- Bund trug 224.000 Euro der Gesamtkosten von 625.000 Euro
- Sicherheitskosten beliefen sich auf 321.000 Euro — mehr als die Hälfte
- BKM genehmigte im Mai 2026 zusätzliche 100.000 Euro für das Projekt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7363 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Ausstellung ‚Freiraum Kunst‘ fand vom 13. bis 28. Juni 2026 im Schloss Bellevue statt, dem ersten Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten. Die Akademie der Künste, die jährlich rund 32 Millionen Euro Bundeszuwendungen erhält, realisierte das Projekt. Das Schloss steht vor einer rund 600 Millionen Euro teuren Sanierung, die voraussichtlich acht Jahre dauern wird. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist Eigentümerin des Grundstücks und Bauherrin der Sanierungsmaßnahmen.
- 625.000 Euro — Gesamtkosten der Ausstellung und des Begleitprogramms
- 224.000 Euro (36 %) — Bundesanteil an den Gesamtkosten (124.000 Euro Akademie der Künste + 100.000 Euro BKM)
- 321.000 Euro — Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, davon 225.000 Euro für Gelände und 96.000 Euro für den Ausstellungsort
- 233.000 Euro — Kosten für die eigentliche Ausstellung inklusive Honorare, Kunsttransport und Bildung/Vermittlung
- 71.000 Euro — Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, davon 28.000 Euro für Außenwerbung im Stadtraum
Im Detail
Die Realisierung des Projektes war nach Einschätzung des BKM von erheblichem Bundesinteresse.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7363, Fragen 1 und 3
Für die Ausstellung „Freiraum Kunst“ im Schloss Bellevue hat der Bund insgesamt 224.000 Euro aufgewendet — das entspricht 36 Prozent der Gesamtkosten von 625.000 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 27. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7363) hervor. Die zweiwöchige Ausstellung fand vom 13. bis 28. Juni 2026 im ersten Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten statt.
Besonders ins Gewicht fiel der Sicherheitsaufwand: Mit 321.000 Euro machten Sicherheitsmaßnahmen mehr als die Hälfte der Gesamtkosten aus. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass das Schloss Bellevue während der Ausstellung noch Amtssitz des Bundespräsidenten war und Staatsbesuche stattfanden. Für die Geländesicherheit war das Unternehmen Securitas zuständig, für den Ausstellungs- und Veranstaltungsort das Unternehmen Busch & Dähn. Beide Aufträge wurden ohne Ausschreibung im Rahmen bestehender Rahmenvereinbarungen vergeben — nach Angaben der Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Ausstellung Freiraum Kunst: Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Ausstellungskosten im engeren Sinne beliefen sich auf 233.000 Euro, aufgeteilt auf Honorare, Reise- und Aufenthaltskosten, Kunsttransport, Ausstellungstechnik sowie Bildungs- und Vermittlungsangebote. Für Öffentlichkeitsarbeit fielen weitere 71.000 Euro an — schwerpunktmäßig für Außenwerbung im Berliner Stadtraum (28.000 Euro), Standortkommunikation (15.000 Euro) und Grafik (10.000 Euro).
Die Akademie der Künste, die jährlich rund 32 Millionen Euro Bundeszuwendungen erhält und zu über 96 Prozent vom Bund finanziert wird, realisierte das Projekt. Auf ihren Antrag hin genehmigte der Kulturbeauftragte BKM im Mai 2026 zusätzliche 100.000 Euro als zweckgebundene Erhöhung der institutionellen Förderung. Weitere 124.000 Euro flossen über die reguläre Akademieförderung in das Projekt. Die Bundesregierung erklärte, die Realisierung sei von erheblichem Bundesinteresse gewesen.
Was bleibt offen?
Nicht alle Fragen der Anfrage wurden vollständig beantwortet. Die Höhe der Künstlerhonorare — darunter bekannte Namen wie Wolfgang Tillmans, Katharina Grosse und Monica Bonvicini — stuft die Bundesregierung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein. Zu den Anwaltskosten der Akademie der Künste, die eine Presseanfrage des Medienportals NIUS durch eine externe Kanzlei beantworten ließ, lagen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine weiteren Informationen vor. Details zum Sicherheitskonzept wurden aus Sicherheitsgründen zurückgehalten.
