- Hitzewelle Juni 2026: bis 41,8 Grad – Autobahnen und Bahnen ausgefallen
- Vollsperrungen auf A1, A2, A14 und A115 wegen Hitzeschäden
- Grüne fordern Verbrenner-Aus 2035 und mehr Investitionen in Schiene
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6923 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Hitzewelle im Juni 2026 beschädigte in Deutschland Straßenbeläge, Schienen und Betonpisten an Flughäfen. Auf zahlreichen Autobahnen waren Vollsperrungen oder Fahrstreifensperrungen erforderlich. In Leipzig, Würzburg, Nürnberg und Bremen fielen Straßenbahnlinien teilweise tagelang aus. Am Flughafen Hamburg brach der Beton einer Start- und Landebahn auf. Hunderte Bahnreisende mussten aus liegenbliebenen, überhitzten Zügen evakuiert werden. Laut Antrag ist der Verkehrssektor maßgeblich für CO2-Emissionen verantwortlich, die den Klimawandel und damit die Häufigkeit solcher Extremereignisse verschärfen.
- 41,8 Grad Celsius — Höchsttemperatur in Deutschland während der Hitzewelle im Juni 2026
- 4 Vollsperrungen — Autobahnen A1, A2, A14 und A115 mussten vollgesperrt werden
- 16+ Autobahnen — Fahrstreifensperrungen oder Tempolimits wegen Hitzeschäden
- 4 Städte — Leipzig, Würzburg, Nürnberg und Bremen: Straßenbahnausfälle durch hitzebedingtes Verkleben von Gleisen
- 2035 — Zieldatum für das Ende der Neuzulassung von Pkw mit fossilem Verbrennungsmotor laut EU-Flottenregulierung
Im Detail
Die Hitzewelle im Juni 2026 brachte in Deutschland Temperaturrekorde mit bis zu 41,8 Grad Celsius und hatte dramatische Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur.
— BT-Drs. 21/6923, Abschnitt I
Die Hitzewelle im Juni 2026 hat in Deutschland Spuren hinterlassen, die weit über Sonnenbrand und volle Freibäder hinausgehen: Autobahnen splitterten auf, Straßenbahnschienen verklebten, Züge standen still und am Hamburger Flughafen brach der Beton einer Landebahn. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat diese Schäden an der Verkehrsinfrastruktur zum Anlass genommen, am 7. Juli 2026 den Antrag BT-Drs. 21/6923 einzubringen und die Bundesregierung zu einem grundlegenden Kurswechsel in der Verkehrspolitik aufzufordern.
Hitzeschäden Verkehrsinfrastruktur: Was im Juni 2026 passierte
Temperaturrekorde von bis zu 41,8 Grad Celsius machten im Juni 2026 deutlich, wie anfällig Deutschlands Infrastruktur für Extremhitze ist. Laut Drucksache waren auf den Autobahnen A1, A2, A14 und A115 Vollsperrungen erforderlich. Auf mehr als 16 weiteren Autobahnen – darunter A3, A4, A6, A7 und A10 – wurden Fahrstreifen gesperrt oder Tempolimits verhängt. Sogenannte „Blowups“, bei denen die Betonfahrbahndecke durch Hitzedruck explosionsartig aufbricht, waren ein wesentliches Problem. Erhitztes Bitumen im Asphalt weichte auf und bildete Spurrinnen und Aufwölbungen.
In Leipzig, Würzburg, Nürnberg und Bremen brachte die Hitze Straßenbahnlinien teilweise tagelang zum Erliegen, weil schmelzende Fugenmasse Gleise und Weichen verklebte. Hunderte Menschen mussten aus liegengebliebenen Zügen evakuiert werden. Die Deutsche Bahn und andere Betreiber stellten den Betrieb vieler Züge für Stunden grundsätzlich ein, um weitere Havarie-Situationen zu vermeiden. Am Flughafen Hamburg brach der Beton einer Start- und Landebahn auf und beeinträchtigte den Flugbetrieb.
Was gilt aktuell?
Deutschland ist nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz verpflichtet, bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Im Verkehrssektor gelten auf EU-Ebene Flottengrenzwerte für Pkw-Hersteller, und ab 2035 sollen keine neuen Pkw mit fossilem Verbrennungsmotor mehr zugelassen werden dürfen. Allerdings ist auf EU-Ebene eine Diskussion über mögliche Ausnahmen im Gange. Die „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024“ enthält ein Handlungsfeld für den Bereich Verkehr und Verkehrsinfrastruktur, das auf mehr Resilienz gegen Klimarisiken abzielt – nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion aber bisher unzureichend umgesetzt wird.
