- Bundesministerium für Gesundheit mietete Büro für 107 Mio. Euro über 15 Jahre
- BMF-Einsparvorgabe 2023: 25 Prozent weniger Bürofläche für alle Ressorts
- Rund 1.300 Anmietungen des Bundes stehen seit Jahren unter Rechnungshof-Kritik
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6918 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit 2022 ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zentrale Bauherrin und Eigentümerin der Bundesliegenschaften. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gab den Ressorts 2023 vor, ihren Büroflächenverbrauch um 25 Prozent zu reduzieren; bei der Bedarfsermittlung wird ein Anwesenheitsfaktor von 75 Prozent angesetzt. Der Bundesrechnungshof kritisierte in BT-Drs. 20/6530, Abschnitt 22, dass der Bund Büroflächen reduzieren müsse. Öffentliche Aufmerksamkeit erregte zudem eine langfristige Anmietung des Bundesgesundheitsministeriums für weitere 15 Jahre zu einem Gesamtpreis von laut Vertragsstand 107 Mio. Euro. Bauvorhaben der BImA durchlaufen seit der Reform von 2022 nicht mehr das reguläre Haushalts-Aufstellungsverfahren, was die parlamentarische Kontrolle einschränkt.
Im Detail
Der Bund unterhält und errichtet eine wachsende Zahl von Bürogebäuden für Ministerien und nachgeordnete Behörden und mietet zugleich in erheblichem Umfang Büroflächen an.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6918
Wie viele Büroflächen unterhält der Bund, was kosten sie — und werden die staatlichen Einsparziele überhaupt eingehalten? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6918 vom 8. Juli 2026. Mit 15 Einzelfragen richten die Abgeordneten Marc Bernhard und weitere Fraktionsmitglieder einen umfassenden Fragenkatalog an die Bundesregierung, der die Büroflächen von Ministerien und nachgeordneten Bundesbehörden in den Blick nimmt.
Bundesbüros: Millionenkosten, kaum Transparenz
Konkret bekannt ist bislang ein Einzelfall: Das Bundesgesundheitsministerium mietete Büroräume in der Berliner Mauerstraße für weitere 15 Jahre an — zu einem Gesamtpreis von laut Vertragsstand 107 Mio. Euro. Dieser Fall sorgte für öffentliche Kritik und steht exemplarisch für das, was die Anfrage systematisch beleuchten soll: Welche Büroflächen mietet der Bund insgesamt an, bei welchen Vermietern, zu welchen Konditionen — und wie hat sich das seit 2015 entwickelt?
Die AfD-Fraktion fragt unter anderem nach der Gesamtgröße der Büroflächen (Nutzungsfläche nach DIN 277) aller Ministerien und Bundesbehörden, aufgeschlüsselt nach Ressort und nach eigenem Eigentum versus Anmietung. Ebenso soll die Entwicklung dieser Flächen je Jahr seit 2015 offengelegt werden — getrennt nach Eigentum und Miete.
Was gilt aktuell?
Seit 2022 ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zentrale Bauherrin und Eigentümerin der Bundesliegenschaften. Sie untersteht dem Bundesfinanzministerium (BMF). Für die obersten Bundesbehörden nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) eigene Bauherrenaufgaben wahr. Ein wesentlicher Einschnitt der Reform: Bauvorhaben der BImA laufen seitdem nicht mehr durch das reguläre Haushalts-Aufstellungsverfahren — die parlamentarische Kontrolle ist damit eingeschränkt.
Das BMF erließ 2023 eine verbindliche Einsparvorgabe von 25 Prozent für Büroflächen. Grundlage ist ein Anwesenheitsfaktor von 75 Prozent — es wird also angenommen, dass im Schnitt drei Viertel der Beschäftigten gleichzeitig im Büro sind. Ob diese Vorgaben in der Praxis eingehalten werden, ist öffentlich nicht dokumentiert. Genau das will die Anfrage klären.