Zur Frage, ob die Ausstellung die Würde und Reputation des Schlosses beeinträchtigt habe, verweist die Bundesregierung auf die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) und erklärt, keine künstlerischen Einzelpositionen zu bewerten. Eine Übernahme der Ausstellung in das Bundeskanzleramt oder andere Bundesministerien ist laut Regierung nicht geplant.
Schäden an der Bausubstanz durch die rund 35.000 Besucherinnen und Besucher sind nach Angaben der Bundesregierung nicht entstanden. Die Reinigungskosten durch eigene Kräfte sind haushaltstechnisch nicht gesondert abgrenzbar. Bei Schäden durch Auf- und Abbau hätten die Verursacher und die Akademie der Künste gehaftet.
Ausstellungen in Bundesliegenschaften: Ein Überblick
Auf eine weitergehende Frage zu Ausstellungen in Liegenschaften der Bundesregierung seit Anfang 2024 hat die Bundesregierung eine Tabelle als Anlage beigefügt. Sie umfasst Ausstellungen in Ministerien wie BMF, BMAS, BMJV und BMZ — mit Kosten, die von null Euro bis zu rund 109.000 Euro reichen. Die günstigsten Formate liefen ohne jegliche Kosten, bei anderen wie der Wanderausstellung „75 Jahre Zoll“ verteilten sich die Kosten auf mehrere Standorte. Im Vergleich dazu sticht die Ausstellung im Schloss Bellevue durch ihre Gesamtdimension und den hohen Sicherheitsaufwand heraus.
Die Antwort der Bundesregierung beantwortet die Anfrage zur Kontrolle öffentlich geförderter Institutionen in Teilen, lässt aber Fragen zur Vergütungsstruktur offen. Ähnliche Debatten über Kostenkontrolle bei bundesgeförderten Einrichtungen zeigen, dass der Umgang mit Bundesmitteln ein dauerhaftes parlamentarisches Thema bleibt.
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Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sind mittelbar betroffen, da die Ausstellung mit 224.000 Euro aus Bundesmitteln gefördert wurde. Die Akademie der Künste als institutionell fast vollständig vom Bund finanzierte Einrichtung (über 96 Prozent Bundesanteil an der Gesamtfinanzierung) war Trägerin des Projekts.
Die Bundesregierung hat die meisten Kostenfragen vollständig beantwortet. Bei der Höhe der Künstlerhonorare verweist sie auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und verweigert die Auskunft. Zu den Anwaltskosten der Akademie der Künste liegen der Bundesregierung nach eigener Aussage keine weiteren Informationen vor. Zum Sicherheitskonzept im Detail werden aus Sicherheitsgründen keine weiteren Angaben gemacht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Ausstellung im Schloss Bellevue: 625.000 Euro Gesamtkosten im Fokus →
- BKM
- Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien — zuständig für die Kulturförderung des Bundes, unter anderem für die Akademie der Künste.
- UVgO
- Unterschwellenvergabeordnung — regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte, bei denen keine europaweite Ausschreibung erforderlich ist.
- BImA
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — verwaltet das Immobilienvermögen des Bundes und ist u. a. Eigentümerin des Schloss-Bellevue-Grundstücks.
Wie viel hat der Bund für die Ausstellung Freiraum Kunst gezahlt?
Der Bund trug insgesamt 224.000 Euro, aufgeteilt in 124.000 Euro über die Akademie der Künste und 100.000 Euro direkt vom Kulturbeauftragten BKM — das entspricht 36 Prozent der Gesamtkosten von 625.000 Euro.
Warum waren die Sicherheitskosten so hoch?
Während der Ausstellung war Schloss Bellevue noch Amtssitz des Bundespräsidenten, und es fanden Staatsbesuche statt. Die geltenden Sicherheitsanforderungen mussten für alle Besuchenden eingehalten werden.
Wurden die Künstlerhonorare offengelegt?
Nein. Die Bundesregierung stuft die Höhe der Entlohnung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ein, die einer Beantwortung entzogen sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7363 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































