- Geburtenzahlen 2016 bis 2025 nach Staatsangehörigkeit der Mütter gefragt
- 11 Fragen zu Fehlgeburten, Totgeburten und Geburtenziffern je Bundesland
- Antwortfrist der Bundesregierung läuft bis Ende August 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7498 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland verzeichnet seit Jahren einen Rückgang der Geburtenzahlen. Das Statistische Bundesamt wies zuletzt für 2023 rund 693.000 Lebendgeburten aus — deutlich weniger als noch 2021 mit rund 795.000. Die Bundesregierung hat auf frühere parlamentarische Anfragen der AfD bereits Geburtsdaten (BT-Drs. 21/1845) sowie Daten zu Fehl- und Totgeburten (BT-Drs. 19/21615) geliefert. Die neue Anfrage zielt auf eine aktualisierte Datengrundlage bis 2025 ab, auch unter Einbezug medizinischer Diagnosecodes (ICD-10) für Fehlgeburten und Schwangerschaftsüberwachung.
Im Detail
Ziel der Kleinen Anfrage ist es, die aktuelle Datenlage für den Zeitraum 2016 bis 2025 umfassend zu erfassen und bestehende Erkenntnislücken zu identifizieren.
— Begründung BT-Drs. 21/7498, AfD-Fraktion
Deutschlands Geburtenrate sinkt seit Jahren — und die Datenlage dazu ist politisch umstritten. Die AfD-Fraktion verlangt mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7498 vom 6. August 2026 eine umfassende Aktualisierung der Geburtenstatistik für den Zeitraum 2016 bis 2025. Elf Einzelfragen richten sich an die Bundesregierung und betreffen Geburten, Totgeburten, Fehlgeburten sowie Schwangerschaftsüberwachungen — jeweils aufgeschlüsselt nach Bundesland, Jahr und Staatsangehörigkeit der Mutter.
Geburtenstatistik: Was die Anfrage konkret verlangt
Im Kern geht es um vier Datenbereiche: Erstens sollen Zahlen zu Geburten, Lebendgeburten und Totgeburten für alle 16 Bundesländer vorgelegt werden — unterteilt nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit der Mütter sowie nach deren Durchschnittsalter. Zweitens fordert die Anfrage Daten zu Fehlgeburten anhand spezifischer ICD-10-Diagnosecodes, getrennt nach ambulanter Versorgung (KVBB-Daten) und stationärer Behandlung (Krankenhausgesellschaft). Drittens wird die Entwicklung der Schwangerschaftsfeststellungen und -überwachungen nach den ICD-Codes Z32 bis Z35 abgefragt. Und viertens — falls Daten nicht vorliegen — soll die Bundesregierung begründen, warum und bis wann sie verfügbar sein werden.
Geburtenziffern nach Staatsangehörigkeit im Fokus
Ein besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die zusammengefasste Geburtenziffer (Total Fertility Rate, TFR) nach verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Die Fragen 6 bis 11 verlangen die TFR getrennt für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, EU-Bürger und Drittstaatler sowie — in Frage 11 — für Ausländer aus afrikanischen und mehrheitlich muslimischen Ländern. Diese Differenzierung geht über die übliche Berichterstattung des Statistischen Bundesamts hinaus, das zwar Geburtenzahlen nach Staatsangehörigkeit ausweist, die TFR aber nicht in dieser Tiefe aufschlüsselt.
Die Anfrage knüpft an frühere parlamentarische Initiativen der AfD an: Bereits mit BT-Drs. 21/1845 wurden Geburtsdaten abgefragt, mit BT-Drs. 19/21615 Daten zu Fehl- und Totgeburten. Die neue Drucksache aktualisiert diesen Datenbestand auf den Zeitraum bis 2025 und erweitert den Fragenkatalog um medizinische Diagnosedaten.
Was gilt aktuell?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht Geburtenzahlen regulär nach Nationalität der Mutter, nicht jedoch die TFR nach allen abgefragten Untergruppen. Für 2023 wurden rund 693.000 Lebendgeburten registriert — nach einem Höchststand von rund 795.000 im Jahr 2021. Die TFR lag zuletzt bei etwa 1,35 Kindern je Frau, deutlich unter dem Bestandserhaltungsniveau von 2,1. Fehlgeburtsdaten werden in Deutschland nicht zentral erfasst; sie lassen sich nur indirekt über Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser annähern — genau jene Quellen, die die Anfrage explizit benennt.
Die demografische Entwicklung berührt unmittelbar die Finanzierungsgrundlagen der Sozialversicherungssysteme. Weniger Geburten bedeuten langfristig weniger Beitragszahler für gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Gleichzeitig ist die Datenlage zu Fehlgeburten in Deutschland im internationalen Vergleich lückenhaft, was eine gesundheitspolitische Bewertung erschwert. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die geforderten Daten liefern kann, wird die Antwort zeigen — die bis zum 27. August 2026 vorliegen muss.
Thematisch verwandt ist die Diskussion um die Analyse demografisch relevanter Umweltfaktoren sowie Fragen zur langfristigen Finanzierung sozialer Sicherungssysteme, die auch im Zusammenhang mit Versorgungssicherheit und Wirtschaftsstandort diskutiert werden. Den aktuellen parlamentarischen Kontext bietet der Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 7. August 2026.
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Betroffen von der demografischen Entwicklung sind vor allem künftige Beitragszahler und Leistungsempfänger in den Sozialversicherungssystemen. Familien, Gebärende und das Gesundheitssystem — insbesondere Gynäkologie, Geburtshilfe und Pädiatrie — sind auf belastbare Statistiken angewiesen, um Versorgungsbedarfe langfristig zu planen.
Die Kleine Anfrage ist am 6. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist damit bis zum 27. August 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Zusammengefasste Geburtenziffer (TFR)
- Die Total Fertility Rate gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens durchschnittlich bekäme, wenn die aktuellen altersspezifischen Geburtenziffern konstant blieben. Ein Wert von 2,1 gilt als Bestandserhaltungsniveau.
- ICD-10-Code
- Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision. Ärzte und Krankenhäuser verschlüsseln Diagnosen damit; die Codes ermöglichen eine einheitliche statistische Auswertung.
- Totgeburt / Fehlgeburt
- Eine Totgeburt liegt in Deutschland ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm ohne Lebenszeichen vor. Fehlgeburten (Spontanaborte) enden vor der Lebensfähigkeit des Kindes und werden statistisch getrennt erfasst.
Welchen Zeitraum deckt die Anfrage ab?
Die Anfrage bezieht sich auf die Jahre 2016 bis 2025, in einigen Teilfragen (Frage 11) bis 2024.
Nach welchen Merkmalen sollen Geburtenzahlen aufgeschlüsselt werden?
Gefragt wird nach Bundesland, Jahr, Staatsangehörigkeit der Mutter (deutsch/ausländisch, EU, Drittstaat, afrikanisch/muslimisch) sowie dem durchschnittlichen Alter der Mütter.
Was sind ICD-Codes und warum sind sie relevant?
ICD-Codes sind internationale Diagnoseschlüssel. Die Anfrage nutzt sie, um Fehlgeburten und Schwangerschaftskomplikationen statistisch präzise zu erfassen — getrennt nach ambulanter und stationärer Behandlung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7498 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































