- 14.297 jugendliche Mehrfachtatverdächtige bei Rohheitsdelikten (PKS 2025)
- Laut Duisburger Studie entfallen auf 6 % eines Jahrgangs drei Viertel aller Gewalttaten
- Bundesregierung plant Studie zu Ursachen gestiegener Kinder- und Jugendgewalt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7459 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage (BT-Drs. 21/6865) der AfD-Fraktion greift ein Dauerthema der innenpolitischen Debatte auf. Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die auch Daten zu Mehrfachtatverdächtigen enthält. Eine bundeseinheitliche Definition des Intensivtäters existiert nicht; die Länder setzen eigene Programme um. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Studie zu den Ursachen gestiegener Kinder- und Jugendgewalt vereinbart, deren Vorbereitung laut Drucksache läuft.
- 14.297 — jugendliche Mehrfachtatverdächtige (14 bis unter 18 Jahre) bei Rohheitsdelikten laut PKS 2025
- 10.512 — jugendliche Mehrfachtatverdächtige beim Delikt Diebstahl insgesamt (PKS 2025)
- 21,0 % — Anteil niedersächsischer Neuntklässler (2024), die Messer oder Schlagwaffen mindestens selten mit sich führen
- 3,8 % — Anteil der befragten Schüler in Niedersachsen (2024), die in den vorangegangenen 12 Monaten Opfer einer Körperverletzung mit Waffe wurden
- ca. 6 % — Anteil eines Altersjahrgangs, auf den laut Duisburger Verlaufsstudie rund drei Viertel aller Gewalttaten entfallen
Im Detail
Ein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern ist nicht geplant.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7459, S. 14
Jugendliche Intensivtäter stellen Polizei, Schulen und Jugendämter in deutschen Großstädten vor anhaltende Herausforderungen. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts wurden im Berichtsjahr 2025 insgesamt 14.297 jugendliche Mehrfachtatverdächtige im Bereich der Rohheitsdelikte erfasst — also Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, die mindestens zweimal im selben Jahr in derselben Deliktsgruppe polizeilich aufgefallen sind. Bei Diebstahlsdelikten waren es 10.512 Tatverdächtige, bei sonstigen StGB-Straftaten 7.938.
Diese Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7459) vom 3. August 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6865). Die Anfrage umfasst 30 Fragen zu Definition, Verbreitung, Deliktsschwerpunkten, organisatorischen Zusammenhängen und Präventionsprogrammen rund um jugendliche Intensiv- und Mehrfachtäter in Ballungsräumen.
Jugendliche Intensivtäter: Was die PKS-Daten zeigen
Eine bundeseinheitliche Definition des Begriffs „Intensivtäter“ existiert nach Auskunft der Bundesregierung nicht. Die PKS verwendet den Begriff „mehrfachtatverdächtig“ rein statistisch: Wer im gleichen Jahr zweimal in derselben Deliktsgruppe registriert wird, gilt als mehrfachtatverdächtig. Die Zuständigkeit für polizeiliche Prävention und Strafverfolgung liegt verfassungsrechtlich bei den Ländern.
Besonders eindrücklich ist ein Befund aus der Duisburger Verlaufsstudie, der größten deutschen Langzeituntersuchung zur Jugendkriminalität: Auf rund 6 Prozent eines Altersjahrgangs entfallen nach deren Ergebnissen etwa die Hälfte aller Straftaten und rund drei Viertel der Gewalttaten. Diese Mehrfachauffälligkeit tritt gehäuft in sozial belasteten Stadtvierteln auf und ist eng mit Schulabsentismus, Gewalterfahrungen in der Familie und delinquenten Cliquen verbunden.
Messerkriminalität und Waffengewalt
Zur Messerkriminalität unter Jugendlichen verweist die Bundesregierung auf eine Befragungsreihe in niedersächsischen Neuntklassen. Demnach gaben im Jahr 2024 21,0 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler an, Messer, Schlagstöcke oder Schlagringe mindestens selten mit sich zu führen (nur Messer: 19,3 Prozent). 3,8 Prozent berichteten, innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate Opfer einer Körperverletzung mit einer Waffe geworden zu sein. Die Bundesregierung stellt fest, dass ein Anstieg der Waffengewalt unter diesen Befragten nicht erst in jüngster Zeit, sondern bereits in den 2010er-Jahren zu verzeichnen war.
