Sebastian Fiedler, innenpolitischer Sprecher:
Der Polizeibeauftragte des Bundes hat sich etabliert und ist nicht mehr wegzudenken. Das zeigt auch sein inzwischen dritter Tätigkeitsbericht.
„Der Bericht macht deutlich, dass vielfache Erfolge mit dem Amt verbunden sind. So wurde die Bundespolizei im Bereich Grenzkontrollen mit den erforderlichen technischen Geräten ausgestattet. In einzelnen Liegenschaften wurden Mängel behoben und die Abläufe von der ersten Bedarfsmeldung bis zur Behebung der Mängel wurden beschleunigt. Die Wirkung von Bürgerbeschwerden zeigt sich unter anderem daran, dass die Bundespolizei Kontakt zu Petenten aufgenommen und sich für Fehler entschuldigt hat.
Im Berichtszeitraum ist die Zahl der Eingaben um 58 Prozent gestiegen. Der Anstieg kam insbesondere aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger. Aber auch die Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes wenden sich immer häufiger an den Polizeibeauftragten. Die gestiegene Zahl der Eingaben macht deutlich, dass das Amt des Polizeibeauftragten zu einer festen Institution geworden ist.
Bei der Bearbeitung von Einzelfällen richtet der Polizeibeauftragte sein Augenmerk vor allem auf strukturelle Fehlentwicklungen oder Mängel, wie Arbeits- und Ausbildungsbedingungen, Gleichstellung und auf den Umgang mit sexueller Belästigung.
Besonderen Wert legt der Bericht auf die Schilderung der Belastung der Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes. Insbesondere die Grenzkontrollen führen bei der Bundespolizei seit längerem zu erheblicher Mehrarbeit. Hier mahnt der Polizeibeauftragte deutlich an, die Kontrollen flexibler und die Einsätze praxistauglicher zu gestalten.
Im Bereich Diskriminierung und Racial Profiling fordert der Bericht eine transparente Kontrollpraxis und eine Sensibilisierung der Polizeibeamten für dieses Thema. Große Bedeutung kommt dem Thema Lern- und Fehlerkultur zu. Denn nur ein offener, konstruktiver Umgang mit Fehlverhalten stärkt das Vertrauen aller Bürgerinnen und Bürger in die Polizeibehörden.
Wir alle sind stolz auf die Polizeibehörden des Bundes. Wir danken den Beschäftigten für ihren häufig überobligatorischen Einsatz. Die Arbeit des Polizeibeauftragten ist ein wichtiger Bestandteil bei der Unterstützung dieser wichtigen Arbeit.“


































































