- 500.000 Euro Pilotbudget für agentische KI in Bundesbehörden
- 212.849 Euro bereits für Pilotprojekte der DigitalService GmbH ausgegeben
- Offen: Wer haftet, wenn KI-Bescheide Fehler enthalten?
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7535 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat in einer früheren Antwort auf BT-Drs. 21/5842 erklärt, der Agentic AI Hub solle den Einsatz agentischer KI-Systeme in der Bundesverwaltung skalierbar machen. Für die Pilotierung wurde der DigitalService GmbH des Bundes ein Sachkostenbudget von maximal 500.000 Euro übertragen, von dem laut dieser Drucksache bereits 212.849 Euro für unmittelbare Pilotprojekte verausgabt wurden. Auf eine Schriftliche Frage (BT-Drs. 21/5846) antwortete die Bundesregierung, derzeit stünden Unterstützungsleistungen unter dem Prinzip ‚Human in the Loop‘ im Vordergrund; ob KI vollständige Verwaltungsentscheidungsprozesse übernehmen könne, hänge von mehreren Faktoren ab. Die EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 sieht in Artikel 14 ausreichende menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI-Systemen vor.
- 500.000 Euro — maximales Sachkostenbudget für die Pilotierung agentischer KI-Lösungen bei der DigitalService GmbH des Bundes.
- 212.849 Euro — bereits für die unmittelbare Pilotierung verausgabte Mittel laut BT-Drs. 21/5842.
- 30 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7535 zu agentischer KI in der Bundesverwaltung.
- Artikel 14 EU-KI-Verordnung 2024/1689 — Rechtsrahmen für ausreichende menschliche Aufsicht bei Hochrisiko-KI-Systemen, den die Bundesregierung als Prüfmaßstab nennt.
Im Detail
Gerade wenn der Staat solche Systeme im Kontakt mit Bürgern und Unternehmen einsetzt, muss frühzeitig geklärt werden, ob menschliche Verantwortung tatsächlich wirksam bleibt oder lediglich nachträglich formalisiert wird.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7535
Darf eine KI eigenständig Steuerbescheide erlassen, Fördermittel ablehnen oder Baugenehmigungen verweigern? Diese Frage steht im Kern der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7535, die die AfD-Fraktion am 10. August 2026 im Bundestag eingereicht hat. Mit 30 Einzelfragen erkundigt sie sich nach dem Stand des sogenannten Agentic AI Hub — einem Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das agentische KI in Bundesbehörden verankern soll.
Konkret geht es um ein Pilotierungsbudget von maximal 500.000 Euro, das der Bundesregierung zufolge der DigitalService GmbH des Bundes übertragen wurde. Davon wurden nach Angaben der Bundesregierung in BT-Drs. 21/5842 bereits 212.849 Euro für die unmittelbare Pilotierung verausgabt. Wohin genau das Geld floss und welche konkreten Leistungen damit erbracht wurden, ist bisher nicht öffentlich bekannt — einer der Kernpunkte der neuen Anfrage.
Agentische KI: Mehr als ein Chatbot
Agentische KI unterscheidet sich grundlegend von einfachen KI-Assistenten. Während ein Chatbot auf eine einzelne Frage antwortet, kann ein agentisches System eigenständig Akten durchsuchen, externe Datenbanken abfragen, Rechtsnormen zuordnen, Ermessenskriterien gewichten und fertige Bescheidentwürfe erstellen — alles in einem automatisierten Ablauf. Für die öffentliche Verwaltung eröffnet das erhebliche Effizienzpotenziale, wirft aber auch grundlegende rechtsstaatliche Fragen auf: Wer haftet, wenn das System einen fehlerhaften oder diskriminierenden Bescheid erzeugt? Bleibt der menschliche Sachbearbeiter tatsächlich Entscheider, oder bestätigt er nur noch formal, was die KI längst festgelegt hat?
Was gilt aktuell?
Nach gegenwärtiger Rechtslage müssen Verwaltungsentscheidungen in Deutschland dem Grundsatz der Aktenmäßigkeit entsprechen und für Betroffene nachvollziehbar und anfechtbar sein. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sieht keine Regelung für vollständig automatisiert erzeugte Verwaltungsakte vor. Die EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 schreibt in Artikel 14 für Hochrisiko-KI-Systeme ausreichende menschliche Aufsicht vor. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/5846 erklärt, derzeit stehe das Prinzip „Human in the Loop“ im Vordergrund. Ob das bei agentischen Systemen mit hohem Automatisierungsgrad tatsächlich wirksam bleibt oder zur bloßen Formalie wird, ist eine der zentralen offenen Fragen.
30 Fragen zu Kosten, Kontrolle und Rechtsrahmen
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenkomplexe. Zunächst fragen die Abgeordneten Robin Jünger und Ruben Rupp, welche Definition die Bundesregierung für agentische KI verwendet und ab welchem Autonomiegrad ein System als agentisch gilt. Anschließend verlangen sie eine vollständige Liste laufender Pilotprojekte, Prototypen und Marktdialoge sowie Auskunft darüber, welche davon sich auf reine Unterstützungsleistungen beschränken und welche unmittelbar in Verwaltungsentscheidungen eingreifen.