Strafunmündige Kinder und organisierte Kriminalität
Ein besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf strafunmündige Kinder unter 14 Jahren. Laut einer BKA-Auswertung aus den Jahren 2018 bis 2021 wurden bei bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchdiebstählen — überwiegend durch serbische und kroatische Staatsangehörige — regelmäßig gezielt Kinder als Tatausführende eingesetzt, um deren Strafunmündigkeit auszunutzen. Dieses Bild bestätigte sich 2025 erneut. Die Bundesregierung weist zudem auf das Phänomen „Violence as a Service“ hin: Organisierte kriminelle Netzwerke lagern Gewalthandlungen gegen Bezahlung an Minderjährige aus, darunter teilweise auch strafunmündige Kinder.
Bei Taschendiebstahl (PKS-Schlüssel *90*00) im Jahr 2025 wurden insgesamt 74 deutsche Kinder unter 14 Jahren als tatverdächtig erfasst, gefolgt von 16 syrischen, 10 rumänischen und 8 bosnisch-herzegowinischen Kindern.
Intensivtäterprogramme in den Ländern
Mehrere Bundesländer haben spezifische Programme entwickelt: Bayern betreibt das Konzept KERMIT (Konzeption für Ermittlungen und Maßnahmen gegen Mehrfach- und Intensivtäter), Baden-Württemberg das 2023 überarbeitete Programm BajuS für „besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“, Berlin das seit 1995 laufende TOE-Programm (täterorientierte Ermittlungsarbeit), Hessen das flächendeckende BASU21-Konzept und Nordrhein-Westfalen die Initiative „Kurve kriegen“. Ein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern ist nach Auskunft der Bundesregierung nicht geplant.
Geplante Studie zu Ursachen der Jugendgewalt
Die Bundesregierung bereitet derzeit eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt vor. Die Studie soll sich ergebnisoffen mit den Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Justiz befassen und ausdrücklich auch gesetzgeberische Handlungsoptionen einschließen. Auf Basis der Ergebnisse will die Bundesregierung prüfen, ob Änderungen am Jugendgerichtsgesetz oder anderen Regelwerken erforderlich sind. Parallel plant sie eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe, um dem bekannten Fachkräftemangel in den Jugendämtern zu begegnen.
Für viele der 30 Fragen verweist die Bundesregierung auf öffentlich zugängliche PKS-Tabellen des BKA und erklärt, keinen amtlich begründeten Erkenntnisvorsprung gegenüber den Fragestellern zu haben. Zu regionalen Schwerpunkten, Mehrfachidentitäten und Zeugeneinschüchterung durch Mehrfachtätergruppen liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine eigenen amtlichen Erkenntnisse vor.
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Betroffen sind vor allem Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren in städtischen Ballungsräumen, aber auch Opfer von Gewalt- und Eigentumsdelikten sowie Schulen, Jugendämter und Strafverfolgungsbehörden in sozial belasteten Stadtvierteln.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren Fragen aus, indem sie auf öffentlich zugängliche PKS-Tabellen verweist und erklärt, kein amtlich begründetes Mehr an Kenntnissen gegenüber den Fragestellern zu besitzen. Bei Fragen zu regionalen Schwerpunkten, Mehrfachidentitäten und Zeugeneinschüchterungen verneint sie eigene Erkenntnisse vollständig.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Jugendliche Intensivtäter: 30 Fragen an die Bundesregierung →
- Mehrfachtatverdächtige
- Personen, die in der PKS mindestens zweimal im selben Berichtsjahr und im selben Deliktsbereich als tatverdächtig erfasst wurden.
- Violence as a Service
- Ein Phänomen organisierter Kriminalität, bei dem kriminelle Netzwerke Gewalthandlungen gegen Bezahlung an Dritte — auch Minderjährige — auslagern.
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Jährliche Statistik des BKA, die polizeilich bekannt gewordene Straftaten und Tatverdächtige in Deutschland erfasst und auswertet.
Was sind jugendliche Mehrfachtatverdächtige laut PKS?
Als mehrfachtatverdächtig gilt, wer mindestens zweimal im gleichen Berichtsjahr im betrachteten Deliktsbereich in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wurde.
Gibt es eine bundeseinheitliche Definition von Intensivtätern?
Nein. Die Bundesregierung bestätigt, dass eine bundeseinheitliche Definition jugendlicher Intensiv- oder Mehrfachtäter nicht existiert. Die Zuständigkeit liegt bei den Ländern.
Welche Intensivtäterprogramme gibt es in Deutschland?
Mehrere Bundesländer haben eigene Programme: Bayern (KERMIT), Baden-Württemberg (BajuS), Berlin (TOE), Hessen (BASU21) und Nordrhein-Westfalen (Kurve kriegen).
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7459 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































