- 93 Millionen Menschen in der EU von Armut oder Ausgrenzung bedroht
- EU-Anti-Armutsstrategie vom 6. Mai 2026 ist nicht rechtsverbindlich
- Grüne fragen nach nationalem Umsetzungsplan und Koordinatorenstelle
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6772 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 erstmals in der Geschichte der EU eine umfassende Anti-Armutsstrategie vorgelegt. Das Dokument knüpft an das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte an, die Zahl armutsbedrohter Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken. Die Strategie ist kein verbindlicher Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen — ihre Wirksamkeit hängt daher maßgeblich davon ab, ob die Mitgliedstaaten eigenständig Umsetzungsmaßnahmen ergreifen. Parallel laufen auf EU-Ebene Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034, bei dem nach einem Verhandlungsvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft ein Mindestanteil von 14 Prozent für Sozialausgaben innerhalb der Rubrik 1 vorgesehen ist.
- 93 Millionen — Menschen in der EU sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (ca. jeder fünfte EU-Bürger).
- 1 Million — Menschen in der EU sind von Wohnungslosigkeit betroffen.
- 15 Millionen — Um diese Zahl soll die Zahl armutsbedrohter EU-Bürger bis 2030 gesenkt werden (Ziel der EU-Strategie).
- 14 Prozent — Mindestanteil für Sozialausgaben innerhalb der EU-Haushaltsrubrik 1, den der zypriotische MFR-Verhandlungsvorschlag vorsieht.
- 23 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung zur EU-Anti-Armutsstrategie.
Im Detail
Entscheidend ist, ob die Strategie in Deutschland zu zusätzlichen Maßnahmen, verbindlicheren Zuständigkeiten, besserer ressortübergreifender Zusammenarbeit und ausreichender Finanzierung führt oder ob lediglich bestehende Vorhaben nachträglich als Umsetzung der EU-Strategie deklariert werden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6772
Rund 93 Millionen Menschen in der Europäischen Union sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht — das entspricht etwa jedem fünften EU-Bürger. Weitere eine Million Menschen sind wohnungslos. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission am 6. Mai 2026 erstmals in der Geschichte der EU eine umfassende EU-Anti-Armutsstrategie vorgelegt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will nun mit 23 konkreten Fragen an die Bundesregierung klären, wie Deutschland diese Strategie national umsetzen will — und ob überhaupt.
Was sieht die EU-Anti-Armutsstrategie vor?
Die Strategie der EU-Kommission knüpft an das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte an, die Zahl armutsbedrohter Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken. Im Mittelpunkt stehen drei Schwerpunkte: gute Arbeit, Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und angemessene Einkommenssicherung. Darüber hinaus enthält das Dokument Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen Kindergarantie, Empfehlungen gegen Wohnungslosigkeit sowie Vorgaben zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Entscheidend ist jedoch: Die Strategie ist kein verbindlicher Rechtsakt. Sie gilt als politischer Rahmen — ihre Wirksamkeit hängt damit maßgeblich vom Willen der einzelnen Mitgliedstaaten ab.
Nationale Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie: Offene Fragen
Genau hier setzt die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6772, eingereicht am 29. Juni 2026) an. Die Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Dr. Armin Grau, Corinna Rüffer, Lisa Paus und Ricarda Lang fragen die Bundesregierung, ob ein nationaler Umsetzungsplan geplant ist und wie Menschen mit Armutserfahrung daran beteiligt werden sollen. Zentral ist auch die Frage, ob Deutschland eine nationale Anti-Armutskoordinatorin oder einen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene benennen wird — wie es die EU-Strategie vorsieht.
Besonders kritisch formulieren die Fragesteller die Frage, ob die Bundesregierung lediglich bestehende Vorhaben nachträglich als Umsetzung der EU-Strategie deklariert, statt tatsächlich neue Maßnahmen zu entwickeln. Konkret gefragt wird nach Aktivitäten in den Bereichen Kinderarmut, Wohnungslosigkeit sowie Bekämpfung von Diskriminierung und Stigmatisierung als Armutsfaktoren.
Sozialleistungen: Nicht-Inanspruchnahme im Fokus
Ein eigener Fragenblock widmet sich der sogenannten Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen. Die Grünen fragen, welche Daten der Bundesregierung dazu vorliegen — aufgeschlüsselt nach Leistungsart und Bundesland. Konkret genannt werden Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Unterhaltsvorschuss sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Fragesteller möchten die Daten sowohl in absoluten Zahlen als auch als Quote der Anspruchsberechtigten ausgewiesen sehen. Sozialleistungen, die nicht abgerufen werden, stellen ein strukturelles Problem in der deutschen Sozialpolitik dar — weil sie Menschen in Armut nicht erreichen, obwohl ein rechtlicher Anspruch besteht.
