- 402.000 Nicht-EU-Studierende an deutschen Hochschulen im WS 2024/25
- 58.015 erfolgreiche Abschlüsse von Nicht-EU-Ausländern im Jahr 2024
- Bundesregierung hat keine Daten zu Missständen bei privaten Hochschulen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7380 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage entstand vor dem Hintergrund von Medienberichten über Missstände an privaten Hochschulen, insbesondere über die IU Internationale Hochschule. Berichte beschrieben Fälle, in denen ausländische — vor allem indische — Studierende nach Deutschland gelockt wurden, dort aber weder die versprochenen Studienangebote noch die erwarteten Abschlüsse vorfanden und stattdessen in prekären Arbeitsverhältnissen landeten. Ende 2022 hatte Deutschland ein Migrationsabkommen mit Indien geschlossen, das die Fachkräftezuwanderung fördern sollte. Der Wissenschaftsrat verabschiedete am 3. Juli 2026 Empfehlungen zur Weiterentwicklung des privaten Hochschulsektors (Drucksache 3332-26), die auch Studienentgelte thematisieren.
- 402.000 — Nicht-EU-Studierende an deutschen Hochschulen im Wintersemester 2024/25
- 58.015 — Erfolgreiche Studienabschlüsse von Nicht-EU-Ausländern im Prüfungsjahr 2024 (davon 28.000 in MINT-Fächern)
- 59.419 — Studierende aus Indien, größte Nicht-EU-Gruppe; davon 11.238 an privaten Hochschulen
- 45 Prozent — Bleibequote internationaler Studierender 10 Jahre nach Studienbeginn laut OECD (International Migration Outlook 2022)
- 870 Euro / 380 Euro — Durchschnittliche monatliche Studienentgelte an privaten Universitäten bzw. Fachhochschulen laut Wissenschaftsrat (Stand Juli 2026)
Im Detail
Internationale Studierende an deutschen Hochschulen haben ein hohes Fachkräftepotenzial mit einem großen volkswirtschaftlichen Mehrwert für Deutschland.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7380
Rund 402.000 Studierende aus Nicht-EU-Staaten sind im Wintersemester 2024/25 an deutschen Hochschulen eingeschrieben — eine Zahl, die innerhalb der letzten zehn Jahre kontinuierlich gestiegen ist. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7380) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am 27. Juli 2026 vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt übermittelt wurde. Hintergrund sind Berichte über Missstände bei der Anwerbung ausländischer Studierender durch private Hochschulen.
Im Prüfungsjahr 2024 schlossen insgesamt 58.015 Nicht-EU-Ausländer ihr Studium erfolgreich ab — davon 51.222 an öffentlichen und 6.793 an privaten Hochschulen. Zum Vergleich: Im Jahr 2015 waren es erst 32.515 Abschlüsse. Der Zuwachs um rund 78 Prozent binnen eines Jahrzehnts spiegelt die steigende Bedeutung internationaler Studierender für den deutschen Fachkräftemarkt wider. Rund 28.000 der 2024 erzielten Abschlüsse entfielen auf MINT-Studiengänge.
Internationale Studierende als Fachkräftereservoir
Die Bundesregierung betont den volkswirtschaftlichen Wert internationaler Studierender. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW 2025) trägt jeder Jahrgang internationaler Studierender langfristig rund achtmal mehr zu den Einnahmen der öffentlichen Haushalte bei als der Staat per Saldo in ihn investiert. Allein der Jahrgang 2022 soll demnach langfristig einen Überschuss von rund 15,5 Mrd. Euro an Steuern und Sozialabgaben erwirtschaften. Zudem weist eine DAAD-Studie vom Juli 2025 aus, dass 64 Prozent der internationalen Studierenden langfristig in Deutschland bleiben möchten. Die OECD beziffert die tatsächliche Bleibequote zehn Jahre nach Studienbeginn auf 45 Prozent — Deutschland liegt damit gemeinsam mit Kanada an der Spitze aller OECD-Länder.
Das beliebteste Studienfach für Nicht-EU-Ausländer ist Informatik mit 4.179 bestandenen Prüfungen im Jahr 2024, gefolgt von Elektrotechnik (3.296) und Maschinenbau (2.743). Berlin ist mit 38.162 internationalen Studierenden der größte Hochschulstandort in Deutschland, weit vor München (18.251) und Aachen (14.589). Auffällig ist die Stadt Erfurt: Von 9.883 Nicht-EU-Studierenden sind dort 9.238 an privaten Hochschulen eingeschrieben — ein Hinweis auf die starke Präsenz privater Anbieter, die auf internationale Zielgruppen ausgerichtet sind.
Was gilt aktuell bei der Zulassung zum Studierendenvisum?
Die rechtlichen Anforderungen für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sind in § 16b Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Die Aufsicht über Hochschulen — einschließlich Akkreditierungspflichten und staatlicher Anerkennung — liegt vollständig bei den Bundesländern. Der Bund hat keine direkte Kontrollbefugnis über den Betrieb einzelner Hochschulen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf eine frühere Anfrage der Grünen (BT-Drs. 21/6120).
