- Deutschland verliert täglich 117 Hektar Agrarfläche durch Umnutzung
- Bis 2030 droht laut Thünen-Institut Verlust von 318.000 Hektar Anbaufläche
- AfD fordert Grundgesetz-Staatsziel Ernährungssicherheit bis Ende 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6931 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das bestehende Gesetz über die Ernährungsvorsorge und Versorgungssicherstellung (EVSG) ermöglicht laut Drucksache staatliche Eingriffe in Krisenlagen, enthält aber keinen dauerhaften präventiven Schutz für landwirtschaftliche Produktionsfläche. Zwischen 1992 und 2023 wuchs die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland um 1,18 Millionen Hektar — größtenteils auf Kosten von Agrarland. Laut einer Studie des Thünen-Instituts werden zwischen 2023 und 2030 rund 318.000 Hektar landwirtschaftlicher Fläche für andere Zwecke beansprucht, sofern aktuelle Planungen umgesetzt werden.
- 117 Hektar/Tag — Durchschnittlicher Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Umwandlung in andere Nutzungsarten (Schnitt der letzten vier Jahre laut Drucksache).
- 52 Hektar/Tag — Umwandlung von Agrarfläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche im Zeitraum 2018–2021 (entspricht ca. 71 Fußballfeldern).
- 1,18 Millionen Hektar — Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsfläche zwischen 1992 und 2023, überwiegend auf Kosten von Agrarland.
- 318.000 Hektar — Prognostizierter Verlust landwirtschaftlicher Fläche bis 2030 laut Thünen-Institut, wenn aktuelle Planungen umgesetzt werden.
Im Detail
Eine Verankerung der Ernährungssicherheit und eines verbindlichen, dauerhaften, präventiven Schutzes von landwirtschaftlicher Produktionsfläche im Grundgesetz hebt die Bedeutung dieses Ziels auf eine Verfassungsstufe und gibt zukünftigen Gesetzgebungs- und Verwaltungsentscheidungen eine klare Orientierung.
— Begründung BT-Drs. 21/6931
Täglich gehen in Deutschland durchschnittlich 117 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche verloren — das entspricht 156 Fußballfeldern. Dieser anhaltende Flächenschwund ist der Ausgangspunkt eines Antrags der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6931 vom 7. Juli 2026), der Ernährungssouveränität als Staatsziel dauerhaft im Grundgesetz verankern will.
Ernährungssouveränität: Was fordert der Antrag konkret?
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bis spätestens 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieser soll die Sicherstellung nationaler Ernährungssicherheit durch eine leistungs- und wettbewerbsfähige inländische Landwirtschaft als Staatsziel im Grundgesetz verankern. Neben dem Schutz landwirtschaftlicher Produktionsflächen sollen auch die Eigentumsrechte und die unternehmerische Freiheit der Betriebe verfassungsrechtlich abgesichert werden. Gleichzeitig soll die neue Gewichtung in Raum- und Bauplanungsrecht umgesetzt werden — also dort, wo Flächen täglich konkret vergeben oder umgewidmet werden.
Was gilt aktuell?
Das bestehende Gesetz über die Ernährungsvorsorge und Versorgungssicherstellung (EVSG) ermächtigt den Staat zu Eingriffen in Produktion und Verteilung von Lebensmitteln in Krisensituationen. Einen dauerhaften, präventiven Schutz von Agrarflächen im Normalbetrieb sieht es jedoch nicht vor. Im Grundgesetz sind bislang Umweltschutz (Art. 20a GG) und Tierschutz als Staatsziele verankert — die Ernährungssicherheit fehlt auf dieser Ebene. Eingriffe in landwirtschaftliche Nutzung werden derzeit nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip abgewogen, ohne dass Ernährungssicherheit dabei Verfassungsrang hat.
Wie hat sich der Flächenverlust entwickelt?
Zwischen 1992 und 2023 wuchs die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland um 1,18 Millionen Hektar — der Großteil davon auf Kosten landwirtschaftlicher Flächen. Zwischen 2018 und 2021 betrug allein die Umwandlung in Siedlungs- und Verkehrsfläche täglich 52 Hektar. Bezieht man alle Umnutzungsarten ein — darunter Naturschutz, Wiedervernässung, Wald und eingeschränkt nutzbare Gebiete — liegt der Wert bei 117 Hektar täglich. Laut einer Studie des Thünen-Instituts werden bis 2030 weitere rund 318.000 Hektar Agrarland für andere Zwecke benötigt, sofern aktuelle Planungen umgesetzt werden. Das entspricht einer Fläche, die um gut 20 Prozent größer ist als das Saarland.
Die Antragsbegründung benennt als zusätzlichen Druckfaktor den Ausbau erneuerbarer Energien: Windenergieanlagen und Agri-Photovoltaik sind nach § 35 Abs. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert und konkurrieren damit direkt mit der landwirtschaftlichen Nutzung. Auch der steigende Bedarf an Energiepflanzen und Biomasse — etwa durch geplante Grünöl- und Grüngas-Quoten im Gebäudemodernisierungsgesetz — erhöht laut Antrag den Nutzungsdruck auf Ackerflächen.