EU-Finanzrahmen 2028–2034: Kürzungsrisiken bei Sozialausgaben
Mehrere Fragen der Anfrage beziehen sich auf die laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034. Die Grünen wollen wissen, ob sich die Bundesregierung gegen Kürzungen beim Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) einsetzt und welche Folgen solche Kürzungen für Projekte zur Arbeitsmarktintegration, Inklusion und Armutsbekämpfung in Deutschland hätten. Zudem fragen sie nach der deutschen Position zu einem im Verhandlungsvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft vorgesehenen Mindestanteil von 14 Prozent für Sozialausgaben innerhalb der EU-Haushaltsrubrik 1.
Gefragt wird auch nach einem verbindlichen Sozialcheck bei europäischen Gesetzesvorhaben, der verhindern soll, dass EU-Rechtsakte soziale Ungleichheit verschärfen oder Armutsrisiken erhöhen. Schließlich thematisiert die Anfrage, ob die Bundesregierung Risiken darin sieht, Armutsbekämpfung durch private Mittel mitfinanzieren zu lassen und damit öffentliche Verantwortung an gewinnorientierte Akteure auszulagern.
Beteiligung armutsbetroffener Menschen
Drei der 23 Fragen betreffen die strukturelle Einbeziehung von Menschen mit Armutserfahrung. Die Grünen fragen, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass Betroffene nicht nur punktuell angehört, sondern kontinuierlich an der nationalen Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie beteiligt werden. Konkret erkundigen sich die Fragesteller auch, ob Menschen mit Armutserfahrung bereits bei der Vorbereitung der deutschen Position für das Treffen der EU-Sozialministerinnen und Sozialminister am 29. Juni 2026 einbezogen wurden. Die Anfrage steht damit in einem direkten zeitlichen Bezug zu aktuellen EU-Beratungsprozessen — auch der Beitrag Bund und Länder einig: Kommunen werden entlastet beleuchtet aktuelle Verteilungsfragen in der deutschen Sozialpolitik.
Armutsbekämpfung berührt auch Fragen der Energie- und Wohnkostenpolitik. Wer mehr zu diesen Themen lesen möchte, findet im Beitrag Energieeffizienzgesetz – mehr Effizienz, weniger Bürokratie einen relevanten Kontext zur aktuellen Gesetzgebung. Fragen zur deutschen Handelspolitik und ihrer Wirkung auf Beschäftigung und Sozialstandards behandelt der Beitrag Wo steht die deutsche Handelspolitik?.
Weiterlesen:
- Bund und Länder einig: Kommunen werden entlastet
- Energieeffizienzgesetz – mehr Effizienz, weniger Bürokratie
- Wo steht die deutsche Handelspolitik?
Besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind laut Drucksache Kinder und Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen, Roma, LGBTIQ+-Personen sowie Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung. In Deutschland stellt die Anfrage auf Leistungsberechtigte bei Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und weiteren Sozialleistungen ab, die ihre Ansprüche möglicherweise nicht in Anspruch nehmen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6772) ist am 29. Juni 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat ab Einreichungsdatum 21 Tage Zeit, die 23 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 20. Juli 2026. Liegt die Antwort vor, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Europäische Säule sozialer Rechte
- Ein von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten 2017 proklamiertes Regelwerk mit 20 Grundsätzen zu Beschäftigung, Sozialschutz und sozialer Inklusion, das als Leitrahmen für die EU-Sozialpolitik dient.
- ESF+
- Der Europäische Sozialfonds Plus ist das zentrale EU-Finanzierungsinstrument für Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung, soziale Inklusion und Armutsbekämpfung in den Mitgliedstaaten.
- Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR)
- Der MFR legt fest, wie viel Geld die EU über einen mehrjährigen Zeitraum (meist sieben Jahre) in welchen Bereichen ausgeben darf. Aktuell wird der MFR 2028–2034 verhandelt.
Was ist die EU-Anti-Armutsstrategie?
Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2026 erstmals eine EU-weite Strategie zur Armutsbekämpfung vorgestellt. Sie ist kein verbindlicher Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen mit dem Ziel, die Zahl armutsbedrohter Menschen bis 2030 um mindestens 15 Millionen zu senken.
Wie viele Menschen sind in der EU von Armut betroffen?
Laut der Drucksache sind rund 93 Millionen Menschen in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht — das entspricht etwa jedem fünften EU-Bürger. Rund eine Million Menschen sind wohnungslos.
Was wollen die Grünen mit der Anfrage erreichen?
Die Fraktion möchte erfahren, ob Deutschland einen verbindlichen nationalen Umsetzungsplan erstellt, einen Anti-Armutskoordinator benennt und armutsbetroffene Menschen strukturell an der Umsetzung beteiligt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6772 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































