- Nur 7 % der deutschen Filme von 1895–2010 sind digitalisiert
- 30 Millionen Euro jährlich ab 2027 für Filmrestaurierung gefordert
- Förderprogramm Filmerbe läuft 2028 aus — Linke fordert dauerhafte Fortsetzung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7037 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Förderprogramm Filmerbe (FFE) finanziert die Digitalisierung und Restaurierung historischer Filmwerke aus Bundesmitteln. Laut dem Kinematheksverbund sind von den deutschen Filmproduktionen zwischen 1895 und 2010 bislang schätzungsweise nur 7 Prozent digitalisiert. Im Mai 2026 wurden die maximalen Projekthilfen auf 70.000 Euro (kuratorisch) bzw. 80.000 Euro (konservatorisch) gedeckelt, was die DEFA-Stiftung und Branchenverbände öffentlich kritisierten. Das Programm ist zudem nur bis 2028 gesichert.
- 7 % — Digitalisierungsquote der deutschen Filmproduktionen von 1895 bis 2010 laut Kinematheksverbund.
- 30 Mio. Euro jährlich — Mindestbetrag, den die Linke ab dem Haushaltsjahr 2027 für Digitalisierung und Restaurierung fordert.
- 70.000 / 80.000 Euro — Seit Mai 2026 geltende Projektförderobergrenzen für kuratorische bzw. konservatorische Vorhaben.
- 2028 — Geplantes Auslaufdatum des Förderprogramms Filmerbe, gegen das sich der Antrag richtet.
Im Detail
Die Bewahrung, Restaurierung und barrierefreie Bereitstellung des filmischen Erbes ist eine nationale Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand und keine freiwillige Subventionsleistung, die haushaltspolitischen Konjunkturen oder einseitigen wirtschaftlichen Verwertungsinteressen unterworfen werden darf.
— BT-Drs. 21/7037, Begründung der Fraktion Die Linke
Rund 93 Prozent der deutschen Filmproduktionen aus mehr als einem Jahrhundert Kinogeschichte sind nicht digitalisiert und drohen durch chemischen Zerfall dauerhaft verloren zu gehen. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion Die Linke am 9. Juli 2026 den Antrag BT-Drs. 21/7037 in den Bundestag eingebracht, der eine grundlegende Reform und dauerhafte Absicherung des Förderprogramms Filmerbe (FFE) verlangt.
Filmerbe in der Krise: Nur 7 Prozent digitalisiert
Laut dem Kinematheksverbund liegt die Digitalisierungsquote bei den im zentralen Portal erfassten deutschen Filmproduktionen zwischen 1895 und 2010 bei schätzungsweise lediglich 7 Prozent. Das bedeutet: Neun von zehn historischen Filmwerken existieren bislang ausschließlich auf physischem Trägermaterial — und dieses Material verfällt. Vor 1950 produzierte 35mm-Filme bestehen aus hochentzündlicher Nitrozellulose, deren Lagerung strengen Sicherheitsvorschriften unterliegt. Jüngere Triacetatfilme leiden unter dem sogenannten Vinegar-Syndrom: Ein autokatalytischer Prozess setzt Essigsäure frei, das Trägermaterial verformt und versprödet — bis eine Digitalisierung faktisch unmöglich wird. Auch magnetische Audio- und Videoformate sind betroffen, weil Abspielgeräte und Trägermaterialien zunehmend verfügbar werden.
Was gilt aktuell?
Das Förderprogramm Filmerbe ist im Bundeshaushalt unter Einzelplan 04, Kapitel 52, Titel 683 23 veranschlagt. Im Mai 2026 hat die Bundesregierung die maximalen Projekthilfen auf 70.000 Euro für kuratorische und 80.000 Euro für konservatorische Vorhaben gedeckelt. Diese Obergrenzen schließen aufwendige, historisch anspruchsvolle Rekonstruktionen vielfach aus. Zudem ist das Programm nur bis 2028 gesichert und soll dann auslaufen — was nach Einschätzung der antragstellenden Fraktion die gewachsenen Restaurierungsstrukturen und spezialisierte technische Betriebe gefährdet.