Ein eigener Fragenblock widmet sich den Finanzen: Gefragt wird nach den geplanten Gesamtkosten für die Jahre 2025 bis 2028, den betroffenen Haushaltstiteln und den konkreten vergaberechtlichen Verfahren. Dabei interessiert auch, nach welchen Kriterien Start-ups und KMU für eine Beteiligung am Agentic AI Hub ausgewählt werden und wie verhindert wird, dass nur marktmächtige Großanbieter profitieren.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Anfrage dem Datenschutz und der IT-Sicherheit: Welche personenbezogenen oder VS-eingestuften Daten sind ausgeschlossen? Welche Datenschutz-Folgenabschätzungen wurden erstellt? Welche Rolle spielen BSI, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und ITZBund? Und wie wird sichergestellt, dass alle Zwischenschritte eines agentischen Systems nachträglich überprüfbar bleiben?
Haftung und Gesetzesänderungen im Fokus
Für viele Bürgerinnen und Bürger ist die praktischste Frage die nach der Haftung: Wenn ein agentisches KI-System einen rechtswidrigen Bescheid erzeugt, wer trägt dann die Verantwortung — der Sachbearbeiter, der per Klick bestätigt hat, die Software-Firma oder das Bundesministerium? Die Anfrage fragt konkret, welche Haftungs- und Zurechnungsfragen die Bundesregierung bereits geprüft hat. Zudem erkundigt sie sich, ob Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des E-Government-Gesetzes geplant sind, um agentische KI rechtlich zu verankern oder zu begrenzen.
Schließlich fragt die Anfrage nach dem Stand des in BT-Drs. 21/5842 angekündigten Fahrplans: Wann soll er fertiggestellt sein, welche Meilensteine enthält er und wann könnten agentische Systeme über reine Unterstützungsleistungen hinausgehen? In ihrer früheren Antwort hatte die Bundesregierung diesen Zeitplan als „Gegenstand laufender Überlegungen“ bezeichnet — eine Aussage, die nach Einschätzung der Fragesteller keine belastbare Planung erkennen lässt. Thematisch verwandt ist auch die Diskussion um die parlamentarische Kontrolle komplexer technischer Vorhaben, wie sie zuletzt etwa beim Gebäudemodernisierungsgesetz zu beobachten war.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7535 steht noch aus. Sie wird zeigen, ob die Bundesregierung konkrete Zeitpläne, Rechtsgrundlagen und Kontrollmechanismen für den Einsatz agentischer KI in der Bundesverwaltung vorlegen kann oder erneut auf laufende Überlegungen verweist. Einen Überblick über weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet der Bericht Bundestag 14.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
- Ukraine-Forschung: 22 Fragen zu Wiederaufbau und Kooperation
- Schriftliche Fragen KW 28/2026: 251 Antworten im Überblick
Unmittelbar betroffen sind Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die Bescheide oder Entscheidungen von Bundesbehörden erhalten. Mittelbar betrifft das Thema alle Beschäftigten der Bundesverwaltung, die künftig KI-Ausgaben prüfen, freigeben oder ablehnen sollen, sowie Start-ups und KMU, die sich um Aufträge im Rahmen des Agentic AI Hub bewerben.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7535) wurde am 10. August 2026 veröffentlicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Agentische KI
- KI-Systeme, die mehrstufige Aufgaben eigenständig planen und ausführen können — etwa Akten durchsuchen, Rechtsnormen zuordnen und Bescheidentwürfe erstellen — statt nur einzelne Antworten zu liefern.
- Human in the Loop
- Prinzip, bei dem ein Mensch jeden wesentlichen Schritt eines KI-gestützten Prozesses überprüft und freigeben muss, bevor eine Entscheidung wirksam wird.
- DigitalService GmbH des Bundes
- Bundeseigenes Unternehmen, das Digitalvorhaben der Bundesverwaltung umsetzt und laut BT-Drs. 21/5842 mit der Pilotierung agentischer KI-Lösungen beauftragt wurde.
Was ist der Agentic AI Hub?
Der Agentic AI Hub ist laut BT-Drs. 21/5842 ein Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), das agentische KI-Systeme in der Bundesverwaltung skalierbar machen und als Schnittstelle zwischen Verwaltung und Marktakteuren dienen soll.
Was ist agentische KI?
Agentische KI bezeichnet Systeme, die nicht nur einzelne Antworten erzeugen, sondern mehrstufige Aufgabenketten eigenständig planen, externe Werkzeuge einbeziehen und Ergebnisse selbst bewerten — mit einem hohen Grad operativer Autonomie.
Wie viel Geld hat die Bundesregierung dafür bisher ausgegeben?
Laut BT-Drs. 21/5842 beträgt das Sachkostenbudget für die Pilotierung agentischer KI maximal 500.000 Euro; davon wurden 212.849 Euro für die unmittelbare Pilotierung verausgabt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7535 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































