- 30.000 Euro teure Krebsmedikamente nach Patiententod entsorgt
- Bundesregierung hat keinen Überblick über das Ausmaß der Arzneimittelvernichtung
- 11 Fragen zur möglichen Rückgabe nicht verbrauchter Originalpackungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7169 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Februar 2019 gelten in der EU erweiterte Sicherheitsmerkmale für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel, darunter Serialisierung, 2D-Code und Manipulationsschutz. Diese ermöglichen grundsätzlich die Überprüfung von Echtheit und Unversehrtheit einzelner Packungen. Gleichzeitig haben Europäisches Parlament und EU-Rat am 11. Dezember 2025 eine politische Einigung zur Reform des europäischen Arzneimittelrechts erzielt, die unter engen Voraussetzungen die Rückgabe nicht verwendeter Arzneimittel ermöglichen soll. Die Bundesregierung erklärte im Mai 2026 auf eine Schriftliche Frage, den Umsetzungsbedarf erst nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie prüfen zu wollen. Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel beliefen sich zuletzt auf über 50 Milliarden Euro jährlich; hochpreisige Spezialarzneimittel machen dabei einen wachsenden Anteil aus.
Im Detail
Ein den Fragestellern geschilderter Fall, in dem nach dem Tode eines Krebspatienten Arzneimittel im Wert von rund 30 000 Euro entsorgt werden mussten, verdeutlicht in den Augen der Fragesteller exemplarisch den möglichen Handlungsbedarf.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7169
Wenn ein Krebspatient stirbt, ins Pflegeheim zieht oder seine Therapie wechselt, landen oft noch originalverpackte, nicht abgelaufene Medikamente im Abfall. Laut einem in der Drucksache 21/7169 geschilderten Praxisfall wurden nach dem Tod eines Krebspatienten Arzneimittel im Wert von rund 30.000 Euro entsorgt. Wie häufig solche Fälle in Deutschland vorkommen und welches finanzielle Gesamtvolumen dahintersteckt, weiß die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht — sie erklärte im Mai 2026, sie habe „keine Kenntnis über den finanziellen Wert“ dieser entsorgten Arzneimittel.
Genau diese Datenlücke und mögliche Wege zu ihrer Schließung stehen im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, eingereicht am 16. Juli 2026. Die Anfrage richtet 11 konkrete Fragen an die Bundesregierung — von der systematischen Datenerfassung über rechtliche Hürden bis hin zu möglichen Einsparpotenziale für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Was gilt aktuell?
Das deutsche Arzneimittelrecht sieht bisher keine allgemeine Rückgabemöglichkeit für Medikamente aus Patientenhaushalten vor. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Großhandel: Paragraph 7b der Arzneimittelhandelsverordnung schreibt vor, zurückgenommene Arzneimittel getrennt zu lagern, bis über ihre weitere Verwendung entschieden wird. Die Fragesteller sehen darin einen Ansatzpunkt, prüfen zu lassen, ob vergleichbare Grundprinzipien in eng begrenzten Modellverfahren auch für Rückgaben aus Privathaushalten nutzbar sein könnten.
Hinzu kommt die europäische Ebene: Seit Februar 2019 verfügen verschreibungspflichtige Arzneimittel in der EU über erweiterte Sicherheitsmerkmale — darunter Serialisierung, 2D-Code, Chargennummer und Manipulationsschutz. Diese Instrumente machen die Echtheit und Unversehrtheit einzelner Packungen grundsätzlich überprüfbar. Das neue EU-Pharmapaket, über das Parlament und Rat am 11. Dezember 2025 eine politische Einigung erzielt haben, sieht zudem vor, dass Mitgliedstaaten unter engen Voraussetzungen die Rückgabe bereits ausgegebener, aber nicht verwendeter Arzneimittel ermöglichen können. Die Bundesregierung hat angekündigt, den nationalen Umsetzungsbedarf erst nach Inkrafttreten der EU-Richtlinie zu prüfen — ein Vorgehen, das die Fragesteller in ihrer Anfrage ausdrücklich hinterfragen.
Arzneimittel-Entsorgung: Welche Fälle sind betroffen?
Die Anfrage fokussiert sich ausschließlich auf ungeöffnete Originalpackungen — also nicht auf patientenindividuelle Zubereitungen wie in der Onkologie hergestellte Infusionslösungen oder zentral beschaffte Klinikpackungen. Im Mittelpunkt stehen hochpreisige Spezialarzneimittel aus den Bereichen Onkologie, Immuntherapie, Biologika, Behandlung seltener Erkrankungen, Palliativversorgung und Schmerztherapie. Diese Präparate können pro Packung mehrere tausend bis zehntausend Euro kosten — Kosten, die die GKV trägt und die letztlich alle Beitragszahler finanzieren.
