- 1,2 Mrd. Euro jährliche GKV-Einsparungen durch bessere Notfallsteuerung erwartet
- Integrierte Notfallzentren sollen flächendeckend Notaufnahmen und Notdienst vereinen
- 225 Mio. Euro Bundesförderung für digitale Infrastruktur des Rettungsdienstes 2027–2031
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6808 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschlands Notfallversorgung ist auf drei Säulen verteilt: den kassenärztlichen Notdienst (Rufnummer 116117), die Notaufnahmen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst (Notruf 112). Diese Bereiche sind bislang kaum digital miteinander vernetzt, was regelmäßig zu Fehlsteuerungen führt: Rettungswagen und Krankenhausnotaufnahmen werden auch dann in Anspruch genommen, wenn ein ambulanter Arztbesuch ausreichend wäre. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht ausdrücklich eine Notfall- und Rettungsdienstreform vor (Zeile 3413 f.). Der Bundesrat hatte in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben; die Bundesregierung legte ihre Gegenäußerung mit dem Gesetzentwurf vor.
- 1,2 Mrd. Euro — Geschätzte jährliche GKV-Einsparungen ab 2031 durch verbesserte Notfallsteuerung (ohne Folgekosten stationärer Aufnahmen).
- 225 Mio. Euro — Bundesförderung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die digitale Infrastruktur des Rettungsdienstes (2027–2031).
- 140 Mio. Euro — Maximale jährliche GKV-Mehrausgaben durch den Ausbau des aufsuchenden Dienstes, der Akutleitstellen und der Telematik-Anbindung.
- 1,21 Mio. Fälle — Geschätzte Arztbesuche in Notdienststrukturen, die künftig durch telemedizinische Beratung vermieden werden können.
- 705 Mio. Euro — Jährliches Einsparpotenzial allein durch bessere Fallübergabe vom Rettungsdienst an die Kassenärztlichen Vereinigungen.
Im Detail
Ziel ist es, für alle Hilfesuchenden eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherzustellen.
— BT-Drs. 21/6808, Abschnitt A. Problem und Ziel
Deutschlands Notaufnahmen und Rettungsdienste stehen unter erheblichem Druck: Steigende Einsatzzahlen, Fachkräftemangel und eine fehlende digitale Vernetzung der drei Versorgungssäulen führen dazu, dass viele Menschen die teuerste und aufwendigste Versorgungsstruktur beanspruchen, obwohl ein Arztanruf oder ein Besuch beim Bereitschaftsdienst ausgereicht hätte. Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 mit der Drucksache 21/6808 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung in den Deutschen Bundestag eingebracht — ein Reformvorhaben, das der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ausdrücklich vorsieht.
Was gilt aktuell?
Heute existieren zwei getrennte telefonische Anlaufstellen: die 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und die Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst. Eine digitale Übergabe von Patientendaten zwischen diesen Systemen findet kaum statt. Rettungswagen-Einsätze werden nach geltendem Recht nur als Fahrtkostenersatz abgerechnet — medizinische Leistungen vor Ort oder auf dem Transport sind damit kein eigenständiger GKV-Leistungsanspruch. Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen existieren zwar vielerorts, bestehen aber ohne bundesweit einheitliche Öffnungszeiten oder Qualitätsstandards.
Notfallversorgung-Reform: Die drei zentralen Bausteine
Der Gesetzentwurf baut auf drei Säulen auf. Erstens werden Integrierte Notfallzentren (INZ) flächendeckend eingerichtet. Sie bestehen aus der Notaufnahme eines zugelassenen Krankenhauses, einer kassenärztlichen Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Hilfesuchende werden dort nach einem standardisierten digitalen Verfahren in die richtige Versorgungsebene gesteuert — Notaufnahme, Bereitschaftsdienst oder ambulante Facharztpraxis. Mindestöffnungszeiten für die Notdienstpraxis sind gesetzlich festgelegt: an Wochenenden und Feiertagen mindestens von 9 bis 21 Uhr, mittwochs und freitags von 14 bis 21 Uhr sowie an den übrigen Werktagen von 18 bis 21 Uhr.
Zweitens wird ein Gesundheitsleitsystem etabliert, das die Akutleitstelle der Kassenärztlichen Vereinigung (116117) mit den Rettungsleitstellen (112) digital vernetzt. Wer unter einer der beiden Nummern anruft und in den Zuständigkeitsbereich der anderen fällt, wird mit den bereits erfassten Daten medienbruchfrei weitervermittelt. Die neue Akutleitstelle muss rund um die Uhr erreichbar sein und innerhalb von drei Minuten für 75 Prozent der Anrufenden antworten. Laut Drucksache wird dadurch ein jährliches Einsparpotenzial von rund 705 Millionen Euro bei der GKV erwartet, weil künftig bis zu 15 Prozent aller Rettungswagen-Fälle an den ambulanten Bereitschaftsdienst abgegeben werden könnten.
Drittens wird die medizinische Notfallrettung als eigenständige GKV-Sachleistung anerkannt. Bislang finanziert die GKV Rettungseinsätze nur als Fahrkostenersatz, was bedeutet, dass eine Behandlung vor Ort ohne anschließenden Transport nicht vergütet wird. Das neue Recht verpflichtet die Krankenkassen, mit den Rettungsdienstträgern Entgeltverträge abzuschließen, die Notfallmanagement, notfallmedizinische Versorgung und Notfalltransport separat vergüten. Für GKV-Versicherte entfällt damit das finanzielle Risiko, Kosten für Rettungseinsätze selbst tragen zu müssen — das individuelle Kostenrisiko betrug bisher bis zu 2.000 Euro je Einsatz.
