- Alle 22 Antworten zur Forschungssicherheit als Verschlusssache eingestuft
- Festnahmen vom Mai 2026 in München: Spionage für China im KI-Bereich
- Nationale Plattform für Forschungssicherheit soll Herbst 2026 starten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6739 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 20. Mai 2026 nahm der Generalbundesanwalt in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Nachrichtendienst fest. Laut Generalbundesanwalt sollen die Beschuldigten versucht haben, wissenschaftliche Informationen über militärisch nutzbare Hochtechnologien — insbesondere in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Informatik und Künstliche Intelligenz — zu erlangen. Die Bundesregierung hatte bereits im Dezember 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen ein Eckpunktepapier zur Einrichtung einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit verabschiedet, die ab Herbst 2026 operativ starten soll. Die Grünen-Fraktion hatte das Thema bereits in einer früheren Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5117) adressiert.
Im Detail
Die Beantwortung der Fragen 1 bis 22 der Kleinen Anfrage erfolgt eingestuft. Die Einstufung als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf nationale Sicherheitsinteressen erforderlich.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6739, S. 4
Wissenschaftsspionage aus China an deutschen Hochschulen ist seit dem 20. Mai 2026 ein konkretes Strafverfolgungsthema: An diesem Tag nahm der Generalbundesanwalt in München zwei deutsche Staatsangehörige fest, die im Verdacht stehen, für einen chinesischen Nachrichtendienst tätig gewesen zu sein. Ihr mutmaßliches Ziel waren wissenschaftliche Informationen zu militärisch nutzbaren Hochtechnologien — Luft- und Raumfahrt, Informatik und Künstliche Intelligenz. Beide Beschuldigten sollen dabei ihre wahre Identität und Funktion verschleiert haben, um Zugang zu Forschenden und sensiblen Daten zu erhalten.
Die Grünen-Fraktion hatte daraufhin in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/6448) 22 detaillierte Fragen an die Bundesregierung gestellt — von der Bedrohungslagebewertung über den Aufbaustand der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit bis hin zu Meldepflichten, Transparenzregistern und dem geplanten Starttermin im Herbst 2026. Die Antwort der Bundesregierung vom 25. Juni 2026 liegt nun als BT-Drs. 21/6739 vor.
Forschungssicherheit: Antworten nur für Berechtigte zugänglich
Das Ergebnis ist bemerkenswert: Alle 22 Fragen wurden zwar gemeinsam beantwortet — aber ausnahmslos als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die inhaltlichen Antworten wurden dem Bundestag in einem separaten Schreiben zugeleitet und sind ausschließlich im Parlamentssekretariat für berechtigte Abgeordnete einsehbar. Öffentlich zugänglich ist damit lediglich, dass die Bundesregierung geantwortet hat — nicht aber was sie geantwortet hat.
Als Begründung verweist die Bundesregierung auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Verschlusssachen: Informationen, deren Bekanntwerden den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein könnte, seien entsprechend einzustufen. Im Rahmen der öffentlich zugänglichen Vorbemerkung der Bundesregierung heißt es allerdings, sie messe der Stärkung der Forschungssicherheit hohe Priorität bei. Das Thema sei im Koalitionsvertrag und in der Hightech Agenda Deutschland verankert. Außerdem stellt die Bundesregierung fest, dass in den deutsch-chinesischen Beziehungen die Elemente systemischer Rivalität durch Chinas Handlungen mittlerweile in den Vordergrund gerückt seien.
Nationale Plattform für Forschungssicherheit ab Herbst 2026 geplant
Zentral für die politische Debatte um Forschungssicherheit ist der geplante Aufbau einer Nationalen Plattform für Forschungssicherheit. Das Eckpunktepapier, das die Bundesregierung im Dezember 2025 gemeinsam mit den Ländern und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen verabschiedet hat, sieht folgende Roadmap vor: Seit Januar 2026 läuft die Feinkonzeptionierung; für 2026 ist eine Konsultation im Nationalen Sicherheitsrat vorgesehen; ab Herbst 2026 soll die erste Sitzung des Lenkungsgremiums stattfinden und die Servicestelle ihr Soft Opening haben; ab Januar 2027 soll die Plattform vollständig einsatzfähig sein. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, bleibt der Öffentlichkeit verborgen — die entsprechende Frage Nr. 22 gehört zu den eingestuften Antworten.
