- 100 Mrd. Euro Steuerschaden jährlich durch organisierte Hinterziehung
- Grüne fordern neue Bundesermittlungsbehörde für Cum-Ex und Cum-Cum
- Mindeststrafe bei schwerer Steuerhinterziehung soll auf 1 Jahr steigen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6656 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen die deutsche Justiz seit Jahren: Die Staatsanwaltschaft Köln hat in diesem Bereich bundesweit bedeutende Ermittlungen geführt. Laut BT-Drs. 21/915 konnte von den geschätzten 7,2 Mrd. Euro Cum-Ex-Schaden bis heute erst ein minimaler Anteil zurückgefordert werden. Der VAT Gap Report 2025 für Deutschland weist eine Umsatzsteuerlücke von rund 31,3 Mrd. Euro aus, die zu einem erheblichen Teil auf organisierten Betrug zurückgeht. Deutschland verfügt anders als bei der Geldwäschebekämpfung über keine zentrale Bundesstruktur für die Verfolgung grenzüberschreitender Steuerkriminalität — die Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und deren Finanzbehörden.
- ~100 Mrd. Euro — Jährlicher Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung in Deutschland laut Hans Böckler Stiftung und Brorhilker 2026
- 28,5 Mrd. Euro — Geschätzter Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland (Prof. Dr. Christoph Spengel 2021)
- 7,2 Mrd. Euro — Geschätzter Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte, von dem bisher nur ein minimaler Anteil zurückgefordert wurde (BT-Drs. 21/915)
- 31,3 Mrd. Euro — Jährliche Umsatzsteuerlücke in Deutschland laut VAT Gap Report 2025
- § 370a AO — Straftatbestand schwere Steuerhinterziehung als Verbrechen wurde 2008 abgeschafft; der Antrag fordert seine Wiedereinführung
Im Detail
Organisierte Steuerkriminalität gezielt anzugehen ist nicht nur eine Chance für die öffentlichen Haushalte, sondern wäre auch gerecht den Vielen gegenüber, die ehrlich ihre Steuern zahlen.
— Begründung BT-Drs. 21/6656, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Dem deutschen Staat entgehen nach Schätzungen jährlich rund 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Ein erheblicher Teil davon geht auf organisierte, grenzüberschreitende Betrugssysteme zurück: Allein durch Cum-Cum-Geschäfte beläuft sich der Schaden auf geschätzte 28,5 Mrd. Euro, durch Cum-Ex-Geschäfte auf weitere 7,2 Mrd. Euro — von denen bis heute nur ein minimaler Anteil zurückgefordert werden konnte. Hinzu kommen rund 31,3 Mrd. Euro, die jährlich durch Umsatzsteuerkarusselle verloren gehen. Diese Zahlen nennt der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 23. Juni 2026 unter BT-Drs. 21/6656 eingebracht wurde.
Was gilt aktuell bei der Bekämpfung von Steuerbetrug?
Die Verfolgung komplexer Steuerkriminalität liegt in Deutschland überwiegend bei den Ländern und deren Finanzbehörden. Eine zentrale Bundesstruktur, vergleichbar mit der Financial Intelligence Unit (FIU) für Geldwäsche, fehlt im Steuerbereich. Zuständigkeiten sind auf verschiedene Länder und Behörden verteilt — was laut Antrag einen umfassenden Blick auf kriminelle Organisationsstrukturen verhindert. Große Ermittlungserfolge wie die Cum-Ex-Fälle der Staatsanwaltschaft Köln hingen wesentlich vom individuellen Engagement und jahrelang aufgebauter Expertise einzelner Staatsanwälte ab. Andere EU-Staaten haben ihre Ermittlungs- und Analysestrukturen in diesem Bereich inzwischen stärker zentralisiert und spezialisiert.
Cum-Ex und Cum-Cum: Wie der Betrug funktioniert
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag so zwischen In- und Ausländern hin- und hergereicht, dass Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. Der Gesetzgeber schloss diese Lücke 2012, doch die strafrechtliche Aufarbeitung läuft noch immer. Cum-Cum-Gestaltungen funktionieren ähnlich: Ausländische Aktionäre, denen keine Erstattung zusteht, übertragen ihre Papiere kurzfristig an inländische Banken, um über diese Kapitalertragsteuer zurückzuholen. Umsatzsteuerkarusselle wiederum erschleichen Erstattungen auf Scheingeschäfte, die nie wirklich stattgefunden haben. Deutschland schneidet bei der Kontrolle dieser Betrugsformen laut Antrag schlechter ab als viele EU-Nachbarstaaten.
