- 201 Mio. Euro Gesamtausgaben — 5 Mio. Euro über dem Haushaltsplan
- Personalkosten als größter Posten: 105,5 Mio. Euro durch Tariferhöhungen
- Bundestag soll Bundesrechnungshof-Präsidenten formell entlasten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6170 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach § 101 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist der Präsident des Bundesrechnungshofes verpflichtet, die Jahresrechnung seiner Behörde dem Deutschen Bundestag vorzulegen und die Entlastung herbeizuführen. Die Drucksache 21/6170 vom 1. Juni 2026 enthält die vollständige Haushaltsrechnung des Einzelplans 20 für das Haushaltsjahr 2025. Der Bundesrechnungshof selbst prüft die Haushaltsführung aller anderen Bundesbehörden — für seine eigene Rechnung ist der Bundestag zuständig.
- 196,0 Mio. Euro — geplantes Haushaltsbudget des Bundesrechnungshofes für 2025 (Soll)
- 201,0 Mio. Euro — tatsächliche Gesamtausgaben 2025 (Ist), 5,0 Mio. Euro über Plan
- 105,5 Mio. Euro — Ist-Personalausgaben, größter Ausgabeposten (Soll: 100,8 Mio. Euro)
- 5,7 Mio. Euro — in Anspruch genommene flexibilisierte Ausgabereste aus 2024 zur Abfederung von Mehrausgaben
- 0,5 Mio. Euro — erzielte Einnahmen, 0,1 Mio. Euro mehr als erwartet
Im Detail
Der Bundesrechnungshof hat im Haushaltsjahr 2025 insgesamt 201,0 Mio. Euro ausgegeben und damit seinen geplanten Haushalt von 196,0 Mio. Euro um 5,0 Mio. Euro überschritten. Die Ausgabenquote beträgt 102,6 Prozent. Der Präsident des Bundesrechnungshofes hat die vollständige Haushaltsrechnung (Einzelplan 20) am 27. Mai 2026 dem Deutschen Bundestag mit der Bitte zugeleitet, die Rechnung zu prüfen und die Entlastung herbeizuführen. Die Drucksache 21/6170 trägt das Datum 1. Juni 2026.
Personalkosten als größter Ausgabetreiber
Der mit Abstand größte Ausgabeposten des Bundesrechnungshofes ist das Personal. Die tatsächlichen Personalausgaben lagen 2025 bei 105,5 Mio. Euro — rund 4,8 Mio. Euro über dem Planansatz von 100,8 Mio. Euro. Als Hauptgrund nennt die Drucksache die Besoldungs- und Tarifrunde 2025: Die daraus resultierenden Mehrkosten konnten bei der Haushaltsaufstellung nicht vollständig berücksichtigt werden, weil das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hierfür eine zentrale Vorsorge im Bundeshaushalt getroffen hatte, um eine Doppelveranschlagung zu vermeiden. Der Bundesrechnungshof fing diese Mehrausgaben durch Umschichtungen innerhalb seiner flexibilisierten Ausgaben auf. Insgesamt standen dafür im Haushaltsjahr 2025 flexibilisierte Ausgabereste von 18,2 Mio. Euro zur Verfügung; davon wurden 5,7 Mio. Euro tatsächlich genutzt.
Versorgungsausgaben und Versorgungsfonds
Ein weiterer relevanter Bereich sind die Versorgungsausgaben für ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter. Die Versorgungsbezüge stiegen ebenfalls infolge der Tariferhöhungen um rund 660.000 Euro gegenüber dem Soll. Gleichzeitig ergaben sich bei den Zuweisungen an den Versorgungsfonds des Bundes — einem Sondervermögen zur Altersvorsorge für ab 2007 eingestellte Bundesbeamte — Mehrausgaben von rund 929.000 Euro. Diese stehen im Zusammenhang mit der Rekordpersonalgewinnung im Jahr 2024: Je mehr neue Beamte eingestellt werden, desto höher fallen die jährlichen Zuweisungen an den Fonds aus. Diese Mehrausgaben konnten über vorhandene Ausgabereste aufgefangen werden.
Informationstechnik: Verzögerungen und steigende Lizenzkosten
Im IT-Bereich zeigen sich gegenläufige Entwicklungen. Einerseits fielen die Ausgaben für IT-Aufträge und -Dienstleistungen im Bereich der Bereichsausnahme (Schutz informationstechnischer Systeme des Bundes nach Art. 115 Abs. 2 GG) um rund 431.000 Euro geringer aus als geplant, weil der entsprechende neue Haushaltstittel erst ab der zweiten Jahreshälfte 2025 zur Verfügung stand. Andererseits stiegen die Ausgaben für Mieten und Pachten im IT-Bereich um rund 833.000 Euro, da Softwarehersteller zunehmend von Kauf- auf Mietlizenzen umgestellt haben — ein Trend, der bei der Haushaltsaufstellung noch nicht eingepreist war. Diese Mehrausgaben konnten im Rahmen der Budgetflexibilisierung aufgefangen werden.
