- Fragen zum BfV-Beobachtungsstatus von Apollo News bleiben geheim
- Phänomenbereich 'Delegitimierung des Staates' wurde aufgegeben
- Apollo News erscheint im staatlichen MOTRA-Forschungsverbund nicht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7455 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Medienportal Apollo News hatte in den vergangenen Jahren wiederholt über öffentlich-rechtliche Institutionen und politische Vorgänge berichtet und dabei öffentliche Debatten ausgelöst. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte 2021 den Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ eingerichtet, der laut Bundesregierung inzwischen nicht mehr als eigenständiger Bereich fortgeführt wird. Im April 2026 berichtete die Junge Freiheit über die geplante formale Abschaffung dieser Kategorie, was die AfD-Fraktion zum Anlass für die Kleine Anfrage nahm. Der staatlich geförderte Forschungsverbund MOTRA des BKA untersucht seit 2019 Radikalisierungsgeschehen in Deutschland und analysiert dabei auch sogenannte politische Alternativmedien, erfasst Apollo News nach Regierungsangaben jedoch nicht.
Im Detail
Die Bundesregierung sieht eine potentielle Bedrohung des pluralistischen Diskurses durch extremistische Akteure und bekämpft daher den Extremismus insgesamt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7455, Frage 13
Staatliche Behörden beobachten Medienportale — mit welchen Methoden, nach welchen Kriterien und mit welchen Folgen für betroffene Redaktionen: Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7110). Die Antwort liegt nun als BT-Drs. 21/7455 vor und lässt zentrale Fragen zu Apollo News im Dunkeln.
Apollo News und der Verfassungsschutz
Das Medienportal Apollo News steht seit Längerem im Fokus politischer und zivilgesellschaftlicher Debatten. Die AfD-Abgeordneten Peter Felser und Dr. Christian Wirth hatten die Bundesregierung gefragt, ob und wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Portal beobachtet, ob Redaktionsmitglieder in Dateien geführt werden und ob Auskunftsersuchen zu IP-Adressen von Lesern gestellt wurden. Die Antwort der Bundesregierung ist in wesentlichen Teilen: keine öffentliche Auskunft.
Die Fragen 6 bis 9 sowie 14 und 15 — sie betreffen den konkreten Beobachtungsstatus von Apollo News, mögliches Debanking von Redakteuren, den Schutz vor Drohkampagnen und die Nutzung externer Forschungsergebnisse — beantwortet die Bundesregierung nur eingestuft mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“. Die entsprechenden Antworten sind im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt. Frage 5 zu Monitoring-Kriterien und Trainingsdatensätzen des automatisierten Narrativ-Monitorings verweigert die Regierung sogar in eingestufter Form — mit Verweis auf das Staatswohl.
Phänomenbereich „Delegitimierung“ aufgelöst
Zu den wenigen offen beantworteten Fragen gehört die nach dem Schicksal des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Das BfV hatte diesen Bereich 2021 vor dem Hintergrund der damaligen Lageentwicklung eingerichtet. Laut Bundesregierung hat er seitdem an Bedeutung verloren und wird nicht mehr als bundesweiter, eigenständiger Phänomenbereich fortgeführt. Grundlage für die Bearbeitung von Personen und Gruppen seien weiterhin tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes — unabhängig von einer Phänomenbereichszuordnung.
Für die Datenspeicherung in NADIS-neu, dem nachrichtendienstlichen Informationssystem, gelten die §§ 10 und 11 des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Das BfV ist verpflichtet, gespeicherte Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig war oder für die weitere Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist.
MOTRA: Apollo News nicht erfasst
Ein weiterer inhaltlicher Kern der Antwort betrifft den staatlich geförderten Forschungsverbund MOTRA (Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung). Dieser vom BKA koordinierte Verbund wird durch das Bundesinnenministerium, das Forschungsministerium und das Bildungsministerium finanziert und vereint neun universitäre und außeruniversitäre Einrichtungen. Im Rahmen des Teilprojekts „Internetmonitoring“ der Ludwig-Maximilians-Universität München werden sogenannte politische Alternativmedien analysiert. Ausgewählte Medienmarken werden dabei den Bereichen „rechtsaußen“ (darunter Compact, Junge Freiheit, Tichys Einblick), „linksaußen“ und „islamisch“ zugeordnet. Apollo News wird in dieser Auswertung laut Bundesregierung nicht erfasst. Eine Positivkategorie „seriös“ für traditionelle Nachrichtenmedien existiert in dieser Klassifizierung nicht.
Ob das BfV Apollo News aktiv beobachtet, wer von der Redaktion in Dateien geführt wird und ob Leserdaten abgefragt wurden — all das bleibt nach dieser Antwort geheim.
