- 500 Millionen Euro Bundesförderung für Wärmeplanung
- 65-Prozent-Vorgabe wird komplett gestrichen
- 2,4% der kleinen Kommunen haben Pläne fertiggestellt
Wärmeplanung: 500 Mio. Euro verloren durch GEG-Kurswechsel
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6237 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Juni 2024 veröffentlichte die Bundesregierung einen 120-seitigen Leitfaden für kommunale Wärmeplanung, der auf den strengen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes basierte. Diese beinhalteten eine verbindliche 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien. Der Bund stellte 500 Millionen Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile für die Unterstützung der Kommunen zur Verfügung. Bereits im Juni 2025 dokumentierte ein Stakeholder-Dialog die strukturelle Überforderung kleiner Kommunen. Im November 2025 offenbarte eine BBSR-Analyse einen ‚Flickenteppich höchst unterschiedlicher Planungen‘.
- 500 Millionen Euro — Bundesförderung für kommunale Wärmeplanung von 2024 bis 2028
- 533.764 Euro — Kosten für die Erstellung des 120-seitigen Leitfadens Wärmeplanung
- 21,3 Millionen Euro — Gesamtkosten für das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende seit 2021
- 1.667 Kommunen — Anzahl der Kommunen mit abgeschlossener Wärmeplanung (Stand April 2026)
- 30. Juni 2028 — Frist für kleine Kommunen zur Vorlage ihrer Wärmepläne
Im Detail
Obwohl die Probleme mit der Umsetzbarkeit der bisherigen gesetzlichen Anforderungen bereits im Juni 2025 im Rahmen des Stakeholder-Dialogs dokumentiert worden waren – insbesondere hinsichtlich der Überforderung kleiner Kommunen – wurde der kostenintensive Planungsprozess unter überholten Prämissen für die Kommunen aufrechterhalten.
— Vorbemerkung der Fragesteller BT-Drs. 21/6237
Die Bundesregierung vollzog mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz einen Kurswechsel in der Wärmepolitik. Die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien wird gestrichen. Betriebsverbote für Gas- und Ölheizungen fallen weg. Diese Entscheidung wirft Fragen zur Verwendung bereits investierter Bundesmittel in Höhe von 500 Millionen Euro auf.
Von 2024 bis 2028 stellte der Bund insgesamt 500 Millionen Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile für die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Diese Pläne basierten auf den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Mit der Änderung verlieren die erstellten Planungen ihre ursprüngliche Grundlage.
Umsetzungsschwierigkeiten bei kleinen Kommunen
Laut offiziellen Erhebungen haben Anfang 2026 lediglich 2,4 Prozent der Kommunen unter 10.000 Einwohnern ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Eine im November 2025 veröffentlichte ‚Basisanalyse kommunaler Wärmepläne‘ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung dokumentierte einen ‚Flickenteppich höchst unterschiedlicher Planungen‘.
Strukturelle Herausforderungen kleiner Kommunen durch fehlende personelle und finanzielle Ressourcen dokumentierte ein Stakeholder-Dialog im Juni 2025. Die Teilnehmer regten eine gesetzliche Trennung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanung an.
Kosten für Beratungsleistungen
533.764 Euro kostete die Erstellung des 120-seitigen Leitfadens Wärmeplanung. Seit 2021 erhielt das eigens gegründete Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende 21,3 Millionen Euro Bundesmittel. Etwa drei Viertel der Gesamtkosten machten die Personalkosten aus.
Eine Verschwendung von Steuermitteln sieht die Bundesregierung nicht. Die Empfehlungen des Leitfadens sind auch nach der Reform gültig. Bereits erstellte Wärmepläne ermöglichen ‚eine umfassende Wärmeplanung und somit eine gute Grundlage für die zukünftige Gestaltung der kommunalen Wärmeversorgung‘.
Aktuelle Rechtslage
Derzeit gilt noch das alte Gebäudeenergiegesetz mit der 65-Prozent-Vorgabe. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für Bestandsgebäude wird dann ein technologieoffener Katalog gelten, der auch weiterhin Gas- und Ölheizungen erlaubt. Diese müssen ab 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen.
Ein vereinfachtes Verfahren bei der Wärmeplanung soll für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner eingeführt werden. Umfassende Bestands- und Potenzialanalysen sowie die Erstellung eines Zielszenarios entfallen dann. Das beplante Gebiet wird in der Regel als Gebiet für dezentrale Wärmeversorgung dargestellt.
Den Zeitpunkt der Kurskorrektur kritisiert die AfD-Fraktion. Zwischen der Veröffentlichung der Befunde im November 2025 und der Ankündigung des Kurswechsels im Februar 2026 sind weitere drei Monate verstrichen, in denen Kommunen ‚weiterhin auf Basis des alten Rechtsrahmens kostenintensive Planungsleistungen beauftragt und durchgeführt haben‘.
Stand April 2026 haben 1.667 Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Für Kommunen bis 100.000 Einwohner läuft die Frist bis zum 30. Juni 2028. Eine Evaluierung der Klimawirkung soll 2030 erfolgen.
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Betroffen sind alle deutschen Kommunen, die zur Wärmeplanung verpflichtet sind – besonders kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern, von denen nur 2,4 Prozent ihre Planung abgeschlossen haben. Auch Eigentümer von Gebäuden und Netzbetreiber sind durch die Rechtsunsicherheit beim Übergang betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen direkt, weicht jedoch bei konkreten Zeitpunkten von Entscheidungen und internen Dokumenten aus. Besonders bei Fragen zu Fehlinvestitionen bleibt sie vage.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 01.06.2026) Wärmeplanung – Kommunen fordern Aufklärung über Finanzfolgen des Gebäudemodernisierungsgesetzes →
- Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Bundesgesetz, das Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien regelt.
- Wärmeplanung
- Strategische Planung der Kommunen für die zukünftige Wärmeversorgung ihrer Gebiete.
- 65-Prozent-Vorgabe
- Regel, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Sind bereits erstellte Wärmepläne jetzt wertlos?
Nein, laut Bundesregierung bleiben die Empfehlungen des Leitfadens auch nach der GEG-Reform gültig.
Wie viel kostete der Leitfaden Wärmeplanung?
Die Erstellung kostete 533.764 Euro brutto, davon 2.400 Euro Sachkosten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6237 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

























