Die Fragesteller unterscheiden dabei ausdrücklich verschiedene Kategorien: angebrochene versus ungeöffnete Packungen, kühlkettenpflichtige versus nicht kühlkettenpflichtige Arzneimittel, Betäubungsmittel sowie hochpreisige Spezialarzneimittel. Sie erkundigen sich, ob und wie die Bundesregierung diese Kategorien rechtlich unterschiedlich bewertet — und welche Mindestanforderungen hinsichtlich Echtheit, Unversehrtheit, Lagerung, Verfallsdatum und Dokumentation für eine mögliche Wiederabgabe erfüllt sein müssten.
Einsparpotenziale für die GKV ungeklärt
Ein zentrales Anliegen der Anfrage ist die Frage, welche GKV-Einsparungen ein qualitätsgesichertes Rückführungsverfahren ermöglichen könnte. Bisher fehlt eine belastbare Datengrundlage vollständig. Die Anfrage erkundigt sich, ob die Bundesregierung plant, diese Datenlücke zu schließen, und welche Erkenntnisse zu Einsparpotenziale bereits vorliegen. Außerdem wird gefragt, welche Akteure — öffentliche Apotheken, Krankenhausapotheken, Krankenkassen, pharmazeutische Großhändler und Hersteller — in einem solchen Modellverfahren welche Rolle übernehmen könnten.
Thematisch ähnliche Fragen zu Datenlücken in der staatlichen Gesundheitspolitik zeigen sich auch an anderer Stelle: So hat die Bundesregierung etwa auf eine Kleine Anfrage zur Pflegepolitik (BT-Drs. 21/7125) Lücken bei der Erfassung von Wartezeiten und Pflegeplätzen einräumen müssen, wie drucksachlich.de berichtete. Die GKV steht gleichzeitig unter erheblichem Finanzierungsdruck, der zuletzt auch im Bundestag thematisiert wurde — etwa im Zusammenhang mit dem Sanierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung.
Patientenschutz, Fälschungsschutz und Haftungsfragen nennen die Fragesteller ausdrücklich als Grenzen des Machbaren. Nicht jedes Arzneimittel komme für eine Wiederabgabe in Betracht, heißt es in der Vorbemerkung. Gerade deshalb sei eine faktenbasierte Prüfung notwendig — ob für eng definierte Gruppen qualitätsgesichert prüfbarer, originalverpackter Präparate rechtssichere Modellverfahren möglich sind.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie gesetzlich Krankenversicherte, die über Beiträge die Kosten entsorgter Arzneimittel mitfinanzieren. Direkt betroffen sind außerdem Pflegeheimbewohner, Krebspatienten und deren Angehörige sowie Apotheken, die mit der Entsorgung umgehen müssen. Regional unterschiedliche Regelungen betreffen zudem kommunale Entsorger und Apothekerkammern.
Die Anfrage ist am 16. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage; die Bundesregierung muss bis zum 6. August 2026 antworten. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache in den Ausschuss für Gesundheit überwiesen werden.
- Biologika
- Hochpreisige Arzneimittel, die aus biologischen Quellen (z. B. Zellkulturen) hergestellt werden und häufig in der Onkologie oder bei Autoimmunerkrankungen eingesetzt werden.
- Serialisierung
- Eindeutige Kennzeichnung jeder einzelnen Arzneimittelpackung mit einem 2D-Code, der Echtheit und Identifizierbarkeit des Produkts über die gesamte Lieferkette sicherstellbar macht.
- Arzneimittelhandelsverordnung § 7b
- Vorschrift für den Arzneimittelgroßhandel, die vorschreibt, zurückgenommene Arzneimittel getrennt zu lagern, bis über ihre weitere Verwendung entschieden wird.
Warum werden unverbrauchte Medikamente nicht einfach zurückgegeben?
Das Arzneimittelrecht sieht bisher keine allgemeine Rückgabemöglichkeit aus Patientenhaushalten vor. Die Fragesteller fragen, ob rechtssichere Modellverfahren unter engen Voraussetzungen möglich wären.
Was hat die EU mit dem Thema zu tun?
Das EU-Pharmapaket sieht grundsätzlich vor, dass Mitgliedstaaten unter engen Bedingungen die Rückgabe nicht verwendeter Arzneimittel ermöglichen können. Die neue EU-Richtlinie wurde am 11. Dezember 2025 politisch einigt; die Details sollen 2026 dargestellt werden.
Welche Medikamente sind besonders betroffen?
Die Anfrage konzentriert sich auf hochpreisige Spezialarzneimittel aus Onkologie, Immuntherapie, Biologika, Behandlung seltener Erkrankungen, Palliativversorgung und Schmerztherapie — ausschließlich ungeöffnete Originalpackungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7169 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































