- 15 Prozent aller Wohnungsverluste entstehen durch vollstreckte Zwangsräumungen
- 64,3 Prozent der Räumungen gehen auf Mietschulden zurück
- Bundesregierung will Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
Hintergrund
Nach Daten des Dokumentationssystems zur Wohnungslosigkeit (DzW) der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe verloren mehr als die Hälfte (53,5 Prozent) der dokumentierten wohnungslosen Personen ihre Wohnung durch eine Kündigung oder eine Zwangsräumung. Die Bundesregierung hat im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) das Ziel festgeschrieben, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Die EU-Grundrechteagentur (FRA) kritisiert in ihrem aktuellen Jahresbericht unzureichende Schutzmaßnahmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten.
- 53,5 Prozent — Anteil der wohnungslosen Personen, die ihre Wohnung durch Kündigung oder Zwangsräumung verloren (BAG W, Statistikbericht 2024).
- 15 Prozent — Anteil der Betroffenen, bei denen eine vollstreckte Zwangsräumung der direkte Grund für den Wohnungsverlust war.
- 64,3 Prozent — Anteil der Zwangsräumungen, die durch Mietschulden ausgelöst wurden.
- 8,5 Prozent — Anteil der Zwangsräumungen aufgrund von Eigenbedarfskündigungen.
- 26,9 Prozent — Anteil der Betroffenen, die ohne formale Kündigung ausziehen und zur Dunkelziffer verdrängter Haushalte zählen.
Im Detail
Zwangsräumungen sind menschenrechtlich höchst problematisch und dürfen deshalb nur unter sehr strengen Bedingungen durchgeführt werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/8865, mit Verweis auf UN-Ausschuss zum Sozialpakt 1997
Jedes Jahr verlieren in Deutschland tausende Menschen ihre Wohnung durch Zwangsräumungen. Nach Daten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) aus dem Statistikbericht 2024 geben 15 Prozent der dokumentierten wohnungslosen Personen eine vollstreckte Zwangsräumung als direkten Grund für den Verlust ihrer Unterkunft an. In fast zwei Dritteln dieser Fälle (64,3 Prozent) sind Mietschulden der Auslöser. Insgesamt verloren mehr als die Hälfte aller erfassten wohnungslosen Personen (53,5 Prozent) ihre Wohnung durch eine Kündigung seitens der Vermietenden oder eine Zwangsräumung.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 2. November 2026 die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/8865 eingereicht. Darin stellt sie der Bundesregierung 14 Fragen zu Umfang, Ursachen und Folgen von Zwangsräumungen sowie zur Wirksamkeit bestehender Schutzinstrumente. Unterzeichnet ist die Anfrage von Sahra Mirow, Caren Lay und weiteren Abgeordneten sowie von den Fraktionsvorsitzenden Heidi Reichinnek und Sören Pellmann.
Was gilt aktuell beim Schutz vor Zwangsräumungen?
Das deutsche Mietrecht enthält verschiedene präventive Instrumente: Mieterinnen und Mieter können einen Räumungsaufschub beantragen, Gerichtsvollziehende können die Vollstreckung aussetzen, und Kommunen werden über anhängige Räumungsklagen informiert — allerdings bisher nur bei Mietschulden. Die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung plant, diese sogenannten Mitteilungen in Zivilsachen auch auf Räumungsklagen aus anderen Gründen auszuweiten. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach einem Wintermoratorium: einem zeitlich befristeten Verbot von Zwangsräumungen in der kalten Jahreszeit, wie es in anderen europäischen Staaten bereits existiert. In Deutschland gab es ein solches Moratorium zuletzt während der COVID-19-Pandemie, als von April bis Juni 2020 Kündigungen und Zwangsräumungen ausgesetzt wurden.
Ziel 2030: Wohnungslosigkeit überwinden
Die Bundesregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP-W) das ambitionierte Ziel gesetzt, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Die Fraktion Die Linke hinterfragt in ihrer Anfrage, ob die im NAP-W vereinbarten Maßnahmen angesichts der vorliegenden Datenlage ausreichen — insbesondere mit Blick auf sozialrechtliche Instrumente und die finanzielle Ausstattung struktureller Hilfen. Auch die EU-Grundrechteagentur (FRA) hatte in ihrem aktuellen Jahresbericht die Schutzmaßnahmen mehrerer EU-Mitgliedstaaten als unzureichend kritisiert.
Die Anfrage zielt außerdem auf belastbare Statistiken: Die Bundesregierung soll Auskunft geben, wie viele Räumungsklagen von 2021 bis 2025 bei den Amtsgerichten eingereicht wurden, wie viele davon zu Räumungsurteilen führten und wie viele durch Vergleich oder Rücknahme endeten — aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländern. Darüber hinaus fragt Die Linke nach der Sozialstruktur der geräumten Haushalte, der Zahl betroffener Kinder und Menschen über 65 Jahre sowie danach, ob die Bundesregierung weiteren Datenbedarf sieht.
Hinzu kommt eine erhebliche Dunkelziffer: Laut BAG-W-Daten ziehen 26,9 Prozent der betroffenen Haushalte ohne formale Kündigung aus, und weitere 15,2 Prozent kündigen selbst — vielfach, um einem drohenden Räumungsverfahren oder nicht mehr tragbaren Mietkosten zuvorzukommen. Diese verdrängten Haushalte tauchen in offiziellen Zwangsräumungsstatistiken nicht auf, sind aber real von Wohnungsverlust betroffen. Über das Thema fehlende Bundesstatistiken zu sozialen Problemlagen hat der Bundestag bereits in anderem Zusammenhang diskutiert.
Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Sie wird zeigen, welche Daten auf Bundesebene überhaupt verfügbar sind und ob die Regierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Schutz vor Zwangsräumungen sieht.
Betroffen sind Mieterinnen und Mieter, die in Zahlungsrückstand geraten oder aus anderen Gründen gekündigt werden — darunter besonders vulnerable Gruppen wie Kinder und ältere Menschen über 65 Jahre. Die Anfrage fragt explizit nach der Sozialstruktur der geräumten Haushalte und der Zahl der betroffenen Kinder und Senioren.
Die Kleine Anfrage wurde am 2. November 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen vor. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Räumungsmoratorium
- Zeitlich befristetes gesetzliches Verbot von Zwangsräumungen, etwa in den Wintermonaten; in Deutschland temporär während der COVID-19-Pandemie (April bis Juni 2020) angewandt.
- NAP-W
- Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung mit dem Ziel, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.
- Mitteilungen in Zivilsachen
- Pflicht der Gerichte, Kommunen über anhängige Räumungsklagen zu informieren, damit präventive Hilfen eingeleitet werden können — derzeit nur bei Mietschuldenklagen.
Wie viele Wohnungslose verlieren ihre Wohnung durch Zwangsräumung?
Laut Daten der BAG Wohnungslosenhilfe geben 15 Prozent der dokumentierten wohnungslosen Personen eine vollstreckte Zwangsräumung als direkten Grund für den Wohnungsverlust an.
Was ist der häufigste Auslöser für Zwangsräumungen?
In fast zwei Dritteln der Fälle (64,3 Prozent) sind Mietschulden der Auslöser; 8,5 Prozent gehen auf Eigenbedarfskündigungen zurück.
Was ist das Wintermoratorium?
Ein zeitlich befristetes Verbot von Kündigungen und Zwangsräumungen in den Wintermonaten, wie es in mehreren europäischen Staaten bereits praktiziert wird; die Anfrage fragt, ob die Bundesregierung ein solches einführen will.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8865 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