Pressefreiheit: Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung verweist auf den bestehenden Presseschutz in der Strafprozessordnung: Gemäß § 97 Absatz 5 StPO ist die Beschlagnahme von Inhalten, die sich im Gewahrsam von Pressemitarbeitern befinden, grundsätzlich unzulässig, soweit das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO greift. Ausnahmen gelten nur bei dringendem Tatverdacht gegen die Person selbst oder bei tatrelevanten Gegenständen — und auch dann nur unter Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Blick auf Artikel 5 Grundgesetz. Die Anwendung im Einzelfall obliegt Strafverfolgungsbehörden und Gerichten der Länder.
Auf die Frage, ob die Kombination aus Narrativ-Analyse, Strafverfolgung von Äußerungsdelikten und Bedrohungen durch extremistische Akteure den pluralistischen Diskurs gefährde, antwortet die Bundesregierung knapp: Sie sehe eine potenzielle Bedrohung des pluralistischen Diskurses durch extremistische Akteure und bekämpfe daher den Extremismus insgesamt.
Datenschutz bei Forschungsinstituten
Externe Forschungsinstitute, die im staatlichen Auftrag Journalistendaten verarbeiten, unterliegen laut Bundesregierung den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes. Die konkrete Ausgestaltung der Datenverarbeitung bei einzelnen Instituten ist der Bundesregierung jedoch nicht bekannt; die Aufsicht liegt bei den Datenschutzbehörden der Länder. Über mögliche Zweckentfremdungen gespeicherter Daten für nachrichtendienstliche Zwecke gibt die Antwort keine Auskunft.
Bereits früher hatte die AfD-Fraktion ähnliche Anfragen gestellt — darunter zum behördlichen Umgang mit Apollo News, der ebenfalls zur Verschlusssache erklärt wurde. Das Muster der Geheimhaltung setzt sich mit der vorliegenden Antwort fort.
Weiterlesen:
- Bundesregierung macht Umgang mit „Apollo News“ zur Verschlusssache
- Jugoslawien-Kriegsverbrechen: 130 GBA-Verfahren, 99 eingestellt
- Bundestag 08.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind unmittelbar das Medienportal Apollo News und seine Redaktionsmitglieder, über deren behördlichen Status die Regierung keine öffentliche Auskunft erteilt. Mittelbar berührt das Thema alle Journalisten und Medien, die staatlicher Beobachtung ausgesetzt sein könnten, sowie Leser, deren IP-Adressen möglicherweise Gegenstand von Auskunftsersuchen waren. Außerdem sind Parlamentarier betroffen, denen der Informationszugang durch Geheimhaltung verwehrt wird.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren zentralen Fragen aus: Fragen 6 bis 9, 14 und 15 zum konkreten Beobachtungsstatus von Apollo News werden nur eingestuft beantwortet; Frage 5 zu Monitoring-Kriterien und Frage 11 zur Nutzung von Amadeu-Antonio-Stiftungs-Analysen werden selbst in eingestufter Form verweigert. Frage 12 zu IP-Auskunftsersuchen wird ohne jede inhaltliche Auskunft abgewiesen.
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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Verfassungsschutz und Apollo News: AfD stellt 16 Fragen →
- NADIS-neu
- Nachrichtendienstliches Informationssystem: gemeinsame Verbunddatei der deutschen Verfassungsschutzbehörden zur Speicherung von Erkenntnissen über extremistische Bestrebungen und Verdachtspersonen.
- VS-Nur für den Dienstgebrauch
- Niedrigste Geheimhaltungsstufe für amtliche Dokumente in Deutschland. Die Antwort ist nicht öffentlich, aber für berechtigte Abgeordnete im Parlamentssekretariat einsehbar.
- MOTRA
- Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung: Vom BKA koordinierter, staatlich geförderter Forschungsverbund aus neun Einrichtungen, der seit 2019 Radikalisierungsgeschehen in Deutschland untersucht.
Wird Apollo News vom Verfassungsschutz beobachtet?
Die Bundesregierung beantwortet diese Frage nicht öffentlich — der entsprechende Teil der Antwort ist als 'VS-Nur für den Dienstgebrauch' eingestuft und nur im Parlamentssekretariat einsehbar.
Was ist der MOTRA-Forschungsverbund?
MOTRA ist ein vom BKA koordinierter, staatlich geförderter Forschungsverbund, der seit 2019 das Radikalisierungsgeschehen in Deutschland untersucht. Er vereint neun Einrichtungen und veröffentlicht jährliche Berichte. Apollo News taucht in dessen Analysen laut Bundesregierung nicht auf.
Was war der Phänomenbereich 'Delegitimierung des Staates'?
Das BfV hatte 2021 diesen Phänomenbereich eingerichtet, um staatskritische Mobilisierungen zu erfassen. Er hat laut Bundesregierung an Bedeutung verloren und wird nicht mehr als eigenständiger bundesweiter Bereich fortgeführt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7455 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































