- 130 GBA-Ermittlungsverfahren wegen Jugoslawien-Kriegsverbrechen seit 1991
- 99 von 130 Verfahren wurden mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt
- Nur ein Verfahren richtete sich gegen einen deutschen Staatsangehörigen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7462 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Drucksache 21/7462 ist eine Nachfrageantwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7236 der AfD-Fraktion. Diese folgte auf eine erste Anfrage (BT-Drs. 21/6602), bei der die Bundesregierung überwiegend auf Antworten aus den Jahren 2001, 2014 und 2026 verwiesen hatte. Hintergrund sind laufende europäische Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien, darunter Berichte über ein Eurojust-Koordinierungstreffen Ende Juni 2026 unter Beteiligung italienischer, belgischer und bosnischer Ermittlungsbehörden.
- 130 Verfahren — So viele Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Jugoslawienkontext hat der GBA seit 1991 eingeleitet.
- 99 Einstellungen — Die überwiegende Mehrheit der Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt.
- 1 deutsches Staatsangehörigkeitsverfahren — Lediglich eines der Verfahren richtete sich auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen.
- Seit 1991 — Der erfasste Zeitraum reicht von Beginn der Jugoslawienkriege bis heute; Daten zur Staatsangehörigkeit der Verdächtigen wurden vor 2000 nicht flächendeckend erfasst.
Im Detail
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat 130 Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet, wobei der Tatvorwurf jeweils auf Völkermord gemäß § 220a Strafgesetzbuch (StGB) a. F. bzw. Beihilfe dazu lautete.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7462, Antwort zu Frage 6
Seit dem Beginn der Jugoslawienkriege im Jahr 1991 hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) insgesamt 130 Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen eingeleitet. In jedem dieser Fälle lautete der Tatvorwurf auf Völkermord gemäß § 220a Strafgesetzbuch (a. F.) oder Beihilfe dazu. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 3. August 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7462).
Von diesen 130 Ermittlungsverfahren wurden 99 nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt — das heißt: mangels hinreichendem Tatverdacht, also ohne Anklage und ohne Verurteilung. Das entspricht rund 76 Prozent aller eingeleiteten Verfahren. Lediglich eines der Verfahren richtete sich nach Angaben der Bundesregierung auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen.
Jugoslawien-Kriegsverbrechen: Was gilt aktuell?
Zu Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, erteilt die Bundesregierung nach eigenen Angaben aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung keine Auskünfte. Wie viele Ermittlungen also insgesamt — auf Bundes- und Länderebene zusammen — geführt wurden oder werden, lässt sich der Drucksache nicht entnehmen. Für Ermittlungen wegen sonstiger schwerer Straftaten im Jugoslawienkontext verweist die Bundesregierung zudem auf unzumutbaren Aufwand: Da diese Kategorie in den Verfahrensregistern des GBA nicht als Suchkriterium geführt wird, wäre eine händische Auswertung aller Akten seit 1991 erforderlich — was laut Bundesregierung die Ermittlungsarbeit der zuständigen Abteilung zum Erliegen bringen würde.
Verweis statt Antwort bei internationalem Austausch
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Nachfrage auch den aktuellen europäischen Kontext aufgegriffen: Im Sommer 2026 wurde über Ermittlungsausweitung in Österreich, Italien und Belgien berichtet, und ein Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Eurojust sowie italienischen, belgischen und bosnischen Ermittlungsbehörden war für Ende Juni 2026 angekündigt. Auf die Fragen nach einem Informationsaustausch deutschen Behörden mit diesen ausländischen Stellen sowie nach möglichen transnationalen Unterstützungsstrukturen verweist die Bundesregierung pauschal auf frühere Antworten zu Anfragen der Grünen-Fraktion (BT-Drs. 21/5697).
Auskünfte zu verdeckten Ermittlungsverfahren verweigert die Bundesregierung vollständig — auch nicht in eingestufter Form. Sie begründet dies damit, dass das parlamentarische Informationsrecht durch das Rechtsstaatsprinzip und das Interesse an einer funktionsfähigen Strafverfolgung begrenzt werde. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder vereiteln.
Keine Änderung der Erfassungskriterien geplant
Die AfD-Fraktion fragte zudem, ob die Bundesregierung Maßnahmen zur besseren Erfassung historischer Erkenntnisse zu transnationalen Gewalt- und Unterstützungsstrukturen plane. Die Antwort lautet nein: Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nicht. Sie begründet dies damit, dass der GBA personenbezogene Daten nach §§ 483 ff. StPO nur erfassen darf, soweit dies für Strafverfahrenszwecke erforderlich ist — Kategorien wie „Auslandskämpfer“ oder „ausländische Freiwillige“ erfüllen diese Voraussetzung rechtlich nicht.
Warum die Bundesregierung in der vorherigen Antwort (BT-Drs. 21/6602) überwiegend auf ältere Drucksachen aus 2001, 2014 und 2026 verwiesen hatte, erklärt sie so: Verweise auf frühere Antworten erfolgen nur dann, wenn es keine neuen Erkenntnisse gegenüber diesen gibt.
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Betroffen sind potenziell Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Deutschland, gegen die wegen mutmaßlicher Beteiligung an Kriegsverbrechen in den jugoslawischen Konflikten ab 1991 ermittelt wurde oder wird. Opfer dieser Konflikte sowie deren Angehörige haben ein Interesse an vollständiger Strafverfolgung.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren Fragen aus: Für Fragen zu internationalem Informationsaustausch (Fragen 9–11) sowie zu eigenen Erkenntnisabfragen (Fragen 13–14) verweist sie pauschal auf frühere Antworten zu Anfragen anderer Fraktionen. Auskünfte zu verdeckten Ermittlungsverfahren verweigert sie vollständig mit Verweis auf den Schutz effektiver Strafverfolgung.
Berlin, 23. Juli 2026. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (2 BvE 4/23), an dem mehrere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion beteiligt waren, erklären Marc Bernhard, Baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, und Malte Kaufmann, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie: „Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich… …
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kriegsverbrechen Jugoslawien: 17 Fragen zu deutschen Ermittlungen →
- § 170 Abs. 2 StPO
- Vorschrift der Strafprozessordnung: Ein Ermittlungsverfahren wird eingestellt, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, also nicht genug Beweise für eine Anklage vorhanden sind.
- Generalbundesanwalt (GBA)
- Oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes, zuständig für besonders schwere Fälle wie Terrorismus und Völkerrechtsverbrechen.
- Eurojust
- Agentur der Europäischen Union, die die Zusammenarbeit nationaler Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Ermittlungen koordiniert.
Wie viele Kriegsverbrechen-Ermittlungen hat Deutschland geführt?
Der Generalbundesanwalt hat seit 1991 insgesamt 130 Ermittlungsverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen eingeleitet.
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
99 Ermittlungsverfahren wurden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, also mangels hinreichendem Tatverdacht.
Wurden auch deutsche Staatsangehörige verdächtigt?
Laut Bundesregierung richtete sich eines der 130 Verfahren auch gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Zu weiteren Ermittlungen auf Länderebene macht die Bundesregierung keine Angaben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7462 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































