- Pflichtfahrten auf Landstraßen um mehr als die Hälfte gekürzt
- Kabinett beschloss Reform am 20. Mai 2026 unverändert
- Bundesanstalt für Straßenwesen soll Reform wissenschaftlich begleiten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6974 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit 2023 arbeiteten Bund, Länder und Branchenvertreter gemeinsam an einer Reform der Fahrschulausbildung. Die Verkehrsministerkonferenz bekräftigte im Oktober 2024 Eckpunkte, die verpflichtende Lernstandskontrollen zur Senkung hoher Durchfallquoten vorsahen. Im Oktober 2025 verwarf Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder diese Eckpunkte; stattdessen priorisiert der am 20. Mai 2026 vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf Kostensenkung und Deregulierung. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundesrat vor (BR-Drs. 365/26); die parlamentarischen Beratungen im Bundestag stehen noch aus.
- 3 Stakeholder-Dialoge — Das Bundesverkehrsministerium traf den Verband innovativer Fahrschulen am 21.07.2025, 16.02.2026 und 08.05.2026.
- 20. Mai 2026 — Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf; Zuleitung an den Bundesrat.
- 26. November 2029 — Anwendungsdatum der 4. EU-Führerscheinrichtlinie nach nationaler Umsetzung bis 2028.
- 31 Fragen — Die Grünen-Fraktion stellte insgesamt 31 Fragen zur Führerscheinreform in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6611.
Im Detail
Eine moderne, vereinfachte Theorieausbildung stärkt die Verkehrssicherheit, weil sie verständlicher, zugänglicher und praxisnäher ist.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6974, S. 4
Die Führerscheinreform der Bundesregierung sorgt für Streit: Während das Bundesverkehrsministerium die Neuregelung als Schritt zu günstigeren und zugänglicheren Führerscheinen bezeichnet, kritisiert die Grünen-Fraktion, dass zentrale Verkehrssicherheitsaspekte dabei auf der Strecke bleiben. Die Antwort auf die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6974 vom 7. Juli 2026) zeigt, wie weit die Positionen auseinanderliegen.
Was die Führerscheinreform konkret vorsieht
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze wurde am 20. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Führerscheinreform sieht vor, rund ein Drittel der theoretischen Prüfungsfragen zu streichen. Bei den sogenannten Sonderfahrten — also Pflichtfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit — wird der Mindestpflichtanteil um mehr als die Hälfte reduziert. Gleichzeitig soll rein digitales Lernen ohne Präsenzpflicht in der Theorieausbildung möglich werden. Eine Experimentierklausel erlaubt zudem im Rahmen eines Modellversuchs die unentgeltliche Laienausbildung durch nahestehende Personen.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht schreibt das Fahrlehrergesetz eine qualifizierte Ausbildung durch zugelassene Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Mindestanzahlen bei Sonderfahrten vor. Theorieunterricht findet grundsätzlich als Präsenzunterricht statt. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren ist zwar etabliert, eine Laienausbildung ohne Fahrlehrer als regulärer Ausbildungsweg jedoch nicht vorgesehen. Die 4. EU-Führerscheinrichtlinie, die unter anderem das begleitete Fahren ab 17 und den digitalen Führerschein regelt, ist bis 26. November 2028 in nationales Recht umzusetzen und ab 26. November 2029 anzuwenden.
Bundesregierung lässt Kostenfragen offen
Auf die Kernfragen der Grünen — wie viel der Führerschein nach der Reform kosten soll, wann mit konkreten Preissenkungen zu rechnen ist und welche Kosten das Ministerium für angemessen hält — verweist die Bundesregierung auf frühere Antwortdrucksachen (BT-Drs. 21/4853 und 21/1139) sowie auf die öffentliche Website des Bundesministeriums für Verkehr. Eigene aktuelle Kostendaten oder Prognosen liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Ob die Führerscheinreform tatsächlich zu günstigeren Führerscheinen führt, überlässt Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder nach den Worten der Fragesteller dem Markt.
Verkehrssicherheit: Grüne sehen Risiken, Regierung widerspricht
Ein zentraler Streitpunkt ist die Verkehrssicherheit. Die Grünen-Fraktion fragt, warum die Unfallbilanz 2025 — die ein gestiegenes Unfallaufkommen junger Fahrerinnen und Fahrer ausweist — nicht stärker in die Reform eingeflossen ist. Die Bundesregierung antwortet, eine moderne, vereinfachte Theorieausbildung stärke die Verkehrssicherheit, „weil sie verständlicher, zugänglicher und praxisnäher ist“. Die Ergebnisse der Unfallbilanz 2025 und des Reformkonzepts OFSA II seien berücksichtigt worden. Gleichzeitig räumt die Regierung ein, dass die Reform die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen mit einer wissenschaftlichen Begleitung beauftragen wird — Details regeln § 2e Absatz 9 StVG-E und Artikel 9 der entsprechenden Modernisierungsverordnung (BR-Drs. 365/26).