Was gilt aktuell?
Nach der geltenden Rechtslage ist der Präsident des Bundesrechnungshofes gemäß § 101 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) verpflichtet, die Jahresrechnung seiner Behörde dem Bundestag vorzulegen. Der Bundestag prüft die Rechnung und entscheidet über die Entlastung — er übernimmt damit die Rolle, die der Bundesrechnungshof selbst gegenüber allen anderen Bundesbehörden ausübt. Über- oder außerplanmäßige Ausgaben, die eine besondere Bewilligung erfordert hätten, gab es laut Drucksache 2025 nicht. Haushaltswirtschaftliche Sperren nach §§ 36 und 41 BHO waren ebenfalls nicht verhängt worden. Globale Minderausgaben waren für den Einzelplan 20 nicht ausgewiesen.
Die Einnahmen des Bundesrechnungshofes lagen mit rund 465.000 Euro leicht über dem Planansatz von 369.000 Euro. Darin enthalten sind unter anderem Erstattungen aus internationalen Prüfungsmandaten: Der Bundesrechnungshof ist seit Juli 2022 für sechs Jahre externer Prüfer des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP). Mehr zu den parlamentarischen Haushaltsinstrumenten erklärt der Beitrag Begriff erklärt: Bundeshaushaltsgesetz.
Insgesamt verbleiben nach Verrechnung aller Ausgaben und Reste 12,5 Mio. Euro an übertragbaren flexibilisierten Ausgaben, die in das Haushaltsjahr 2026 mitgenommen werden. Die langfristigen Verpflichtungen des Bundesrechnungshofes — insbesondere aus Liegenschaftsmieten — belaufen sich laut Rechnung auf insgesamt rund 63 Mio. Euro bis 2035, mit jährlichen Raten zwischen 6,1 und 6,8 Mio. Euro.
Weiterlesen:
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Unmittelbar betroffen ist der Bundesrechnungshof als Institution mit Sitz in Bonn und Außenstellen in Berlin/Potsdam. Mittelbar sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da der Bundesrechnungshof aus Bundesmitteln finanziert wird und als unabhängiges Kontrollgremium die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Gelder überwacht.
Die Haushaltsrechnung wurde dem Deutschen Bundestag am 1. Juni 2026 mit der Bitte zugeleitet, die Rechnung zu prüfen und die Entlastungsentscheidung herbeizuführen. Der Bundestag überweist die Vorlage in der Regel an den Haushaltsausschuss, der eine Empfehlung zur Entlastung erarbeitet. Die abschließende Abstimmung im Plenum steht noch aus.
- Einzelplan 20
- Bezeichnung des Haushaltskapitels des Bundesrechnungshofes im Bundeshaushalt. Jede Bundesbehörde hat einen eigenen Einzelplan.
- Entlastung
- Formeller parlamentarischer Beschluss, mit dem der Bundestag bestätigt, dass eine Behörde ihren Haushalt ordnungsgemäß geführt hat.
- Flexibilisierte Ausgaben
- Haushaltsmittel, die zwischen verschiedenen Ausgabetiteln innerhalb eines Einzelplans umgeschichtet werden dürfen, um Mehrbedarfe auszugleichen.
Warum überstiegen die Ausgaben den Plan?
Hauptgrund waren höhere Personalausgaben infolge der Besoldungs- und Tarifrunde 2025, die bei der Haushaltsaufstellung noch nicht vollständig eingerechnet werden konnten, da das Bundesministerium der Finanzen hierfür zentral Vorsorge getroffen hatte.
Was bedeutet die Vorlage der Rechnung an den Bundestag?
Gemäß § 101 der Bundeshaushaltsordnung ist der Bundestag verpflichtet, die Rechnung zu prüfen und über die Entlastung des Bundesrechnungshof-Präsidenten zu entscheiden.
Gab es über- oder außerplanmäßige Ausgaben?
Nein. Laut Drucksache bestand kein unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgabebedarf, der eine überplanmäßige oder außerplanmäßige Bewilligung erforderlich gemacht hätte.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6170 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































