Antrag eingegangen
Grüne fordern Schlichtungspflicht für Reiseveranstalter
Hintergrund
Im Reiseverkehr besteht ein Ungleichgewicht zwischen Reisenden und Unternehmen, da größere Veranstalter auf spezialisierte Rechtsabteilungen zurückgreifen können. Schlichtungsstellen gleichen dieses Ungleichgewicht bereits teilweise aus – im Luftverkehr existiert bereits eine entsprechende gesetzliche Regelung. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte im Juni 2023 eine Ausweitung auf Reiseveranstalter beschlossen.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag will Reiseveranstalter gesetzlich dazu verpflichten, außergerichtliche Schlichtung als feste Option anzubieten. Dies geht aus einem Antrag (BT-Drs. 21/5782) vom 5. Mai 2026 hervor, den die Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel und weitere Grünen-Politiker eingebracht haben.
Ungleichgewicht zwischen Reisenden und Unternehmen
Im Fall von touristischen Rechtsstreitigkeiten besteht grundsätzlich ein großes Ungleichgewicht zwischen Reisenden und Reiseunternehmen, heißt es in der Begründung. Während Reisende meist keine spezialisierten Kenntnisse im Reiserecht haben, können größere Veranstalter auf erfahrene Rechts- und Fachabteilungen zurückgreifen. Dies ist bemerkenswert, da der Reisemarkt durch eine besonders starke Machtasymmetrie geprägt ist.
Allein bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr sind im vergangenen Jahr knapp 42.000 neue Anträge eingegangen. Die Gesamteinigungsquote liegt bei rund 88 Prozent – die überwiegende Mehrheit der Streitigkeiten wird also einvernehmlich gelöst.
Vorbild Luftverkehr
Die Grünen orientieren sich am bereits existierenden Modell im Luftverkehr. Dort ist eine entsprechende Regelung in den §§ 57 bis 57c des Luftverkehrsgesetzes verankert, argumentieren die Antragsteller. Nach den positiven Erfahrungen im Luftverkehr sollten auch Reiseveranstalter zu diesem Angebot verpflichtet werden.
Schlichtungsverfahren haben gegenüber Gerichtsverfahren entscheidende Vorteile: Sie sind kostenlos. Zudem verlaufen sie schneller und beziehen die Perspektiven beider Seiten gleichberechtigt ein. Auch für Unternehmen bieten sie eine kostengünstige und die Geschäftsbeziehung weniger belastende Lösung.
Politische Rückendeckung
Der Vorstoß findet Unterstützung auf verschiedenen Ebenen, heißt es weiter. Hintergrund ist, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz bereits im Juni 2023 einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte. Die Bundesregierung betont den Wert der außergerichtlichen Streitbeilegung und möchte diese branchenübergreifend stärken.
Zusätzlich fordert der Antrag, die Sichtbarkeit alternativer Schlichtungsangebote zu erhöhen, indem die Hinweispflicht für Unternehmen im Zuge der Umsetzung der reformierten EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechend gestaltet wird.
Betroffen sind alle Pauschalreisenden bei Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern sowie die Reisebranche selbst. Auch die Gerichte würden durch weniger Verfahren entlastet.
Der Antrag wird nun den zuständigen Ausschüssen zur Beratung überwiesen. Die Grünen orientieren sich an der bereits bestehenden Regelung im Luftverkehr und wollen die Umsetzung im Zuge der reformierten EU-Pauschalreiserichtlinie vorantreiben.
- Außergerichtliche Schlichtung
- Kostenloses Verfahren zur einvernehmlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmen ohne Gerichtsverfahren.
- Pauschalreiserichtlinie
- EU-Richtlinie, die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen regelt und in nationales Recht umgesetzt werden muss.























































