- Jobcenter-Digital-Accounts bereiten Nutzern erhebliche technische Probleme
- Eingangszonen vieler Jobcenter ohne persönliche Ansprechpartner erreichbar
- 22 Fragen zur Digitalisierung der Grundsicherung gestellt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6621 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesagentur für Arbeit baut ihre Dienste systematisch auf digitale Zugangswege um. Leistungsberechtigte sollen Bürgergeld zunehmend online beantragen und über den Jobcenter-Digital-Account mit ihrem Jobcenter kommunizieren. Begleitend wird die persönliche Erreichbarkeit in Eingangszonen eingeschränkt. Aus Sicht der anfragenden Fraktion benachteiligt diese Entwicklung Menschen ohne ausreichende Digitalkompetenz oder ohne entsprechende technische Geräte erheblich. Ab Juli 2026 treten zudem verschärfte Rechtsfolgen bei Terminversäumnissen in der Grundsicherung in Kraft, was die Frage nach zuverlässigen Kommunikationswegen zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten zusätzlich verschärft.
Im Detail
„Unsere Kunden erwarten heute digitale Angebote, die nicht nur komfortabel, sondern sicher sind. Mit dem konsequenten Ausbau unserer Online-Services gehen wir diesen Weg weiter – zur Beschleunigung der Abläufe und zum Schutz der Daten.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6621, Zitat des BA-Geschäftsführungsvorsitzenden Andreas Wegner
Der digitale Zugang zu Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende bereitet vielen Leistungsberechtigten erhebliche Schwierigkeiten. Die Fraktion Die Linke thematisiert in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6621 vom 23. Juni 2026 systematische Mängel bei den Online-Diensten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und die zunehmende Abschottung der Eingangszonen in Jobcentern. In 22 detaillierten Fragen erkundigt sie sich bei der Bundesregierung nach dem Stand der Digitalisierung, konkreten Problemzahlen und möglichen Verbesserungen.
Jobcenter-Digital: Technische Hürden beim Bürgergeld-Antrag
Die Anfrage beschreibt ein breites Spektrum technischer Probleme, mit denen Nutzerinnen und Nutzer des Jobcenter-Digital-Accounts konfrontiert sind. Dazu zählen Schwierigkeiten bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung, die teilweise zur Sperrung von Nutzerkonten führt, Probleme beim Einrichten von Passkeys und der Authentifikator-App sowie ein ständiges Wechseln zwischen App- und Browser-Ebene. Auch mangelnde Barrierefreiheit für blinde Menschen und sogenannte Medienbrüche — also das Nebeneinander von digitalen und papierbasierten Prozessen — werden als Probleme benannt.
Besonders kritisch bewertet die Anfrage den Wegfall der E-Mail-Kommunikation: Laut Drucksache lehnen Jobcenter die Kontaktaufnahme per E-Mail zunehmend ab und sind praktisch nur noch über den Jobcenter-mobil-Account erreichbar. Dabei wäre nach Angaben der Fragesteller eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation technisch möglich und von der BA selbst dokumentiert. Die Bundesregierung wird gefragt, ob ihr Berichte über diese Praxis bekannt sind.
Abgeschottete Eingangszonen: Was gilt aktuell?
Parallel zur Digitalisierung berichten Nutzerinnen und Nutzer laut Anfrage von einer zunehmenden Abschottung der physischen Zugangsbereiche in Jobcentern. Persönliche Ansprechpersonen seien zunehmend nicht mehr präsent, eine Anmeldung sei vielerorts nur noch an QR-Scannern möglich, und die persönliche Abgabe von Unterlagen werde abgelehnt. Die Anfrage stellt konkrete Fragen zur Ausstattung der Jobcenter: Wie viele verfügen über Eingangszonen, die ohne Anmeldung aufgesucht werden können? Wie viele stellen dort Computer mit Scannern zur Verfügung? Wie viele bieten Personal zur Unterstützung bei der Antragstellung an? Zahlen dazu liegen noch nicht vor — die Bundesregierung ist aufgefordert, diese zu liefern.
Rechtliche Risiken und verschärfte Sanktionen
Besonderes Gewicht hat die Frage nach unwirksamen Widersprüchen: Die Anfrage schildert den Fall, dass Leistungsberechtigte Widersprüche über den Jobcenter-Digital-Account einlegen, ohne zu wissen, dass eine rechtswirksame Identifizierung nur über die Bund-ID möglich ist. Das Risiko: Rechtsmittelfristen verfallen unbemerkt. Ab Juli 2026 verschärfen sich zudem die Rechtsfolgen bei Terminversäumnissen in der Grundsicherung. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung deshalb bundesrechtlich eine Pflicht zu Eingangsbestätigungen für Terminabsagen einführen will. Das Thema der Finanzierungslücken in der Sozialversorgung rückt damit in einen breiteren Kontext behördlicher Erreichbarkeit.
