- 30 Fragen zu jugendlichen Intensivtätern in deutschen Großstädten
- Gefragt wird nach Rückfallquoten, Waffenkriminalität und Clanbezügen
- BKA-Statistik zeigt seit Jahren erhebliche Fallzahlen bei jugendlicher Gewaltkriminalität
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6865 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes weist seit Jahren erhebliche Fallzahlen im Bereich jugendlicher Gewaltkriminalität aus. Mehrere Bundesländer betreiben eigene Intensivtäterprogramme — darunter NRW mit ‚Kurve kriegen‘ und Baden-Württemberg mit spezifischen Konzepten für junge Straftäter. Eine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs ‚Intensivtäter‘ sowie ein übergreifendes Lagebild existieren nach Einschätzung der Fragesteller bislang nicht. Das BKA-Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024 verweist zudem auf verfestigte Gewaltmilieus in urbanen Brennpunktlagen.
Im Detail
Die Fragesteller sehen hierin nicht nur eine Herausforderung für die öffentliche Sicherheit, sondern auch für die langfristige Durchsetzungsfähigkeit staatlicher Institutionen in urbanen Brennpunktlagen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6865, AfD-Fraktion
Jugendliche Intensivtäter in deutschen Großstädten stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion vom 6. Juli 2026 (BT-Drs. 21/6865). In insgesamt 30 Fragen erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung nach dem aktuellen Erkenntnisstand zu jugendlicher Mehrfachkriminalität — von Fallzahlen und regionalen Schwerpunkten über Waffenkriminalität bis hin zu organisierten Täterstrukturen und behördenübergreifender Zusammenarbeit.
Jugendliche Intensivtäter: Was wird gefragt?
Die Anfrage thematisiert zunächst grundlegende Fragen zur Definition: Die Bundesregierung soll erläutern, ob sie an früheren Begriffsbestimmungen jugendlicher Intensiv- und Mehrfachtäter festhält oder ob es aktuelle Änderungen gibt. Darüber hinaus soll sie Auskunft geben über die Entwicklung der Fallzahlen in den vergangenen zehn Jahren, die regionalen Schwerpunkte der Intensivtäterkriminalität sowie die am häufigsten betroffenen Deliktsbereiche.
Einen besonderen Schwerpunkt bilden Fragen zur jugendlichen Messer- und Waffenkriminalität sowie zu Gruppen- und Jugendgewalt in urbanen Brennpunktlagen. Laut BKA-Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024 sind verfestigte Gewaltmilieus in Großstädten ein anhaltendes Phänomen. Die Anfrage fragt konkret nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung dazu.
Strafunmündige Kinder und organisierte Strukturen
Mehrere Fragen widmen sich strafunmündigen Kindern unter 14 Jahren: Die Fraktion möchte wissen, in welchem Ausmaß diese bei Diebstahlsdelikten — etwa Taschen-, Gepäck- und Handydiebstahl — auftreten, welche Staatsangehörigkeiten und regionalen Schwerpunkte dabei erkennbar sind und ob es Hinweise auf eine gezielte Instrumentalisierung durch ältere Familienangehörige oder bandenmäßige Strukturen gibt. Auch Verbindungen zwischen jugendlichen Intensivtätern und Organisierter Kriminalität sowie Clan- und Milieumilieus sind Gegenstand der Befragung.
Weitere Fragen betreffen den Einfluss sozialer Medien und Messenger-Dienste auf die Bildung von Tätergruppen sowie Einschüchterungen von Zeugen und Geschädigten durch jugendliche Mehrfachtätergruppen.
Intensivtäterprogramme und behördliche Zusammenarbeit
Die Anfrage erfasst auch den Stand der Präventions- und Interventionsarbeit: Die Bundesregierung soll einen Überblick über bestehende Intensivtäterprogramme in Bund, Ländern und Großstädten geben und deren Wirksamkeit bewerten. Gefragt wird zudem nach Problemen bei der Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendämtern, Schulen und Justiz sowie nach möglichen personellen oder strukturellen Überlastungen der zuständigen Behörden.
Rückfallquoten jugendlicher Intensivtäter und sogenannte Gewaltkarrieren sind ebenfalls Teil der Befragung — ebenso wie die Frage, ob die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf in diesem Bereich sieht und ob ein bundesweites Lagebild zu jugendlichen Intensiv- und Mehrfachtätern geplant ist.
Politischer Kontext
Die Anfrage entsteht vor dem Hintergrund einer seit Jahren anhaltenden Debatte über die Sicherheitslage in deutschen Ballungsräumen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 und die Dunkelfeldstudie „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2024“ des Bundeskriminalamtes dokumentieren erhebliche Fallzahlen im Bereich jugendlicher Gewaltkriminalität. Mehrere Bundesländer haben eigene Intensivtäterprogramme eingeführt — eine bundesweit einheitliche Erfassung und ein übergreifendes Lagebild fehlen jedoch bislang nach Einschätzung der Fragesteller.
Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 30 Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 27. Juli 2026. Thematisch verwandt ist die Prüfung von Disziplinarverfahren in Sicherheitsbehörden wie BKA, BND und BSI, die ebenfalls die Arbeitsfähigkeit von Strafverfolgungsbehörden betrifft. Fragen zur Inneren Sicherheit berühren zudem das Thema Bevölkerungsschutz und staatliche Handlungsfähigkeit, das im Bundestag ebenfalls kontrovers diskutiert wird.
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Betroffen sind vor allem Bewohner urbaner Ballungsräume und Brennpunktviertel, Schulen und Jugendämter in Großstädten sowie Opfer von Straßen-, Gruppen- und Waffenkriminalität. Darüber hinaus richtet sich die Anfrage auf strafunmündige Kinder, die möglicherweise von Erwachsenen zur Begehung von Straftaten eingesetzt werden.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6865) wurde am 6. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischem Verfahren 21 Tage Zeit zur Beantwortung — die Frist läuft bis zum 27. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als separate Drucksache veröffentlicht.
- Intensivtäter
- Jugendliche oder Heranwachsende, die innerhalb kurzer Zeit wiederholt Straftaten begehen. Die genaue Definition variiert zwischen den Bundesländern.
- Strafunmündigkeit
- Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig und können strafrechtlich nicht verfolgt werden, unabhängig von der begangenen Tat.
- PKS
- Polizeiliche Kriminalstatistik — jährlich vom Bundeskriminalamt veröffentlichte Statistik über angezeigte Straftaten in Deutschland.
Was sind jugendliche Intensivtäter?
Als jugendliche Intensivtäter gelten Personen unter 21 Jahren, die wiederholt und in kurzen Abständen Straftaten begehen — insbesondere Gewalt-, Raub- und Eigentumsdelikte. Genaue Definitionen variieren zwischen den Bundesländern.
Was sind Intensivtäterprogramme?
Behördenübergreifende Maßnahmen aus Polizei, Justiz, Jugendamt und Schule, die frühzeitig auffällige Jugendliche identifizieren und Gewaltkarrieren unterbrechen sollen — etwa das Programm 'Kurve kriegen' in NRW.
Bis wann muss die Bundesregierung antworten?
Bei Kleinen Anfragen gilt eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen. Die Antwort ist bis zum 27. Juli 2026 fällig.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6865 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































