- 21 Fragen zu ausländischen Studierenden an privaten Hochschulen
- IU Internationale Hochschule mit 45 Standorten im Fokus der Kritik
- Anfrage betrifft Zeitraum 2015 bis 2025 und Visa-Aufenthaltsrecht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6764 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Ende 2022 schlossen Deutschland und Indien ein Migrationsabkommen, das unter anderem die Zuwanderung indischer Studierender und Fachkräfte erleichtern sollte. In der Folge berichten Medien wie die taz und der RBB über indische Staatsbürger, die über Vermittlungsagenturen an deutsche Hochschulen vermittelt wurden, dort aber nicht die versprochenen Studienleistungen erbringen konnten und sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen wiederfanden. Die IU Internationale Hochschule, nach eigenen Angaben die größte Hochschule Deutschlands, geriet dabei besonders in den Fokus der Berichterstattung. Auch andere Hochschulen sind laut Vorbemerkung der Fragesteller durch fehlende Akkreditierungen aufgefallen, was Abschlüsse für den regulären Arbeitsmarkt wertlos gemacht haben soll.
Im Detail
„Wir stellen die Weichen dafür, dass qualifizierte junge Inderinnen und Inder in Deutschland berufliche und praktische Erfahrungen sammeln, studieren, eine Ausbildung beginnen oder als Fachkraft arbeiten können.“
— Nancy Faeser (damalige Bundesinnenministerin), zitiert in der Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6764
Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten kommen nach Deutschland mit dem Versprechen auf eine qualifizierte Ausbildung und gute Berufsaussichten — doch ein Teil von ihnen landet laut Medienberichten in prekären Arbeitsverhältnissen oder verlässt die Hochschule ohne verwertbaren Abschluss. Die AfD-Fraktion thematisiert diesen Befund mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6764 vom 30. Juni 2026, die 21 Detailfragen an die Bundesregierung richtet.
IU Internationale Hochschule im Mittelpunkt
Konkreter Anlass der Anfrage sind Berichte über die IU Internationale Hochschule in Berlin, die sich auf ihrer Website als größte Hochschule Deutschlands mit rund 4.000 Mitarbeitern und 45 Standorten präsentiert. Laut den in der Drucksache zitierten Medienberichten sollen Veranstaltungen dort teils ausschließlich digital stattfinden, physische Räumlichkeiten für die Vernetzung fehlen und das tatsächliche Curriculum nicht dem entsprechen, was ausländischen Studierenden — vor allem aus Indien — im Vorfeld kommuniziert wurde. Auch weitere Hochschulen sind laut der Anfrage durch fehlende oder entzogene Akkreditierungen aufgefallen, was Abschlüsse für den regulären Arbeitsmarkt faktisch wertlos machen kann.
Qualität ausländischer Studienabschlüsse unter Frage
Die Anfrage umfasst den Zeitraum 2015 bis 2025 und fragt unter anderem, wie viele Nicht-EU-Ausländer über Vermittlungsagenturen zum Studium nach Deutschland gekommen sind, welche Kriterien eine Hochschule für die Visavergabe erfüllen muss und ob Bundesbehörden über mögliche Verstöße gegen Akkreditierungs- oder Aufenthaltsrecht informiert wurden. Darüber hinaus interessiert die Fragesteller, wie viele Studierende ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, wie viele davon in Deutschland geblieben sind und ob die Abschlüsse tatsächlich zur Deckung des Fachkräftebedarfs beitragen.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft das Schicksal von Studierenden nach einem Studienabbruch: Die Anfrage will wissen, wie viele von ihnen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, in geringfügige Beschäftigung oder in Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. SGB II gewechselt sind. Damit berührt die Anfrage unmittelbar die Frage, ob das Bildungsvisum in Einzelfällen als Umgehungsweg für reguläre Zuwanderungskanäle genutzt wird.
