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Erfasst Deutschland israelbezogenen Antisemitismus richtig?
Hintergrund
Antisemitische Straftaten werden in Deutschland überwiegend dem rechtsextremen Spektrum (PMK-rechts) zugeordnet. Gleichzeitig mehren sich Hinweise auf antisemitische Einstellungen auch in anderen politischen Milieus, insbesondere im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt. Die AfD sieht die Gefahr einer systematischen Unterschätzung bestimmter Erscheinungsformen des Antisemitismus durch mögliche Fehlzuordnungen in der Kriminalstatistik.
Die AfD-Fraktion stellt der Bundesregierung 19 detaillierte Fragen zur Erfassung antisemitischer Straftaten in Deutschland. Die Kleine Anfrage vom 13. April 2026 (BT-Drs. 21/5268) hinterfragt die Zuordnung antisemitischer Vorfälle im System der Politisch motivierten Kriminalität (PMK).
Kern der Kritik ist die Annahme, dass antisemitische Straftaten automatisch dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden. Dies geschieht auch dann, wenn die Täter aus anderen politischen Milieus stammen. Die AfD sieht die Gefahr eines verzerrten Lagebilds. Antisemitische Erscheinungsformen außerhalb der rechten Szene werden unterschätzt.
Besonders im Fokus steht der sogenannte israelbezogene Antisemitismus. Dies ist bemerkenswert, da diese Form häufig im Zusammenhang mit politischen Debatten zum Nahostkonflikt auftritt und laut der Fraktion in verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Milieus vorkommt. Die AfD fragt, mit welcher Definition die Bundesregierung arbeitet. Welche praktischen Konsequenzen dies für die Straftatenzuordnung hat.
Die Anfrage zielt darauf ab zu klären, ob Deutschland ein vollständiges Bild des Antisemitismus in der Gesellschaft hat oder bestimmte Formen übersieht.
Detaillierte Fragen zur Erfassungspraxis
Die 19 Fragen der AfD decken verschiedene Bereiche ab. Von den konkreten Zuordnungskriterien über nachträgliche Umklassifizierungen bis hin zu antisemitischen Vorfällen im Hochschulbereich oder linkspolitischen Spektrum reicht das Spektrum. Auch die Rolle sozialer Medien wird thematisiert. Mögliche internationale Einflüsse sind ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Frage nach Umklassifizierungen: Die AfD fragt, wie oft antisemitische Straftaten seit 2020 zunächst einem Phänomenbereich zugeordnet und später umklassifiziert wurden. Hintergrund ist, dass dies Aufschluss über die Qualität der ersten Bewertung geben könnte.
Nach Vorfällen „unterhalb der Strafbarkeitsschwelle“ erkundigt sich die Fraktion ebenfalls. Gemeint sind antisemitische Äußerungen oder Handlungen, die nicht strafrechtlich relevant sind, aber dennoch das gesellschaftliche Klima beeinflussen könnten.
Betroffen sind jüdische Mitbürger, die Opfer antisemitischer Straftaten werden, sowie die Sicherheitsbehörden und politischen Entscheidungsträger, die auf Basis der PMK-Statistik Lagebilder erstellen und Gegenmaßnahmen entwickeln.
Die Bundesregierung hat nach der Geschäftsordnung des Bundestags die Möglichkeit, die Anfrage binnen der üblichen Frist zu beantworten. Eine konkrete Antwortfrist ist nicht genannt. Die Antwort wird voraussichtlich detaillierte Informationen zu den Erfassungskriterien und statistischen Daten seit 2020 enthalten.
- PMK (Politisch motivierte Kriminalität)
- Straftaten, die durch politische Motive geprägt sind und sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Staat oder seine Einrichtungen richten.
- Israelbezogener Antisemitismus
- Antisemitische Einstellungen und Handlungen, die sich als Kritik an Israel tarnen, aber judenfeindliche Stereotype verwenden.
- Phänomenbereich PMK-rechts
- Kategorie in der PMK-Statistik für Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund, dem die meisten antisemitischen Straftaten zugeordnet werden.























