Fünf Forderungen der Linken
Der Antrag enthält fünf konkrete Forderungen an die Bundesregierung: Erstens soll der Haushaltsansatz für Digitalisierung und Restaurierung ab 2027 auf mindestens 30 Millionen Euro jährlich steigen. Zweitens soll das Förderprogramm Filmerbe über 2028 hinaus dauerhaft verstetigt werden, mit mehrjährigen Förderzusagen für spezialisierte Betriebe und Restaurierungslabore. Drittens fordert die Fraktion eine mehrjährige institutionelle Förderung für die zentralen Einrichtungen des Kinematheksverbundes — also die Stiftung Deutsche Kinemathek, das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum sowie das Bundesarchiv. Viertens soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine umsatzbezogene Sonderabgabe für Streaming-Anbieter und andere in Deutschland umsatztätige Unternehmen vorlegen, deren Erträge zweckgebunden der Filmerbe-Sicherung zugutekommen sollen. Fünftens ist ein Gesetz geplant, das die Zusammenarbeit im Kinematheksverbund auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage stellt.
Filmerbe als öffentliches Gut
Die Fraktion argumentiert, dass das filmische Erbe — darunter insbesondere die Bestände der DEFA-Stiftung und der unabhängigen Filmproduktion — nicht primär marktwirtschaftlichen Verwertungslogiken überlassen werden dürfe. Unbequeme oder regionale Filmbiografien könnten sonst aus dem kollektiven Gedächtnis verdrängt werden. Der Antrag bezeichnet die Bewahrung des Filmerbes ausdrücklich als „nationale Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand“. Wer sich für Bildung und Kulturvermittlung interessiert, findet im Filmerbe-Antrag einen weiteren Baustein der Debatte über öffentlich finanzierte Kulturinfrastruktur. Auch Fragen der Verwaltungsdigitalisierung berühren sich mit der geforderten Digitalisierungsoffensive im Archivbereich.
Der Antrag wurde von den Abgeordneten Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie der Fraktion Die Linke unterzeichnet und am 9. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7037 eingereicht. Die Ausschussberatung steht noch aus.
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Betroffen sind Filmarchive, spezialisierte Restaurierungsbetriebe und -labore in Deutschland sowie Kultureinrichtungen wie die Stiftung Deutsche Kinemathek, das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum und das Bundesarchiv. Mittelbar betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, denen der Zugang zum audiovisuellen Kulturgedächtnis Deutschlands verloren gehen würde.
Der Antrag wurde am 9. Juli 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 21/7037) und muss nun einem Ausschuss — voraussichtlich dem Ausschuss für Kultur und Medien — zur Beratung überwiesen werden. Anschließend folgt die Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Vinegar-Syndrom
- Autokatalytischer Zerfallsprozess bei Triacetatfilmen, bei dem Essigsäure freigesetzt wird. Das Trägermaterial verformt und versprödet, bis eine Digitalisierung nicht mehr möglich ist.
- Kinematheksverbund
- Zusammenschluss zentraler Filmarchive Deutschlands, darunter die Stiftung Deutsche Kinemathek, das DFF – Deutsches Filminstitut & Filmmuseum und das Bundesarchiv.
- Förderprogramm Filmerbe (FFE)
- Bundesprogramm zur Förderung der Digitalisierung und Restaurierung historischer Filmwerke, veranschlagt im Einzelplan 04 des Bundeshaushalts. Das Programm läuft derzeit bis 2028.
Warum zerfallen alte Filme?
Vor 1950 produzierte 35mm-Filme basieren auf hochentzündlicher Nitrozellulose. Jüngere Triacetatfilme leiden unter dem sogenannten Vinegar-Syndrom, bei dem Essigsäure freigesetzt wird und das Trägermaterial sich verformt und versprödet, bis eine Digitalisierung faktisch unmöglich wird.
Was ist das Förderprogramm Filmerbe (FFE)?
Das FFE ist ein Bundesprogramm, das Mittel für die Digitalisierung und Restaurierung historischer Filmwerke bereitstellt. Es ist im Einzelplan 04, Kapitel 52, Titel 683 23 veranschlagt und soll laut aktuellem Plan 2028 auslaufen.
Wie hoch sind die aktuellen Projektförderobergrenzen?
Seit Mai 2026 sind die maximalen Projekthilfen auf 70.000 Euro für kuratorische und 80.000 Euro für konservatorische Vorhaben gedeckelt, was aufwendige Rekonstruktionen vielfach ausschließt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7037 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































