- Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von MdB Brandner
- Bundesjustizministerium beantragte Strafverfolgung am 5. August 2026
- Bundestag muss abschließend im Plenum abstimmen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7950 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 5. August 2026 (Geschäftszeichen II B 1 – 1044/1E (294) – 21 32/2026) den Antrag gestellt, die Immunität des Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufzuheben, um ein Strafverfahren gegen ihn durchführen zu können. Der zuständige Ausschuss hat den Antrag geprüft und seine Empfehlung am 10. September 2026 vorgelegt. Die Art des dem Verfahren zugrundeliegenden Tatvorwurfs geht aus der Drucksache nicht hervor.
Im Detail
Die Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Stephan Brandner gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2026 – II B 1 – 1044/1E (294) – 21 32/2026 – wird erteilt.
— Beschlussempfehlung BT-Drs. 21/7950
Gegen den Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner soll ein Strafverfahren durchgeführt werden dürfen. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 10. September 2026 eine entsprechende Beschlussempfehlung vorgelegt (BT-Drs. 21/7950). Er empfiehlt dem Bundestag, die Genehmigung zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität Brandners zu erteilen. Die abschließende Entscheidung trifft das Plenum des Deutschen Bundestages.
Antrag des Bundesjustizministeriums
Grundlage der Beschlussempfehlung ist ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 5. August 2026 (Geschäftszeichen II B 1 – 1044/1E (294) – 21 32/2026). Das Ministerium hat darin formal beantragt, die Immunität Brandners aufzuheben, damit Ermittlungsbehörden ein Strafverfahren einleiten können. Die Drucksache nennt den konkreten Tatvorwurf nicht; Immunuitätsdrucksachen beschränken sich in der Regel auf den formalen Genehmigungsakt.
Was gilt aktuell?
Solange das Plenum die Genehmigung nicht erteilt hat, genießt Brandner weiterhin den vollen Schutz der parlamentarischen Immunität. Dieser Schutz ist in Artikel 46 des Grundgesetzes verankert und verhindert, dass Abgeordnete ohne Zustimmung des Bundestages strafrechtlich verfolgt werden. Die Regelung soll sicherstellen, dass Mandatsträger ihre parlamentarische Arbeit frei von staatlichem Druck ausüben können.
Parlamentarische Immunität: Schutz mit Grenzen
Die Immunität ist kein dauerhafter Freifahrtschein. Das Parlament hebt sie regelmäßig auf, wenn die Strafverfolgungsbehörden einen hinreichenden Tatverdacht geltend machen und das Verfahren nicht offensichtlich politisch motiviert erscheint. In der Praxis empfehlen die Ausschüsse die Genehmigung in den meisten Fällen, sofern keine besonderen Einwände bestehen. Über die abschließende Entscheidung stimmt das Plenum in der Regel ohne längere Aussprache ab.
Stephan Brandner ist als Abgeordneter der AfD Mitglied des 21. Deutschen Bundestages. Details zum Hintergrund des Strafverfahrens gehen aus der Vorabfassung der Drucksache nicht hervor; die lektorierte Fassung soll diese ersetzen. Berichterstatter im zuständigen Ausschuss ist Johannes Wiegelmann, den Vorsitz führt Macit Karaahmetoğlu.
Ähnliche Immunitätsvorgänge zu anderen Themen des Parlamentsalltags dokumentiert der Petitionsausschuss regelmäßig, etwa in der Sammelübersicht 308 vom September 2026. Grundsatzfragen zur Rolle und Ausstattung des Parlaments werden auch im Rahmen des Beitrags Bundeswehr stärken, aber nicht auf Kosten künftiger Generationen beleuchtet.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen ist der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner. Mittelbar berührt das Verfahren das Institut der parlamentarischen Immunität, das alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages schützt.
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat seine Empfehlung vorgelegt. Die abschließende Abstimmung über die Genehmigung zur Strafverfolgung findet im Plenum des Deutschen Bundestages statt. Stimmt das Plenum der Empfehlung zu, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Brandner einleiten.
- Parlamentarische Immunität
- Verfassungsrechtlich garantierter Schutz von Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung ohne Zustimmung des Parlaments. Geregelt in Art. 46 Grundgesetz.
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
- Ständiger Ausschuss des Bundestages (1. Ausschuss), der u. a. alle Immunuitätsangelegenheiten von Abgeordneten prüft und dem Plenum eine Empfehlung ausspricht.
- Beschlussempfehlung
- Formeller Vorschlag eines Bundestagsausschusses an das Plenum, wie über einen Antrag abgestimmt werden soll. Rechtlich bindend wird die Entscheidung erst durch die Abstimmung im Plenum.
Was ist parlamentarische Immunität?
Die Immunität schützt Bundestagsabgeordnete vor strafrechtlicher Verfolgung, solange das Parlament keine Genehmigung erteilt. Sie soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern.
Wer entscheidet über die Aufhebung der Immunität?
Formal entscheidet der gesamte Bundestag im Plenum. Zuvor berät der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung den Antrag und spricht eine Empfehlung aus.
Was passiert nach der Genehmigung?
Mit der Zustimmung des Bundestages kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den betreffenden Abgeordneten regulär durchführen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7950 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