Deutsch-indisches Migrationsabkommen als politischer Rahmen
Ende 2022 unterzeichneten Deutschland und Indien ein Migrationsabkommen. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser erklärte dazu, es gehe darum, qualifizierten jungen Inder:innen die Möglichkeit zu geben, in Deutschland zu studieren, eine Ausbildung zu beginnen oder als Fachkraft zu arbeiten. Die Fragesteller stellen die Frage, ob diese politische Zielstellung vor dem Hintergrund der Berichte über mangelhafte Hochschulangebote einer Überprüfung bedarf.
Was gilt aktuell?
Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen für ein Studium in Deutschland einen Aufenthaltstitel nach § 16b Aufenthaltsgesetz. Dieser ist an das aktive Betreiben des Studiums geknüpft und kann widerrufen werden, wenn Studienleistungen dauerhaft nicht erbracht werden. Die Qualitätskontrolle von Hochschulen und Studiengängen liegt primär bei den Bundesländern und dem Akkreditierungsrat — eine bundesweite Statistik über Verstöße oder Exmatrikulationen ausländischer Studierender existiert nach aktuellem Kenntnisstand nicht zentral. Genau dieses Informationsdefizit steht im Kern der Anfrage.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 21 Fragen muss bis zum 21. Juli 2026 vorliegen. Ob und wie vollständig die Regierung die gewünschten Daten liefern kann, wird auch davon abhängen, ob entsprechende Statistiken überhaupt auf Bundesebene vorgehalten werden — oder ob die Zuständigkeit bei den Ländern liegt. Thematisch verwandt ist auch die Debatte um den Mangel an Erfolgskontrolle bei staatlich finanzierten Programmen mit Migrationsbezug, der zuletzt ebenfalls parlamentarisch thematisiert wurde.
Der breitere Kontext ergibt sich aus der aktuellen Reformdebatte zum Arbeitsmarkt: Die Bundesregierung setzt auf qualifizierte Zuwanderung als Teil ihrer Fachkräftestrategie, wie etwa in den Arbeitsmarktreformen der Koalition deutlich wird. Ob das Bildungsvisum dabei ein verlässlicher Kanal bleibt, hängt maßgeblich von der Qualitätssicherung der beteiligten Hochschulen ab.
Weiterlesen:
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Betroffen sind vor allem Studierende aus Nicht-EU-Staaten — insbesondere aus Indien —, die über Vermittlungsagenturen nach Deutschland kommen. Daneben sind private Hochschulen, Akkreditierungsbehörden und Ausländerbehörden betroffen, die für die Kontrolle der Studien- und Aufenthaltsbedingungen zuständig sind.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6764 ist am 30. Juni 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Geschäftsordnung 21 Tage Zeit zur Beantwortung, die Antwortfrist endet damit am 21. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Akkreditierung
- Staatliches Qualitätsprüfungsverfahren für Studiengänge an Hochschulen. Ohne Akkreditierung können Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt nicht anerkannt werden.
- § 16b AufenthG
- Paragraph des Aufenthaltsgesetzes, der den Aufenthaltstitel für ausländische Studierende in Deutschland regelt. Er kann widerrufen werden, wenn Studienleistungen nicht erbracht werden.
- Vermittlungsagentur
- Privatwirtschaftliche Unternehmen im Ausland, die Studieninteressierte gegen Gebühr an deutsche Hochschulen vermitteln. Ihre Kontrolle ist Gegenstand der Anfrage.
Was ist der konkrete Auslöser dieser Anfrage?
Medienberichte über die IU Internationale Hochschule Berlin, bei der Veranstaltungen nur digital stattfinden, Räumlichkeiten fehlen und das Curriculum nicht dem entsprechen soll, was ausländischen Studierenden versprochen wurde.
Welche Hochschule steht im Mittelpunkt der Anfrage?
Hauptsächlich die IU Internationale Hochschule, die sich als größte Hochschule Deutschlands mit 4.000 Mitarbeitern und 45 Standorten präsentiert.
Was soll die Bundesregierung konkret beantworten?
21 Fragen zu Themen wie Zahl der über Vermittlungsagenturen angeworbenen Studierenden, Akkreditierungsstandards, Studienabbruchquoten, Verbleib nach Abschluss und Widerruf von Aufenthaltstiteln.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6764 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































