepräsentiert bleibt.
Schwerpunkt auf Wirksamkeitsbewertung
Ein zentraler Punkt der Anfrage sind bundeseinheitliche Kriterien zur Bewertung der Wirksamkeit von Schutz- und Ausstiegsmaßnahmen. Die AfD fragt nach der Berücksichtigung von Wirkungsindikatoren, die über die bloße Zahl eingeleiteter Maßnahmen hinausgehen. Etwa zur nachhaltigen Entkopplung von Betroffenen aus kriminellen Netzwerken.
Die Anfrage konzentriert sich auf strategische Erkenntnisse und verzichtet bewusst auf operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren.
Besondere Aufmerksamkeit gilt minderjährigen Opfern im Umfeld Organisierter Kriminalität. Die AfD erfragt spezielle Herausforderungen bei deren Identifizierung, Schutz und Ausstieg aus organisierten kriminellen Strukturen. Hintergrund ist, dass Minderjährige oft besonders vulnerabel sind und gleichzeitig schwerer zu erreichen. Zudem thematisiert sie die Rolle von Zeugenschutz. Aufenthaltsrechtliche Stabilisierung und sozialrechtliche Absicherung beim erfolgreichen Ausstieg werden ebenfalls erfragt.
Die Anfrage behandelt auch regionale Unterschiede bei Schutz- und Ausstiegsangeboten sowie mögliche Lücken in der Versorgung. Abschließend fragt die AfD, ob künftige Bundeslagebilder zur Organisierten Kriminalität stärker um Aussagen zur Opferdimension und zu Ausstiegsmöglichkeiten ergänzt werden.
Die Bundesregierung muss die Fragen innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die Anfrage ist federführend von Tobias Matthias Peterka und weiteren AfD-Abgeordneten gestellt worden.
Betroffen sind Menschen, die durch kriminelle Netzwerke ausgebeutet oder unter Druck gesetzt werden – insbesondere Opfer von Menschenhandel, Gewalt- und Einschüchterungsdelikten. Besonders minderjährige Opfer stehen im Fokus der Anfrage.
Die Bundesregierung muss die 16 Fragen der Kleinen Anfrage innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die AfD strebt mit der Anfrage eine strategische Bewertung der Schutz- und Ausstiegsmechanismen an, ohne operative Details zu einzelnen Ermittlungsverfahren zu erfragen.
- Victim-Offender Overlap
- Fließende Übergänge zwischen Täterschaft und Opferschaft, etwa wenn Personen unter Zwang zu Straftaten veranlasst werden.
- Organisierte Kriminalität
- Systematische Begehung von Straftaten durch strukturierte Gruppen mit arbeitsteiliger Vorgehensweise.
- Menschenhandel
- Anwerbung, Beförderung oder Aufnahme von Personen durch Zwang, Täuschung oder Ausnutzung einer Zwangslage zur Ausbeutung.























