Die Grünen hatten in ihrer Anfrage unter anderem gefragt, wie viele Stellen für die Plattform vorgesehen sind, welches Budget für 2026 eingeplant ist, welche Bundesbehörden im Lenkungsgremium vertreten sein sollen und ob verbindliche Meldepflichten oder ein Transparenzregister für ausländische Forschungsfinanzierungen geplant sind. Antworten auf all diese Fragen bleiben der öffentlichen Kontrolle entzogen. Die Bundesregierung verweist in ihrer Vorbemerkung auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht (Seite 318) als ergänzende Informationsquelle zu den Bedrohungslagen.
Thematisch schließt die Drucksache an frühere Anfragen an: Die Grünen hatten bereits mit BT-Drs. 21/5117 Fragen zu Forschungssicherheit und wissenschaftlichen Kooperationen mit China gestellt. Die nun vollständig eingestuften Antworten markieren einen Schritt hin zu weniger parlamentarischer Transparenz in einem sicherheitspolitisch hochsensiblen Bereich. Ähnliche Fragen nach dem Umgang staatlicher Stellen mit sicherheitsrelevanten Informationen stellen sich auch bei der außen- und sicherheitspolitischen Positionierung Deutschlands in anderen Kontexten.
Für Forschende an deutschen Hochschulen und Instituten bedeutet die Debatte: Das politische Bewusstsein für Wissenschaftsspionage wächst — aber wie der konkrete Schutz aussehen soll, bleibt vorerst Verschlusssache.
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Betroffen sind Forschende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte an deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und forschungsnahen Unternehmen — insbesondere in sicherheitsrelevanten Feldern wie Luft- und Raumfahrt, Informatik, KI und Dual-Use-Technologien. Auch Kooperationsformate mit der Volksrepublik China stehen unter besonderer Beobachtung.
Die Bundesregierung hat alle 22 Fragen mit einer einzigen Begründung beantwortet: Die Antworten sind als Verschlusssache eingestuft und nur für Berechtigte zugänglich. Eine inhaltliche öffentliche Auskunft erfolgte damit nicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 25.06.2026) Forschungsspionage: Grüne fragen Aufbau von Sicherheitsplattform ab →
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe für Verschlusssachen in Deutschland. Dokumente dieser Stufe dürfen nur an Berechtigte weitergegeben werden und nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
- Dual-Use-Technologien
- Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können, z.B. bestimmte Software, Materialien oder Ausrüstung.
- Nationale Plattform für Forschungssicherheit
- Geplante Einrichtung des Bundes, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Risikoabwägung von Forschungskooperationen beraten und koordinieren soll. Start: Herbst 2026.
Warum sind die Antworten geheim?
Die Bundesregierung stufte alle Antworten als 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' ein, weil deren Bekanntwerden laut Verschlusssachenanweisung den Interessen der Bundesrepublik schaden könnte.
Was ist die Nationale Plattform für Forschungssicherheit?
Eine geplante koordinierende Einrichtung, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Bewertung von Risiken bei Forschungskooperationen unterstützen soll. Der operative Start ist für Herbst 2026 geplant.
Was war der Anlass der Anfrage?
Am 20. Mai 2026 wurden in München zwei deutsche Staatsangehörige wegen mutmaßlicher Spionage für einen chinesischen Nachrichtendienst festgenommen. Sie sollen wissenschaftliche Informationen zu Luft- und Raumfahrt, Informatik und KI ausgespäht haben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6739 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































