- 62 Mio. Euro Bundesförderung für Asylberatung in drei Jahren
- 340 Euro durchschnittliche Kosten pro beratener Person (2025)
- 107 Beanstandungen bei Mittelverwendungsprüfung 2023
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6777 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Mit dem Inkrafttreten des § 12a Asylgesetz am 1. Januar 2023 wurde die flächendeckende behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) als gesetzlicher Anspruch eingeführt. Finanziert werden seitdem gemeinnützige Organisationen, die Asylsuchende vor ihrer Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informieren und beraten. Bereits eine frühere Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/864, beantwortet unter BT-Drs. 21/1076) hatte Grunddaten zu Trägern und Nutzerzahlen erfragt. Die vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/6777) geht auf eine Folgeanfrage zurück, die vertiefte Auskunft zu Mittelverwendung, Kontrolle und Wirksamkeit verlangte.
- 14,98 Mio. Euro — Gesamtfördersumme 2023 (Einführungsjahr des § 12a AsylG)
- 24,00 Mio. Euro — Gesamtfördersumme 2024, davon allein 6,07 Mio. Euro an die Diakonie
- 23,01 Mio. Euro — Gesamtfördersumme 2025 bei 67.687 beratenen Personen
- 107 Beanstandungen — bei der Verwendungsnachweisprüfung für das Förderjahr 2023
- 24,5 Mio. Euro — im Bundeshaushalt 2026 vorgesehene Mittel für die Asylverfahrensberatung
Im Detail
Aufgrund der Nichterhebung personenbezogener Daten seitens des Bundes im Rahmen des Beratungsgeschehens verfügt das BAMF über keine Erkenntnisse, wie viele Asylverfahren im Rahmen der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gemäß § 12a AsylG seit 1. Januar 2023 insgesamt begleitet bzw. beraten worden sind.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6777, S. 10
Seit dem 1. Januar 2023 finanziert der Bund auf Grundlage des § 12a Asylgesetz eine flächendeckende, behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB). In den Jahren 2023 bis 2025 wurden dafür insgesamt rund 62 Millionen Euro bewilligt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 29. Juni 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/6777). Im Bundeshaushalt 2026 sind weitere 24,5 Millionen Euro für dasselbe Programm vorgesehen.
Asylverfahrensberatung: Was das Programm leistet
Das Ziel der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung ist laut Drucksache die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Unterstützung für Schutzsuchende, bevor sie ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolvieren. Die Beratung soll Asylsuchende über Inhalt und Ablauf des Verfahrens informieren und besondere Bedarfe, etwa bei vulnerablen Gruppen wie unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder Menschen mit psychischen Erkrankungen, erkennen. Daneben ist ausdrücklich vorgesehen, dass auch Informationen zur freiwilligen Ausreise und zur Möglichkeit der Antragsrücknahme gegeben werden.
Wer die Mittel erhält
Zuständige Bewilligungsbehörde ist das BAMF. Die größten Einzelempfänger sind die Diakonie Deutschland (Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.) mit rund 16,3 Millionen Euro in den Jahren 2023 bis 2025, der Deutsche Caritasverband mit rund 14,2 Millionen Euro und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband mit rund 12,4 Millionen Euro. Die AWO erhielt im selben Zeitraum rund 5,6 Millionen Euro, der Internationale Bund rund 6,4 Millionen Euro. Kleinere, regional tätige Träger wie verschiedene Flüchtlingsräte und das Justice Project e. V. erhalten deutlich geringere Beträge. Für 2026 steht die endgültige Trägerzuordnung erst nach Prüfung und Bewilligung der Anträge am Ende des Förderjahres fest.
Kosten pro beratener Person
Die Asylverfahrensberatung hat sich seit ihrer Einführung deutlich ausgeweitet. Im Einführungsjahr 2023 wurden 34.440 Personen beraten, die Kosten lagen bei durchschnittlich 435 Euro pro Person. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der Beratenen auf 70.970, die Kosten pro Person sanken auf 338 Euro. Im Jahr 2025 wurden 67.687 Personen beraten, die durchschnittlichen Kosten lagen bei 340 Euro. Die Gesamtförderung im Jahr 2024 erreichte mit rund 24 Millionen Euro ihren bisherigen Höchststand.
Wirksamkeit der Asylverfahrensberatung nicht messbar
Eine entscheidende Lücke in der Antwort der Bundesregierung betrifft die Wirksamkeit des Programms. Ob die Beratung Asylverfahren tatsächlich beschleunigt, Antragsrücknahmen befördert oder die Zahl gerichtlicher Klageverfahren beeinflusst, kann das BAMF laut eigener Auskunft nicht ermitteln. Der Grund: Im Beratungsgeschehen werden keine personenbezogenen Daten erhoben, sodass eine Verknüpfung mit der behördlichen Asylgeschäftsstatistik nicht möglich ist. Auch der Einfluss auf Klageverfahren gegen ablehnende Asylbescheide bleibt damit statistisch unbelegt.