Fünf Forderungen für klimafeste Verkehrsinfrastruktur
Der Antrag bündelt fünf konkrete Forderungen an die Bundesregierung: Erstens soll Deutschland an den EU-Flottengrenzwerten und am Verbrenner-Aus ab 2035 festhalten sowie Subventionen für fossile Kraftstoffe schrittweise beenden. Zweitens sollen Investitionen in den Aus- und Neubau des Schienennetzes erhöht und der Masterplan Schienenverkehr umgesetzt werden. Drittens soll der Deutschlandtakt für den öffentlichen Verkehr etappenweise eingeführt und die Finanzierungsgrundlagen für den ÖPNV gemeinsam von Bund und Ländern erneuert werden. Viertens sollen die Ziele des Nationalen Radverkehrsplans 2.0 durch eine mehrjährige Bund-Länder-Finanzierungsvereinbarung gesichert werden. Fünftens soll die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 im Handlungsfeld Verkehr durch bauliche und technische Maßnahmen zur Resilienzsteigerung konsequent umgesetzt werden.
Die Fraktion begründet den Antrag damit, dass der Verkehrssektor als Hauptverursacher von CO2-Emissionen zugleich besonders anfällig für die Folgen des Klimawandels ist. Wer die Hitzeschäden an der Verkehrsinfrastruktur bekämpfen wolle, müsse an der Wurzel ansetzen und die Klimaschutzaufgaben im Verkehr ernst nehmen. Laut Drucksache habe die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen Deutschland zudem anfällig für Energiekrisen gemacht. Auf die Zukunft der Infrastruktur und ihre Finanzierung wird auch in anderen aktuellen parlamentarischen Debatten intensiv eingegangen.
Hitzeschäden Verkehrsinfrastruktur als Teil einer größeren Debatte
Die Drucksache steht im Kontext einer breiteren politischen Auseinandersetzung über Investitionsrückstände bei Straßen, Brücken und Schienen. Jahrzehntelang zu geringe Investitionen hätten nach Ansicht der Antragsteller einen kaum beherrschbaren Sanierungs- und Baustellenaufwand erzeugt. Das Thema Kommunalfinanzen und Infrastrukturschulden beschäftigt den Bundestag parallel in anderen Drucksachen. Auch der Streit um die Finanzierungsbasis für Infrastruktur auf kommunaler Ebene ist eng verwandt.
Ob der Antrag im Bundestag eine Mehrheit findet, ist offen. Die Ausschussberatung steht noch aus. Die Abstimmung im Plenum wird zeigen, ob die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD die Forderungen der Grünen aufgreift oder ablehnt.
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Direkt betroffen sind Pendler, Bahnreisende, Autofahrer und der Luftverkehr. Besonders stark trifft es Menschen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Mittelbar betroffen sind auch die deutsche Automobilindustrie, Verkehrsunternehmen sowie Bund und Länder als Infrastruktureigentümer und -finanzierer.
B’90/Die Grünen: Katharina Dröge kritisierte laut Statement vom 7. Juli 2026 die GKV-Reform und weitere aktuelle Vorhaben der Bundesregierung und fordert entschlossenes Handeln beim Klimaschutz. Pressemitteilung lesen →
Der Antrag (BT-Drs. 21/6923) wurde am 7. Juli 2026 eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an den zuständigen Ausschuss an, in dem die inhaltliche Beratung stattfindet. Danach entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung des Antrags.
- Blowup
- Aufplatzen der Betonfahrbahndecke durch Hitzedruck; Druckspannungen im Beton führen zum explosionsartigen Aufbrechen der Fahrbahn.
- Deutschlandtakt
- Konzept für ein bundesweites, aufeinander abgestimmtes Fahrplansystem im Schienenpersonenverkehr mit regelmäßigen Taktverbindungen zwischen allen größeren Städten.
- Masterplan Schienenverkehr
- Strategiepapier der Bundesregierung zur Verdoppelung der Fahrgastzahlen und zur Stärkung des Güterverkehrs auf der Schiene bis 2030.
Welche Autobahnen waren von Hitzeschäden betroffen?
Laut Drucksache waren Vollsperrungen auf A1, A2, A14 und A115 nötig. Weitere Schäden und Fahrstreifensperrungen gab es auf der A3, A4, A6, A7, A10, A11, A13, A15, A29, A44, A45, A66, A93 und A485.
Was fordert der Antrag konkret?
Der Antrag fordert u.a. das Festhalten am Verbrenner-Aus ab 2035, mehr Investitionen in Schiene und ÖPNV, die Umsetzung des Deutschlandtakts sowie die Umsetzung der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 im Bereich Verkehr.
Was passiert mit dem Antrag jetzt?
Der Antrag wurde am 7. Juli 2026 eingebracht und muss zunächst einem Ausschuss überwiesen und dort beraten werden, bevor der Bundestag im Plenum abstimmt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6923 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































