Von Regierung beantwortet
Bundesregierung lehnt Bürokratieabbau bei Energieberichtspflichten ab
Hintergrund
Im Frühjahr 2023 führte das Bundesjustizministerium eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung durch. 57 Verbände reichten 442 Vorschläge ein. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schlug vor, die jährlichen Berichtspflichten für den BNetzA-Monitoringbericht durch eine zentrale Plattform zu vereinfachen. Unternehmen müssen derzeit dieselben Daten mehrfach an verschiedene Behörden melden.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zur Vereinfachung von Berichtspflichten in der Energiebranche ab. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 21/5727 vom 5. Mai 2026).
Der BDEW hatte im Rahmen einer Verbändeabfrage 2023 vorgeschlagen, die aufwändigen jährlichen Berichte für den BNetzA-Monitoringbericht durch eine zentrale Erhebungsplattform nach dem Once-Only-Prinzip zu ersetzen. Energieunternehmen müssen derzeit dieselben Daten mehrfach an verschiedene Behörden übermitteln – darunter Bundesnetzagentur, Statistisches Bundesamt und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Millionenaufwand für Unternehmen
Nach BDEW-Angaben verursachen die gesetzlichen Berichtspflichten einen jährlichen Aufwand im zweistelligen Millionenbereich. Seit Einführung des Monitoringberichts ist die Anzahl der Fragebögen und Erhebungsmerkmale stetig gestiegen. Besonders problematisch: Angaben fließen teilweise nicht in die veröffentlichten Berichte ein.
Unternehmen sollen dieselben Daten nur einmal melden müssen, statt sie an mehrere Behörden zu schicken.
Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung mit EU-rechtlichen Vorgaben. Dies ist bemerkenswert, da eine tiefergehende Prüfung des Vorschlags 19109 nach eigenen Angaben nicht abgeschlossen worden ist. Die Monitoringpflichten im Energiewirtschaftsgesetz beruhen auf europarechtlichen Bestimmungen. Dadurch sind die Gestaltungsspielräume begrenzt.
Hintergrund ist die konkrete Berufung auf Artikel 59 der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und Artikel 78 der Gasbinnenmarkt-Richtlinie. Die Regierung erklärt, sie habe keine Erkenntnisse über Erfahrungen anderer EU-Länder mit dem Once-Only-Prinzip.
Betroffen sind alle Unternehmen der Strom- und Gaswirtschaft auf allen Ebenen, die jährlich umfangreiche Berichte für die Bundesnetzagentur erstellen müssen. Der geschätzte jährliche Aufwand liegt im zweistelligen Millionenbereich.
Die Bundesregierung sieht keine weiteren Schritte zur Umsetzung vor. Der Vorschlag gilt als nicht umsetzbar, da die Berichtspflichten auf EU-Recht beruhen und die Gestaltungsspielräume begrenzt seien.
- Once-Only-Prinzip
- Grundsatz, dass Unternehmen und Bürger Informationen nur einmal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen
- BNetzA-Monitoringbericht
- Jährlicher Bericht der Bundesnetzagentur über die Entwicklung auf den Strom- und Gasmärkten
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Zentrales deutsches Gesetz zur Regulierung der Energiewirtschaft























































