- 71 Mio. Euro EU-Agrargelder sollen an Abu-Dhabi-Konzerne geflossen sein
- Agricost erhielt 2024 allein rund 10,5 Mio. Euro EU-Direktzahlungen
- Deutschland fragt nach Transparenz und Reform der GAP-Förderregeln
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7396 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Mai 2026 berichteten Medien, darunter der Spiegel und das Rechercheinstitut DeSmog, dass Unternehmen im Umfeld der Abu-Dhabi-Herrscherfamilie Al Nahyan und des staatlichen Investmentfonds ADQ über mehrere Jahre hinweg erhebliche EU-Agrarsubventionen bezogen haben sollen. Im Mittelpunkt steht der rumänische Agrarkonzern Agricost, der laut Berichten einen der größten Agrarbetriebe der EU bewirtschaftet. Für das Jahr 2024 sollen allein an Agricost rund 10,5 Mio. Euro EU-Direktzahlungen geflossen sein. Die Gemeinsame Agrarpolitik verpflichtet Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung der Empfänger, doch bei komplexen Konzernstrukturen mit Drittstaatenbezug bleibt die Identifikation der wirtschaftlich Begünstigten nach Einschätzung der Fragesteller schwierig.
- 71 Mio. Euro — EU-Agrar-Fördermittel, die laut Medienberichten zwischen 2019 und 2024 an Unternehmen im Umfeld der Herrscherfamilie Al Nahyan und des Fonds ADQ geflossen sein sollen.
- 10,5 Mio. Euro — EU-Direktzahlungen, die der Konzern Agricost in Rumänien allein im Jahr 2024 erhalten haben soll.
- 2019 bis 2024 — Zeitraum, für den die Zahlungen laut Medienberichten dokumentiert wurden.
- 17 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7396 zu Transparenz, Kontrolle und Reformbedarf der GAP.
Im Detail
Aus Sicht der Fragesteller wirft der Vorgang Fragen nach Zielgenauigkeit, Transparenz und Kontrolle der EU-Agrarförderung auf.
— Begründung BT-Drs. 21/7396, AfD-Fraktion
Mehr als 71 Millionen Euro EU-Agrarsubventionen sollen zwischen 2019 und 2024 an Unternehmen geflossen sein, die der Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi und dem staatlichen Investmentfonds ADQ der Vereinigten Arabischen Emirate zuzurechnen sind. Das geht aus Medienberichten hervor, auf die sich die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7396 vom 29. Juli 2026 stützt. Die Fraktion stellt der Bundesregierung 17 Fragen zu Transparenz, Kontrollmechanismen und den Konsequenzen für die künftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Agricost und Al Dahra: Namen im Fokus
Im Mittelpunkt der Berichte stehen drei Strukturen: der rumänische Agrarkonzern Agricost, die Unternehmensgruppe Al Dahra sowie direkte Beteiligungen des Fonds ADQ an landwirtschaftlichen Betrieben in Rumänien, Spanien und Italien. Agricost soll laut den zitierten Medienrecherchen einen der größten Agrarbetriebe der Europäischen Union bewirtschaften und allein im Jahr 2024 rund 10,5 Mio. Euro an EU-Direktzahlungen erhalten haben. Die geförderten Betriebe produzieren demnach unter anderem Futtermittel wie Luzerne, die zumindest teilweise in den Golfraum exportiert werden sollen.
Was gilt aktuell bei EU-Agrarsubventionen?
Die GAP verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, die Empfänger von Agrarsubventionen öffentlich bekanntzumachen. Für den aktuellen Förderzeitraum 2023 bis 2027 sieht die EU-Verordnung 2021/2116 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung 2022/128 vor, dass bei juristischen Personen, die einer Unternehmensgruppe angehören, auch der Name der Muttergesellschaft und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu veröffentlichen sind. Dennoch können komplexe Konzernstrukturen mit Drittstaatenbezug die Identifikation der wirtschaftlich Begünstigten für externe Kontrollinstanzen erheblich erschweren, wie Recherchen des Instituts DeSmog zeigen.
17 Fragen zu EU-Agrarsubventionen und Drittstaatenkontrolle
Die Anfrage umfasst ein breites Themenspektrum: Die Fragesteller wollen wissen, seit wann die Bundesregierung von den Berichten Kenntnis hat und ob sie die genannte Fördersumme von 71 Mio. Euro für realistisch hält. Außerdem fragen sie, ob Ministerien oder Behörden den Vorgang bereits geprüft haben und ob die Bundesregierung Informationen bei der Europäischen Kommission sowie bei den Behörden Rumäniens, Spaniens oder Italiens angefordert hat.