Drei Kernforderungen der Grünen
Der Antrag sieht drei Maßnahmenpakete vor. Erstens soll eine spezialisierte Analyse- und Ermittlungseinheit auf Bundesebene entstehen, die als Taskforce mit abgeordneten Polizisten und Steuerfahnderinnen aus den Ländern arbeitet, die Länder bei Großverfahren unterstützt, als zentrale Ansprechstelle für die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) fungiert und Risikobereiche systematisch identifiziert.
Zweitens fordert der Antrag die Schließung bestehender Gesetzeslücken: Die Mindeststrafe für schwere Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 3 AO soll wieder auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden — damit würde der Tatbestand erneut als Verbrechen eingestuft, was die derzeitige Praxis von Verfahrenseinstellungen nach §§ 153, 153a StPO auch bei großen Schadenssummen unterbinden soll. Der entsprechende § 370a AO war 2008 abgeschafft worden. Zudem sollen die Regelungen zur beschränkten Steuerpflicht für Steuerausländer in § 49 EStG auf Wertpapierleihgebühren und Veräußerungsgewinne ausgeweitet werden, um Cum-Cum-ähnliche Gestaltungen finanziell unattraktiver zu machen.
Drittens verlangt der Antrag ein nationales elektronisches Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer, das auf der verpflichtenden E-Rechnung für Unternehmen aufbaut, Transaktionsverläufe in Echtzeit prüft und bestehende Umsatzsteuermeldungen teilweise ersetzt. Das System soll sowohl Bürokratie abbauen als auch Umsatzsteuerbetrug bekämpfen und sich an EU-Vorgaben für nationale und grenzüberschreitende B2B-Umsätze orientieren.
Der Antrag richtet sich an die Bundesregierung, die nach Ansicht der Grünen bislang keinen überzeugenden Reformvorschlag zur Behebung der strukturellen Defizite vorgelegt hat. Ausschussberatung und Plenum-Abstimmung stehen noch aus. Zum Thema Kontrolldichte staatlicher Behörden und Bürokratiekosten für Unternehmen laufen im Bundestag parallel weitere Debatten. Auch die Frage, wie der Staat Einnahmen sichert und öffentliche Leistungen finanziert, berührt aktuelle Diskussionen etwa beim Wohngeld.
Weiterlesen:
- Entgelttransparenzrichtlinie: Bürokratiekosten für Unternehmen ungeklärt
- Arbeitszeitgesetz: Kontrolldichte und Verstöße unter der Lupe
- Heute im Bundestag – 25.06.2026
Betroffen sind mittelbar alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da dem Staat durch die beschriebenen Betrugsmuster jährlich dreistellige Milliardenbeträge entgehen. Direkt betroffen sind Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden der Länder, die komplexe internationale Fälle ohne ausreichende Bundesunterstützung bewältigen müssen. Unternehmen, die korrekt Umsatzsteuer abführen, sind gegenüber betrügerischen Wettbewerbern im Nachteil.
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 eingebracht (BT-Drs. 21/6656) und muss nun dem zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Nach der Ausschussberatung entscheidet das Bundestags-Plenum über Annahme oder Ablehnung. Da der Antrag von der Oppositionsfraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht wurde, ist eine Mehrheit im Plenum ohne Unterstützung der Koalitionsfraktionen unwahrscheinlich.
- Cum-Ex
- Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Seit 2012 gesetzlich unterbunden, Strafverfolgung läuft.
- Cum-Cum
- Ähnliches Steuervermeidungsmodell wie Cum-Ex: Ausländische Aktionäre übertragen Aktien kurzfristig an inländische Banken, um Kapitalertragsteuererstattungen zu erschleichen. Schaden laut Antrag: ca. 28,5 Mrd. Euro.
- EPPO
- Europäische Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor's Office): EU-Behörde zur Verfolgung von Straftaten gegen den EU-Haushalt, darunter auch grenzüberschreitender Steuerbetrug.
Was sind Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte?
Bei diesen Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag werden Kapitalertragsteuern mehrfach oder zu Unrecht erstattet, obwohl sie nur einmal oder gar nicht gezahlt wurden. Der Schaden beläuft sich laut Antrag auf geschätzte 7,2 Mrd. Euro (Cum-Ex) bzw. 28,5 Mrd. Euro (Cum-Cum).
Was sind Umsatzsteuerkarusselle?
Dabei wird Umsatzsteuer auf Scheingeschäfte erstattet, die nie wirklich angefallen ist. Laut VAT Gap Report 2025 gehen Deutschland so jährlich schätzungsweise 31,3 Mrd. Euro verloren.
Was fordern die Grünen konkret?
Eine spezialisierte Bundesermittlungseinheit, die Anhebung der Mindeststrafe für schwere Steuerhinterziehung auf ein Jahr Freiheitsstrafe sowie ein elektronisches Echtzeit-Meldesystem für die Umsatzsteuer.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6656 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