Konkrete Verbesserungsvorschläge in der Anfrage
Die Anfrage beschränkt sich nicht auf Problemdiagnosen, sondern enthält auch konkrete Reformvorschläge, zu denen die Bundesregierung Stellung nehmen soll. Dazu gehören: bessere Statustransparenz über den Bearbeitungsstand von Anträgen, eine nutzerfreundlichere Sortierung von Bescheiden im Account, die Möglichkeit für freie Träger, Unterlagen ohne Bevollmächtigung weiterzuleiten, Demo-Accounts für Beratungsstellen und Jobcenter-Mitarbeiter, sowie die Bereitstellung des SGB-II-Antragsformulars in mehreren Sprachen und in einfacher Sprache. Auch der Ausbau analoger Zugangswege durch Jobcenter-eigene Scanner, die Dokumente direkt in die elektronische Akte übertragen, steht auf der Fragenliste. Diese Forderungen berühren ähnliche Grundsatzfragen wie die Debatte um langwierige Behördenverfahren in anderen Bereichen.
Die Antwortfrist für die Bundesregierung läuft bis zum 14. Juli 2026. Wie die Bundesregierung auf die 22 Fragen antwortet — insbesondere ob sie konkreten Handlungsbedarf auf Bundesebene anerkennt —, wird zeigen, ob Reformen bei den Jobcenter-Digital-Diensten kurzfristig zu erwarten sind. Vergleichbare Fragen zur digitalen Erreichbarkeit von Behörden werden auch in anderen Bereichen diskutiert, etwa beim Pflegebeauftragten oder in der GKV-Reform.
Weiterlesen:
- Notfallversorgung: Finanzierungslücke in Krankenhäusern ungeklärt
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- GKV-Reform: Bilanz der Gesundheitsministerin nach einem Jahr
Betroffen sind alle Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), also Bürgergeld-Beziehende. Besonders benachteiligt sind ältere Menschen, Menschen ohne Smartphone oder Computer, Menschen mit geringer Digitalkompetenz sowie blinde Menschen, für die die aktuellen Online-Dienste nach Angaben der Anfrage nicht ausreichend barrierefrei gestaltet sind. Auch freie Träger der Sozialberatung, die Leistungsberechtigte unterstützen, sind von den eingeschränkten Zugangswegen betroffen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6621) ist am 23. Juni 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 22 Fragen schriftlich zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 14. Juli 2026. Die Antwort wird als neue Drucksache veröffentlicht und beendet das Anfrageverfahren.
- Jobcenter-Digital-Account
- Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit, über das Bürgergeld-Berechtigte Anträge stellen und Nachrichten mit ihrem Jobcenter austauschen können.
- 2-Faktor-Authentifizierung (TOTP)
- Sicherheitsverfahren beim Login, bei dem neben dem Passwort ein zeitbasierter Einmalcode (Time-based One-Time Password) eingegeben werden muss.
- SGB II
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch — die Rechtsgrundlage für das Bürgergeld (früher Hartz IV), das Grundsicherung für Arbeitsuchende regelt.
Was ist der Jobcenter-Digital-Account?
Der Jobcenter-Digital-Account ist ein Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit, über das Leistungsberechtigte Anträge stellen und mit ihrem Jobcenter kommunizieren können. Für die Einrichtung ist eine digitale Authentifizierung erforderlich.
Welche technischen Probleme werden in der Anfrage genannt?
Die Anfrage nennt Schwierigkeiten bei der 2-Faktor-Authentifizierung, Probleme mit der Authentifikator-App, mangelnde Barrierefreiheit für blinde Menschen, Medienbrüche sowie das ständige Wechseln zwischen App- und Browser-Ebene.
Was ändert sich ab Juli 2026 bei Terminversäumnissen?
Laut Drucksache verschärfen sich ab Juli 2026 die Rechtsfolgen bei Terminversäumnissen in der Grundsicherung. Die Anfrage fragt, ob deshalb bundesrechtlich Eingangsbestätigungen für Terminabsagen vorgeschrieben werden sollen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6621 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