Bundesrechnungshof mahnte bereits 2023
Der Bundesrechnungshof hielt in BT-Drs. 20/6530, Abschnitt 22, fest, dass der Bund seine Büroflächen dringend reduzieren müsse. Die Anfrage nimmt diesen Befund auf und fragt konkret, wie viele der damals rund 1.300 Anmietungen (Stand: 20. August 2019) seitdem beendet wurden und welche Flächen- und Kosteneinsparungen tatsächlich erzielt wurden. Laut Fragesteller sind belastbare Angaben dazu öffentlich nicht verfügbar.
Die AfD erkundigt sich auch nach laufenden und geplanten Neubau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsvorhaben — inklusive Projektbezeichnung, Standort, Nutzer, Bauherr, Planungsstand, Fertigstellungstermin und Kostententwicklung seit der ersten verbindlichen Schätzung. Ebenso sollen seit dem 1. Januar 2021 fertiggestellte Bürobauten mit ihren Übergabekosten und der Zahl der Büroeinheiten aufgelistet werden.
Parlamentarische Kontrolle als Kernfrage
Ein zentrales Anliegen der Anfrage betrifft die Frage, ab welcher Kostenschwelle BImA-finanzierte Bauvorhaben dem Parlament vorgelegt werden müssen — und welche Projekte der letzten fünf Jahre tatsächlich einzeln vorgelegt wurden. Da BImA-Maßnahmen seit 2022 nicht mehr im regulären Haushaltsverfahren erscheinen, fehlt eine systematische parlamentarische Übersicht. Frage 15 fordert zudem, dass die Bundesregierung offenlegt, wenn sie einzelne Fragen nicht oder nur eingeschränkt beantwortet — und auf welche Rechtsgrundlage sie sich dabei stützt.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 29. Juli 2026 Zeit, die 15 Fragen zu beantworten. Angesichts der Vielzahl der angefragten Datenpunkte — Flächenangaben in m², tabellarische Aufstellungen je Vorhaben und Jahr, Kostentransparenz bei Spitzenanmietungen — bleibt abzuwarten, ob alle Angaben vollständig geliefert oder Teile als Geschäftsgeheimnis zurückgehalten werden. Zu ähnlichen Fragen der Haushaltskontrolle und staatlicher Ausgaben lesen Sie auch: Mehrwertsteuerdebatte offenbart Haushaltsversagen der Bundesregierung sowie Straßen, Schienen und Kanäle schneller bauen.
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Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da Büroanmietungen und Bundesbauten aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Darüber hinaus betrifft die Frage der Flächeneffizienz die Beschäftigten in Ministerien und Bundesbehörden, für die Bürostandards und Arbeitsflächenzuteilungen gelten.
Die Anfrage wurde am 8. Juli 2026 als BT-Drs. 21/6918 veröffentlicht. Die gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen endet am 29. Juli 2026. Danach veröffentlicht die Bundesregierung ihre Antwort als eigene Drucksache.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — die zentrale Immobilienverwaltung des Bundes, zuständig für Kauf, Verkauf, Bau und Betrieb von Bundesliegenschaften.
- Nutzungsfläche nach DIN 277
- Genormte Methode zur Flächenberechnung in Gebäuden, die Büro-, Technik- und sonstige Flächen getrennt ausweist.
- Anwesenheitsfaktor
- Planungsgröße, die angibt, welcher Anteil der Beschäftigten gleichzeitig im Büro anwesend ist — derzeit 75 Prozent laut BImA-Vorgabe.
Was ist die BImA und welche Rolle spielt sie bei Bundesbüros?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist seit 2022 zentral für Planung, Bau und Betrieb ziviler Bundesbauten zuständig und untersteht der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums.
Was hat der Bundesrechnungshof zu Büroflächen des Bundes gesagt?
Der Bundesrechnungshof hat in BT-Drs. 20/6530 (Abschnitt 22) angemahnt, dass der Bund seine Büroflächen reduzieren muss — dieser Befund ist Anlass der Anfrage.
Was sieht die BMF-Einsparvorgabe von 2023 vor?
Das Bundesfinanzministerium hat den Ressorts 2023 eine Flächeneinsparung von 25 Prozent für Büronutzungen sowie ein Flächenbudget als Höchstfläche vorgegeben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6918 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