Ernährungssouveränität im geopolitischen Kontext
Als Begründung für die Dringlichkeit verweist die Fraktion auf die Verletzlichkeit globaler Lieferketten, die zuletzt durch Pandemie, den Krieg in der Ukraine und weitere internationale Konflikte sichtbar geworden sei. Störungen in globalen Versorgungsketten hätten zu Engpässen und Preissprüngen auch in Deutschland geführt. Nationale Resilienz im Ernährungsbereich gewinnt damit aus Sicht der Antragsteller strategische Bedeutung.
Interessant ist, dass die Antragsbegründung auf das CDU-Grundsatzprogramm von 2024 verweist: Die CDU fordert dort ebenfalls die Verankerung eines Staatsziels Ernährungssicherheit im Grundgesetz. Göttinger Agrarrechtler Prof. Dr. José Martínez empfiehlt laut einem Artikel vom März 2026 ebenfalls diesen Schritt. Damit ist die grundsätzliche Idee über Parteigrenzen hinaus diskutiert — wenngleich über konkrete Ausgestaltung und Prioritätensetzung weiterhin Dissens besteht, etwa beim Verhältnis von Ernährungssicherheit zu Naturschutz und Energiewende.
Der Antrag steht in einem politischen Spannungsfeld: Mehr Ernährungssouveränität durch verfassungsrechtlichen Flächenschutz kollidiert potenziell mit Klimaschutzzielen, dem Ausbau erneuerbarer Energien und Naturschutzauflagen — alles Bereiche, die ebenfalls öffentliches Interesse beanspruchen. Wie die Koalitionsfraktionen und die übrigen Oppositionsparteien den Antrag bewerten, wird die Ausschussberatung zeigen. Zu anderen grundrechtlich sensiblen Fragen liegen im 21. Bundestag bereits konkurrierende Anträge vor.
Für Landwirte, die unter steigenden Bodenpreisen und zunehmendem Flächenkonkurrenzdruck leiden, könnte eine Grundgesetzverankerung der Ernährungssouveränität eine stärkere Rechtsposition bei Planungsverfahren bedeuten. Wie weitreichend die praktischen Auswirkungen wären, hängt von der konkreten Formulierung eines späteren Gesetzentwurfs ab. Parallel laufen Diskussionen über Infrastruktur und Flächennutzung — etwa in der Debatte um Infrastrukturreformen der Koalition.
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Betroffen sind landwirtschaftliche Betriebe, die durch Flächenverluste und steigende Bodenpreise unter Druck geraten, sowie die gesamte Bevölkerung als Verbraucher heimischer Lebensmittel. Besonders große Flächenbetriebe, etwa im Weizenanbau, sehen sich laut Antrag durch EU-Regulierungen bei Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zusätzlich belastet.
Berlin, 24. Juni 2026. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses, sieht durch das Scheitern des F126-Projekts die Kritik der AfD-Fraktion bestätigt. Bereits im Jahr 2020 warnte die AfD-Fraktion vor der Vergabe des größten Marineprojekts der Bundesrepublik an die niederländische Werft Damen Naval. Die damalige Bundesregierung ignorierte diese Warnungen. Heute… …
Der Antrag (BT-Drs. 21/6931) ist am 7. Juli 2026 eingebracht worden und wird zunächst an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Abschluss der Ausschussberatungen stimmt das Plenum des Bundestages über den Antrag ab. Als Oppositionsantrag ist eine Mehrheit unwahrscheinlich. Die Bundesregierung soll laut Antrag bis 31. Dezember 2026 einen Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung vorlegen.
- Ernährungssouveränität
- Das Recht von Völkern und Staaten, ihre Ernährungs- und Landwirtschaftspolitik selbst zu bestimmen, ohne von globalen Märkten oder transnationalen Konzernen abhängig zu sein.
- Staatsziel im Grundgesetz
- Eine Verfassungsnorm, die den Staat dauerhaft zu einem bestimmten Handeln verpflichtet — ähnlich wie der bereits verankerte Umwelt- und Tierschutz — und bei Gesetzgebung und Verwaltung zwingend zu berücksichtigen ist.
- EVSG
- Gesetz über die Ernährungsvorsorge und Versorgungssicherstellung: regelt staatliche Eingriffe in die Lebensmittelerzeugung und -verteilung in Krisen- und Notlagen.
Wie viel Agrarfläche geht Deutschland täglich verloren?
Laut Drucksache verliert Deutschland im Durchschnitt der letzten vier Jahre 117 Hektar landwirtschaftlicher Fläche täglich durch Umwandlung in andere Nutzungsarten — das entspricht 156 Fußballfeldern.
Was soll im Grundgesetz verankert werden?
Die AfD fordert, Ernährungssicherheit als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, um landwirtschaftliche Produktionsflächen dauerhaft zu schützen und bei Zielkonflikten — etwa mit Naturschutz oder Energieproduktion — rechtlich abzusichern.
Gibt es für das Staatsziel Ernährungssicherheit auch andere Befürworter?
Laut Antragsbegründung fordert die CDU in ihrem Grundsatzprogramm von 2024 ebenfalls die Verankerung eines Staatsziels Ernährungssicherheit im Grundgesetz.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6931 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































