- 110 Gigawatt Strombedarf bis 2031 durch Elektrifizierung
- Gaskraftwerke verdrängen klimafreundliche Speicherlösungen
- Öffentliche Hand soll Reservekraftwerke betreiben
StromVKG-Kritik: Linke warnt vor teuren Gaskraftwerken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6360 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat am 13. Mai 2026 das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) beschlossen. Durch den Ausbau erneuerbarer Energien und die Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie steigt der Strombedarf von 67 Gigawatt (2024) auf rund 110 Gigawatt bis 2031. Das Gesetz soll die Versorgungssicherheit durch zusätzliche steuerbare Kraftwerke gewährleisten, setzt aber nach Kritik der Linken zu stark auf Gaskraftwerke statt auf Speicher und Flexibilitätslösungen.
- 67 Gigawatt — aktuelle Residuallast 2024, die durch steuerbare Kraftwerke gedeckt werden muss
- 110 Gigawatt — erwarteter Anstieg der Residuallast bis 2031 durch Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie
- 5 mal — Anzahl der Dunkelflauten 2024, in denen Wind und Solar weniger als die Hälfte des Strombedarfs deckten
- 500-800 Stunden — maximale jährliche Betriebszeit für Gasreservekraftwerke nach Vorstellung der Linken
Im Detail
Diese Kraftwerke dürfen nicht zum Regelfall werden. Werden Gaskraftwerke dauerhaft und großflächig eingesetzt, verdrängen sie Investitionen in Batteriespeicher, Lastflexibilität und Erneuerbare Energien.
— Begründung BT-Drs. 21/6360
Der deutsche Strombedarf steigt erheblich: Von 67 Gigawatt Residuallast im Jahr 2024 auf rund 110 Gigawatt bis 2031. Grund ist die Elektrifizierung von Wärme, Verkehr und Industrie. Die Bereitstellung dieser Energiemenge stellt hohe Anforderungen an Klimafreundlichkeit und Bezahlbarkeit.
Die Linke-Fraktion kritisiert die Bundesregierung für das am 13. Mai 2026 beschlossene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG). In einem am 9. Juni 2026 eingereichten Antrag (BT-Drs. 21/6360) führt sie an, das Gesetz subventioniere den Neubau von Gaskraftwerken. Klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher werden dadurch benachteiligt.
Was gilt aktuell?
Die Versorgungssicherheit wird hauptsächlich durch konventionelle Kraftwerke gewährleistet. Die sogenannte Residuallast – der Strombedarf nach Abzug der erneuerbaren Energien – muss durch steuerbare Kraftwerke gedeckt werden. Besondere Herausforderungen stellen die seltenen „Dunkelflauten“ dar: Zeiträume von mehr als 24 Stunden, in denen Wind und Solar weniger als die Hälfte des Strombedarfs decken. 2024 ist dies fünfmal aufgetreten. Die längste Dunkelflaute hat knapp neun Tage gedauert.
Die Linke befürchtet, dass Gaskraftwerke zum Regelfall werden könnten. Diese dürfen nicht zum Regelfall werden, heißt es in der Begründung. Bei dauerhaftem Einsatz von Gaskraftwerken verdrängen diese Investitionen in Batteriespeicher. Auch erneuerbare Energien werden dadurch zurückgedrängt.
Öffentliche Hand statt private Gewinne
Die Fraktion schlägt eine bundeseigene Infrastrukturgesellschaft vor, die flexible Reservekraftwerke in öffentlicher Hand betreibt. Dies ermöglicht günstigere Kapitalkosten. Eine umlagebasierte Finanzierung wird dadurch vermieden. Eine neue Umlage verteuert Strom und erschwert die Umstellung von Gas auf elektrische Anwendungen, so die Argumentation der Linken.
Die Fraktion sieht die Förderung von Gaskraftwerken ohne maximale Betriebsstundenzahl kritisch. Sie fordert eine Begrenzung auf 500 bis 800 Stunden jährlich, um den Einsatz auf Dunkelflauten zu beschränken. Jenseits dieser Ereignisse sollen Großbatterien zum Einsatz kommen. Auch Autobatterien, Heimspeicher und flexibles Lastmanagement sind Alternativen.
Biomasse und Geothermie als Alternative
Der Antrag fordert eine ambitionierte Biomassestrategie und die stärkere Nutzung von Geothermie. Das Potenzial der tiefen Geothermie in Deutschland liegt bei etwa einem Viertel des Gesamtwärmebedarfs. Biogas kann nach Studien den Einsatz von Erdgas zur flexiblen Stromerzeugung bis 2035 zu 32 bis 55 Prozent substituieren.
Die Linke lehnt die CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) als Dekarbonisierungsoption für Gaskraftwerke ab. Diese Technologie ist riskant. Zudem ist sie energieintensiv und nicht mit einem flexiblen Energiesystem kompatibel.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Aufteilung der einheitlichen Stromgebotszone, um Speicher und erneuerbare Energien netzdienlich anzureizen und komplizierte Korrekturmechanismen wie den Südbonus abzulösen.
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Betroffen sind alle Stromverbraucher durch mögliche Preiserhöhungen bei der geplanten umlagebasierten Finanzierung. Energieunternehmen, die in Batteriespeicher und Flexibilitätslösungen investieren, sehen ihre Geschäftsmodelle durch den bevorzugten Ausbau von Gaskraftwerken gefährdet.
Der Antrag wurde am 9. Juni 2026 eingereicht und wird nun dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Klimaschutz zur Beratung überwiesen. Nach der Ausschussberatung steht die Abstimmung im Bundestag an.
- Residuallast
- Der Strombedarf, der nach Abzug der Einspeisung von erneuerbaren Energien durch steuerbare Kraftwerke gedeckt werden muss.
- Dunkelflaute
- Zeiträume von mehr als 24 Stunden, in denen Wind und Solar weniger als die Hälfte des Strombedarfs decken.
Warum kritisiert die Linke das geplante Kraftwerksgesetz?
Es subventioniert teure Gaskraftwerke und benachteiligt klimafreundliche Alternativen wie Batteriespeicher, was zu höheren Strompreisen führt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6360 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



























