Stakeholder-Dialoge mit Plattform-Fahrschule dokumentiert
Die Fraktion fragte auch nach Kontakten zwischen dem Bundesverkehrsministerium und Boris Polenske, dem Gründer der börsennotierten Fahrschulkette 123fahrschule. Die Bundesregierung dokumentiert drei Treffen: am 21. Juli 2025, 16. Februar 2026 und 8. Mai 2026 fanden Stakeholder-Dialoge zur Führerscheinreform statt, an denen Staatssekretär Schnorr, parlamentarischer Staatssekretär Hirte und der Verband innovativer Fahrschulen teilnahmen. Kontakte früherer Amtsinhaber werden nach Angaben der Regierung nicht nachgehalten und wurden auch nicht dokumentiert. Zur Frage, ob und wie eine Plattformwirtschaft in der Fahrschulbranche entstehen wird, erklärt die Bundesregierung lediglich, sie setze sich für ein nachhaltiges Wachstum von Plattformarbeit ein.
Im Streit um die Führerscheinreform wird deutlich, dass der parlamentarische Prozess noch nicht abgeschlossen ist. Die Beratungen im Bundestag stehen bevor — ähnlich wie bei anderen komplexen Reformvorhaben mit ungeklärten Umsetzungsdetails. Ob die Reform tatsächlich die Kosten für Fahrschülerinnen und Fahrschüler senkt oder die Einsparungen ebenso ungeklärt bleiben wie in anderen Politikfeldern, wird sich erst nach Inkrafttreten und wissenschaftlicher Evaluierung zeigen.
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Betroffen sind in erster Linie Fahrschülerinnen und Fahrschüler sowie Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer deutschlandweit. Mittelbar sind auch Fahrschulen als Unternehmen betroffen, da die Reform Plattformmodelle in der Branche ermöglichen soll. Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer haben ein Interesse an den Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
Die Bundesregierung weicht mehreren zentralen Fragen aus: Zu konkreten Führerscheinkosten vor und nach der Reform sowie zu erwarteten Unfallauswirkungen verweist sie auf frühere Drucksachen (21/4853, 21/1139) oder öffentlich zugängliche Quellen, ohne eigene Daten zu nennen. Zur Frage nach einem veränderten Ausbildungsziel bestreitet die Regierung die Prämisse schlicht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Führerscheinreform 2026: Verkehrssicherheit vs. Kostensenkung →
- Sonderfahrten
- Pflichtfahrten in der Fahrausbildung auf Landstraßen, Autobahnen und bei Dunkelheit — bisher gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl, die die Reform reduzieren soll.
- Experimentierklausel
- Gesetzliche Regelung, die im Rahmen eines Modellversuchs die unentgeltliche Laienausbildung durch nahestehende Personen erlaubt.
- OFSA II
- Optimierte Fahrschüler-Ausbildung Stufe II — ein gemeinsam von Bund, Ländern und Branchenexperten entwickeltes Konzept zur Qualitätsverbesserung der Fahrausbildung, das im aktuellen Gesetzentwurf nach Angaben der Fragesteller nicht berücksichtigt wurde.
Wann tritt die Führerscheinreform in Kraft?
Der Gesetzentwurf wurde am 20. Mai 2026 vom Kabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Die parlamentarischen Beratungen im Bundestag stehen noch aus; ein konkretes Inkrafttretungsdatum nennt die Bundesregierung nicht.
Was ändert sich konkret bei der Fahrausbildung?
Laut Reform soll rund ein Drittel der Theorieprüfungsfragen gestrichen, rein digitales Lernen ermöglicht und der Pflichtanteil bei Sonderfahrten auf Landstraßen und Autobahnen um mehr als die Hälfte gekürzt werden. Zudem ist eine Laienausbildung durch nahestehende Personen als Modellversuch geplant.
Wird die Reform auf ihre Verkehrssicherheitswirkung untersucht?
Ja — die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen soll die Reform wissenschaftlich begleiten. Details sind in § 2e Absatz 9 StVG-E und Artikel 9 der entsprechenden Verordnung (BR-Drs. 365/26) geregelt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6974 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