Finanzierung und Einsparpotenzial
Für den Aufbau der digitalen Infrastruktur stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität 225 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2031 bereit. Davon fließen 222,5 Millionen Euro in einen Digitalisierungsfonds beim GKV-Spitzenverband, der nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt wird. Gefördert werden unter anderem standardisierte Notrufabfragesysteme, das Gesundheitsleitsystem, die digitale Notfalldokumentation und ein bundesweites Kataster für automatische externe Defibrillatoren (AED-Kataster), das bis zum 1. Juli 2028 errichtet werden soll.
Die GKV trägt durch den Ausbau des aufsuchenden Dienstes, der Akutleitstellen und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zunächst geschätzte Mehrausgaben von maximal 140 Millionen Euro jährlich. Diesen stehen erhebliche Entlastungen gegenüber: Laut Gesetzentwurf werden langfristig jährliche GKV-Einsparungen von gut 1,2 Milliarden Euro erwartet, hinzu kommt ein weiteres Einsparpotenzial von über einer Milliarde Euro durch vermiedene stationäre Behandlungen. Der Sachverständigenrat Gesundheit geht in seinem Gutachten 2024 sogar von noch höheren Einsparungen aus.
Bürgerinnen und Bürger werden durch die Reform um jährlich 3,3 Millionen Stunden Zeitaufwand entlastet — weil rund 1,5 Millionen Fahrten zu Notdienstpraxen oder Notaufnahmen durch telefonische oder videounterstützte Versorgung entfallen können. Auf die Wirtschaft entfällt eine jährliche Bürokratieentlastung von rund 207,6 Millionen Euro, vor allem weil die bisherige Papierverordnung der Krankenbeförderung entfällt, die bisher bei 8,1 Millionen Einsätzen jährlich erforderlich war.
Der Bundesrat hat in seiner 1066. Sitzung am 12. Juni 2026 zu dem Entwurf Stellung genommen und in zahlreichen Punkten Änderungen angemahnt — etwa zur Übergangsfrist für die Rettungsdienst-Entgeltverträge, zur Besetzung des neuen Fachgremiums medizinische Notfallrettung und zur Standortplanung der INZ. Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung dem Bundestag mit der Drucksache vorgelegt. Themen rund um die Vernetzung und Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung werden auch in anderen aktuellen Reformvorhaben diskutiert, etwa bei der StPO-Reform 2026 oder der Bürokratieentlastung im Energieeffizienzgesetz.
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Unmittelbar betroffen sind alle rund 74 Millionen GKV-Versicherten, die im Notfall schneller und gezielter versorgt werden sollen. Rettungsdienstorganisationen, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenhäuser müssen sich an den neuen Strukturen beteiligen und Kooperationsvereinbarungen abschließen. Auch privat Krankenversicherte profitieren von den neuen Notfallstrukturen; die private Krankenversicherung beteiligt sich mit sieben Prozent an den Kosten der Akutleitstellenförderung.
Der Gesetzentwurf ist am 1. Juli 2026 beim Bundestag eingegangen (BT-Drs. 21/6808). Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den federführenden Ausschuss für Gesundheit sowie weitere Ausschüsse an. Nach den Ausschussberatungen folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages. Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten; einzelne Artikel (Evaluation der Akutleitstelle, AED-Kataster) treten am 1. Juli 2027 bzw. 1. Juli 2028 in Kraft.
- Integriertes Notfallzentrum (INZ)
- Neue Versorgungsstruktur, die Krankenhausnotaufnahme, kassenärztliche Notdienstpraxis und eine zentrale Ersteinschätzungsstelle unter einem Dach vereint.
- Akutleitstelle
- Neue Funktion der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Rufnummer 116117: rund um die Uhr erreichbar, vernetzt mit dem Rettungsdienst und steuert Hilfesuchende in die passende Versorgung.
- Gesundheitsleitsystem
- Digitale Kooperation zwischen der Akutleitstelle (116117) und den Rettungsleitstellen (112), die eine medienbruchfreie Fallübergabe und bedarfsgerechte Patientensteuerung ermöglicht.
Was sind Integrierte Notfallzentren?
Integrierte Notfallzentren bestehen aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer kassenärztlichen Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Sie sollen flächendeckend eingerichtet werden, damit Patientinnen und Patienten sofort in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden.
Was ändert sich für GKV-Versicherte beim Rettungsdienst?
Die medizinische Notfallrettung wird erstmals als eigenständige Sachleistung der GKV anerkannt. Versicherte müssen Rettungskosten damit nicht mehr selbst tragen — bisher waren Rettungseinsätze nur indirekt als Fahrkostenersatz abrechenbar.
Wie viel kostet die Reform den Bund?
Der Bund stellt aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in den Jahren 2027 bis 2031 insgesamt 225 Millionen Euro für die Digitalisierung des Rettungsdienstes bereit.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6808 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