Weitere Fragen betreffen den deutschen Finanzierungsanteil an der GAP in den Jahren 2019 bis 2024, die rechtlichen Grundlagen zur Rückforderung von Fördermitteln bei falschen Angaben zu Eigentümerstrukturen sowie das Ausmaß landwirtschaftlicher Flächen in der EU und Deutschland, die von Drittstaaten-Unternehmen kontrolliert werden. Die Fragesteller möchten zudem wissen, ob die Europäische Kommission, das Anti-Betrugs-Amt OLAF oder die Europäische Staatsanwaltschaft den Sachverhalt bereits untersuchen.
Ernährungssouveränität und MFR-Verhandlungen
Einen besonderen Schwerpunkt legen die Fragesteller auf die strategische Dimension: Sie fragen, ob die Bundesregierung Risiken für die europäische Ernährungssouveränität sieht, wenn große Agrarflächen in der EU von Drittstaaten-Staatsfonds kontrolliert werden. Außerdem erkundigen sie sich, welche Reformvorschläge die Bundesregierung in die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 und zur künftigen GAP einbringen will — mit dem Ziel, Fördermittel stärker auf kleine und mittlere Betriebe sowie aktive Landwirte auszurichten. Abschließend wird gefragt, ob die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über Empfängerstrukturen, wirtschaftlich Berechtigte und Drittstaatenbezüge bei EU-Agrar-Fördermitteln vorlegen wird.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 19. August 2026 Zeit, die Anfrage zu beantworten. Ob und in welchem Umfang sie zu den genannten Zahlungen eigene Erkenntnisse besitzt, bleibt bis dahin offen. Thematisch verwandt ist die aktuelle Diskussion um die Haushaltslage öffentlicher Fonds in Deutschland sowie die Debatte über strategische Abhängigkeiten von Drittstaaten.
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Betroffen sind in erster Linie deutsche und europäische Steuerzahler, die die GAP über den EU-Haushalt mitfinanzieren. Darüber hinaus stehen kleine und mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe in der EU im Fokus, die die Fragesteller durch zu geringe Zielgenauigkeit der Förderung benachteiligt sehen. Die Anfrage thematisiert zudem die Ernährungssouveränität Deutschlands und der EU, wenn landwirtschaftliche Flächen von Drittstaaten-Staatsfonds kontrolliert werden.
Die Bundesregierung hat nach den Regeln des Bundestages 21 Tage Zeit, die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7396 schriftlich zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 19. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Anfrage im Plenum oder in Ausschüssen weiter beraten werden.
- GAP (Gemeinsame Agrarpolitik)
- Das zentrale EU-Fördersystem für die Landwirtschaft, das Direktzahlungen an Landwirte sowie Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung finanziert. Der aktuelle Rahmen gilt für 2023 bis 2027.
- Wirtschaftlich Berechtigter
- Die natürliche Person, die letztlich eine juristische Person oder ein Unternehmen kontrolliert oder aus deren Tätigkeit wirtschaftlich begünstigt wird — auch wenn formal andere Eigentümer eingetragen sind.
- OLAF
- Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht Betrug und Unregelmäßigkeiten zum Nachteil des EU-Haushalts, darunter auch missbräuchlich verwendete Agrarsubventionen.
Welche Unternehmen sollen EU-Agrargelder erhalten haben?
Laut Medienberichten werden der rumänische Agrarkonzern Agricost, die Unternehmensgruppe Al Dahra sowie Beteiligungen des Investmentfonds ADQ genannt, die der Herrscherfamilie Al Nahyan aus Abu Dhabi zugerechnet werden.
Wie hoch war die genannte Fördersumme insgesamt?
Laut den zitierten Medienberichten sollen die betroffenen Unternehmen zwischen 2019 und 2024 mehr als 71 Mio. Euro an EU-Agrar-Fördermitteln erhalten haben.
Was ist die GAP und wer finanziert sie?
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU finanziert Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe. Deutschland trägt als größte Volkswirtschaft der EU einen bedeutenden Anteil zu den EU-Eigenmitteln und damit auch zur GAP bei.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7396 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