Datenlücken bei Missständen
Auf viele Kernfragen der Anfrage kann oder will die Bundesregierung keine konkreten Zahlen liefern. Zu Anwerbepraktiken durch Vermittlungsagenturen, Fehlern in der Studierendeninformation, Exmatrikulationen wegen mangelnder Akkreditierungen oder dem Übergang von Studienabbrechern in Sozialleistungen erhebt der Bund keine eigenen Daten. Die Bundesregierung erklärt, der Presseberichterstattung sowie der einschlägigen Rechtsprechung bekannt zu sein und mit betroffenen Akteuren im Austausch zu stehen. Zu Studienabbrüchen liefert das Statistische Bundesamt immerhin aggregierte Zahlen: Im Studienjahr 2018 brachen 33.113 Bildungsausländer ihr Studium ab, 2020 waren es 31.031.
61 Prozent der internationalen Studierenden gehen laut Befragungsdaten parallel zum Studium einer Erwerbstätigkeit nach. Eine Aufschlüsselung nach Herkunftsstaaten oder Branchen liegt dem Bund nicht vor. Zu Einkommen von Absolventen in den ersten Jahren nach dem Abschluss gibt es lediglich eine IW-Auswertung aus dem Jahr 2022: Demnach waren 2019 rund 89 Prozent der über die Hochschule zugewanderten Personen im erwerbsfähigen Alter beschäftigt, 55 Prozent bezogen einen mittleren bis hohen Nettomonatslohn von über 2.600 Euro. Zur Frage, ob Absolventen privater Hochschulen häufiger Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten als jene staatlicher Hochschulen, liegen dem Bund ebenfalls keine Erkenntnisse vor.
Die strukturellen Datenlücken werfen die Frage auf, ob das Monitoring internationaler Studierender dem tatsächlichen politischen Steuerungsbedarf entspricht — zumal die Bundesregierung gleichzeitig die internationale Attraktivität des deutschen Hochschulstandorts ausbauen will und sich auf eine Internationalisierungsstrategie von Bund und Ländern für 2024–2034 beruft. Zum Thema Arbeitsvermittlung und mögliche Ausbeutung ausländischer Arbeitnehmer sowie zu Kontrolle und Transparenz bei Bundesförderungen hat der Bundestag bereits weitere Debatten geführt.
Weiterlesen:
- Zwangsarbeit durch ausländische Arbeitsvermittlung rechtlich möglich
- Bundesförderung im Bundestag: Kontrolle, Transparenz und Millionenbeträge
Betroffen sind vor allem ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten — insbesondere aus Indien, China und der Türkei — die für ein Studium nach Deutschland kommen. Daneben sind private Hochschulen mit internationalem Fokus sowie Vermittlungsagenturen im Ausland betroffen, die Studierende anwerben. Indirekt betrifft das Thema den deutschen Arbeitsmarkt, der auf Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen ist.
Die Bundesregierung beantwortet statistisch belegbare Fragen mit Daten des Statistischen Bundesamts, verweist bei Fragen zu Missständen, Exmatrikulationen, Akkreditierungsverstößen und Einkommensdaten jedoch regelmäßig auf fehlende Bundesdaten oder die Länderzuständigkeit. Mehrere Fragen (1, 3, 4, 5, 12, 14, 15, 16, 19, 20, 21) werden mit dem Hinweis beantwortet, keine einschlägigen Daten zu erheben.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Ausländische Studierende: 21 Fragen zu Qualität und Beschäftigung →
- Bildungsausländer
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben und zum Studium nach Deutschland gekommen sind — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
- Akkreditierung
- Qualitätsprüfung von Studiengängen durch unabhängige Agenturen. Ohne Akkreditierung können Abschlüsse für den Arbeitsmarkt formal nicht anerkannt werden.
- § 16b AufenthG
- Paragraf des Aufenthaltsgesetzes, der die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken regelt — unter anderem die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung.
Wie viele internationale Studierende studieren in Deutschland?
Im Wintersemester 2024/25 waren rund 402.000 Studierende aus Nicht-EU-Staaten an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Die größte Gruppe stammt aus Indien (59.419), gefolgt von China (42.695) und der Türkei (35.737).
Wie viele Nicht-EU-Studierende schließen ihr Studium erfolgreich ab?
Im Prüfungsjahr 2024 schlossen 58.015 Studierende aus Nicht-EU-Staaten ihr Studium erfolgreich ab — davon 51.222 an öffentlichen und 6.793 an privaten Hochschulen. Zum Vergleich: 2015 waren es noch 32.515 Abschlüsse.
Welche Hochschulen haben besonders viele internationale Studierende?
Berlin ist mit 38.162 Nicht-EU-Studierenden der größte Standort, gefolgt von München (18.251) und Aachen (14.589). Auffällig ist Erfurt mit 9.883 Studierenden, von denen 9.238 an privaten Hochschulen eingeschrieben sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7380 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