Das BAMF-eigene Forschungszentrum hat jedoch eine Implementierungsevaluation erstellt, die zeitnah auf der BAMF-Webseite veröffentlicht werden soll. Detailangaben zu Kosten dieser Evaluierung sowie zu Ergebnissen machte die Bundesregierung in dieser Antwort nicht, sondern verwies auf eine frühere Drucksache (21/5178).
Kontrolle und Beanstandungen
Die ordnungsgemäße Mittelverwendung wird über haushalts- und zuwendungsrechtlich vorgeschriebene Verwendungsnachweisprüfungen kontrolliert. Die Prüfung des Förderjahres 2023 ergab 107 Beanstandungen; etwaige Rückforderungen sind laut Bundesregierung noch nicht vollständig abgeschlossen. Für 2024 lagen bis zum Stichtag 26. Mai 2026 bereits 59 Beanstandungen vor, die Prüfungen für 2024 und 2025 dauern noch an. Hinweise auf grobe Unregelmäßigkeiten oder Missbrauch enthält die Antwort nicht.
Zur Frage der politischen Neutralität der geförderten Träger verweist die Bundesregierung auf die Förderrichtlinie vom 20. September 2024, zuwendungsrechtliche Nebenbestimmungen und ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (WD 3 – 3000-148/19). Konkrete Nachweispflichten sind in den Zuwendungsbescheiden verankert.
Ob die Förderung über 2026 hinaus fortgesetzt, gekürzt oder neu ausgerichtet wird, beantwortete die Bundesregierung mit einem bloßen Verweis auf eine Antwort zu einer Grünen-Anfrage (BT-Drs. 19/6231). Eine eigene inhaltliche Positionierung zur Zukunft des Programms enthält die Drucksache 21/6777 nicht. Wie der Bund in anderen Förderprogrammen mit Wirksamkeitsnachweisen umgeht, beleuchtet auch der Beitrag zur Asylverfahrensberatung aus Sicht der AfD-Fraktion. Fragen zu staatlichen Ausgaben ohne belastbare Erfolgskontrolle sind auch Gegenstand der Debatte um überschießende Regulierung in der Agrarpolitik.
Weiterlesen:
- Bundesregierung gibt Millionen für Asylverfahrensberatung aus, ohne Wirksamkeit belegen zu können
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Unmittelbar betroffen sind die rund 67.700 Asylsuchenden (2025), die durch geförderte Organisationen beraten wurden. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, die die jährlichen Fördervolumina von rund 23 bis 24 Millionen Euro finanzieren. Die Förderung kommt bundesweit tätigen Wohlfahrtsverbänden sowie regionalen Trägern zugute.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen zu Trägern und Förderhöhen vollständig mit Zahlentabellen. Bei Fragen zur Wirksamkeit (z. B. Beschleunigung des Verfahrens, Einfluss auf Klagezahlen, Rücknahmequoten) verweist sie durchgehend auf fehlende personenbezogene Daten als strukturelle Erklärung. Die Zukunftsplanung ab 2027 wird durch Verweis auf eine andere Drucksache beantwortet, ohne eigene Aussage.
AfD: Die Fraktion hatte die Anfrage gestellt und bewertet die Ergebnisse kritisch. In einer Pressemitteilung vom 1. Juli 2026 erklärt sie, die Bundesregierung habe Defizite bei Transparenz, Erfolgskontrolle und Mittelverwendung offenbart. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 1. Juli 2026. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur Finanzierung und Wirksamkeit der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (BT-Drs. 21/6094) offenbart Defizite bei Transparenz, Erfolgskontrolle und Mittelverwendung. Nach den Angaben der Bundesregierung wurden seit Einführung der Förderung nach § 12a Asylgesetz allein in den Jahren 2023 bis 2025… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 26.06.2026) AfD durchleuchtet 36 Millionen für Asylberatung →
- Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB)
- Kostenlose Beratung von Asylsuchenden durch gemeinnützige Organisationen vor der Anhörung beim BAMF, gesetzlich geregelt in § 12a Asylgesetz seit Januar 2023.
- Zentralstellenverfahren
- Fördermodell, bei dem ein Hauptempfänger (Zentralstelle) Bundesmittel erhält und diese an regionale Unterorganisationen (Letztempfänger) weiterleitet.
- Verwendungsnachweisprüfung
- Haushaltsrechtliches Kontrollverfahren, bei dem Zuwendungsempfänger nachweisen müssen, dass Fördermittel zweckgerecht eingesetzt wurden.
Wer erhält die Fördermittel für Asylverfahrensberatung?
Zuwendungsempfänger sind große Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DRK und Internationaler Bund sowie kleinere unabhängige Träger. Bewilligungsbehörde ist das BAMF.
Wie viel kostet eine Beratung pro Person?
Laut Bundesregierung lagen die durchschnittlichen Kosten 2023 bei 435 Euro, 2024 bei 338 Euro und 2025 bei 340 Euro pro beratener Person.
Kann die Bundesregierung die Wirksamkeit belegen?
Nein. Da keine personenbezogenen Daten erhoben werden, lässt sich weder die Wirkung auf Verfahrensdauer noch auf Klagezahlen oder Antragsrücknahmen statistisch nachweisen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6777 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































