- Immunität von MdB Lars Haise soll aufgehoben werden
- Ausschuss empfiehlt Genehmigung des Strafverfahrens
- Plenum muss noch final entscheiden
Immunität aufgehoben: Strafverfahren gegen MdB Lars Haise
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6410 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Immunität schützt Bundestagsabgeordnete vor Strafverfolgung, um ihre parlamentarische Arbeit zu gewährleisten. Eine Aufhebung erfolgt nur bei schwerwiegenden Verdachtsfällen und nach sorgfältiger Prüfung. Das Bundesjustizministerium hatte am 28. Mai 2026 den entsprechenden Antrag gestellt.
Im Detail
Die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Lars Haise gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. Mai 2026 – wird erteilt.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/6410
Der Bundestag soll die Immunität des Abgeordneten Lars Haise aufheben. Damit würde der Weg für ein Strafverfahren gegen ihn freigemacht. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 11. Juni 2026 eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt.
Bereits am 28. Mai 2026 stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Antrag auf Aufhebung der Immunität. Über die Art der Straftat enthält die Drucksache 21/6410 keine Angaben. Auch weitere Details des Verfahrens blieben ungenannt.
Was gilt aktuell?
Bundestagsabgeordnete genießen Immunität nach Artikel 46 des Grundgesetzes. Nur mit Genehmigung des Bundestages können sie wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Schutz gewährleistet die Unabhängigkeit des parlamentarischen Mandats und schützt Abgeordnete vor politisch motivierter Strafverfolgung.
Eine generelle Befreiung von der Strafverfolgung stellt die Immunität jedoch nicht dar. Bei Verdachtsfällen kann sie aufgehoben werden. Der zuständige Ausschuss prüft jeden Antrag. Anschließend gibt er eine Empfehlung an das Plenum ab.
Wie läuft das Verfahren ab?
Ein mehrstufiges Verfahren durchläuft der Antrag des Justizministeriums. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung befasst sich zunächst mit dem Fall. Unter Vorsitz von Macit Karaahmetoğlu und mit Thomas Silberhorn als Berichterstatter hat dieser Ausschuss die Empfehlung zur Genehmigung des Strafverfahrens ausgesprochen.
Das Plenum des Bundestages muss nun über die Ausschussempfehlung abstimmen. Erst bei einer Mehrheit der Abgeordneten wird die Immunität aufgehoben. Dann können die Strafverfolgungsbehörden gegen Lars Haise vorgehen.
Selten sind Aufhebungen der Immunität. Sie werden bei Verdachtsfällen ausgesprochen und zeigen, dass auch Parlamentarier strafrechtlich verfolgt werden können.
Weiterlesen:
Betroffen ist der Bundestagsabgeordnete Lars Haise, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet werden soll. Welcher Partei er angehört, geht aus der Drucksache nicht hervor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 11.06.2026)
- Immunität
- Schutz von Parlamentariern vor Strafverfolgung während ihrer Amtszeit, um die Unabhängigkeit des Mandats zu sichern.
- Beschlussempfehlung
- Empfehlung eines Ausschusses an das Plenum, wie über einen Antrag abgestimmt werden soll.
Was bedeutet die Aufhebung der Immunität?
Lars Haise kann dann strafrechtlich verfolgt werden – der Schutz vor Strafverfolgung entfällt.
Wer entscheidet final über die Immunität?
Das Plenum des Bundestages muss der Ausschussempfehlung noch zustimmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6410 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































