- Altreifenrecycling liefert Granulate für Sport- und Spielplatzbeläge
- PAK-Grenzwerte und Mikroplastik belasten den Markt für Gummigranulate
- Gesundheitsrisiken auf Kunstrasenplätzen gelten laut Studien als gering
Altreifen als Sekundärrohstoff: Chancen und Umweltfragen
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat eine Analyse zum Thema Altreifenrecycling für Bodenbeläge im Kontext der Kreislaufwirtschaft vorgelegt (Fachbereich WD 8, Abschluss: 03. September 2026). Das Dokument beleuchtet wirtschaftliche, ökologische und gesundheitliche Aspekte der Verwertung ausgedienter Fahrzeugreifen.
Verwertungswege und wirtschaftliche Lage
In Deutschland wurden 2024 insgesamt 533.000 Tonnen Altreifen verwertet. Davon flossen 193.000 Tonnen in die Herstellung von Gummigranulat und Gummimehl, etwa für Sport- und Spielplatzbeläge, Dämmmatten oder gummimodifizierten Asphalt. Weitere Mengen gingen in die Zementindustrie, die Runderneuerung und den Export. Rund 100.000 Tonnen hatten einen unbekannten Verbleib.
Die Branche steht laut Analyse unter Druck: Öffentliche Debatten über Schadstoffe und Mikroplastik haben den Markt für Einstreugranulate auf Kunstrasenplätzen stark schrumpfen lassen. Einzelne Unternehmen berichten von Auftragsrückgängen von bis zu 25 Prozent. In Deutschland wird Altreifengranulat bei Kunstrasenneubauten aufgrund geänderter Förderrichtlinien kaum noch eingesetzt.
Schadstoffe: PAK im Fokus
Ein zentrales Umweltthema sind polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Bis Anfang 2010 wurden PAK-haltige Weichmacheröle in Autoreifen verwendet, weshalb ältere Produkte aus Altreifenrezyklaten erhöhte PAK-Gehalte aufweisen können. Die EU hat im Rahmen der REACH-Verordnung Grenzwerte für den PAK-Gehalt in Gummigranulaten festgelegt.
Problematisch ist, dass kein europaweit einheitliches Messverfahren existiert. Das Joint Research Centre der EU-Kommission hat eine empfindlichere Analysemethode entwickelt, nach der deutlich höhere PAK-Werte gemessen werden als mit bisher üblichen Verfahren. Eine Langzeitstudie kommt zu dem Schluss, dass bei Einführung dieser Methode als harmonisierter Norm viele bestehende Altreifenprodukte die geltenden EU-Grenzwerte nicht mehr einhalten könnten.
Mikroplastik und regulatorische Entwicklung
Altreifengranulat zählt als Mikroplastik, da es sich um synthetische, abbaubeständige Polymerpartikel unter fünf Millimetern handelt. Kunstrasenplätze gelten als bedeutende Mikroplastikquelle. Die EU-Verordnung 2023/2055 beschränkt ab Oktober 2023 die Emission von Mikroplastik; für Gummigranulat gilt eine Übergangsfrist bis Oktober 2031.
Gesundheitsrisiken auf Kunstrasenplätzen
Eine umfangreiche Studie der kalifornischen Umweltschutzbehörde (OEHHA) aus dem Jahr 2026 untersuchte Gesundheitsrisiken auf 35 Kunstrasenplätzen. Das Ergebnis: Für Spieler, Trainer und Zuschauer bestehen keine signifikanten Gesundheitsrisiken durch Chemikalien im Gummigranulat. Auch US-amerikanische Bundesbehörden stellten fest, dass Chemikalien zwar im Granulat vorhanden sind, aber nur in geringem Maß freigesetzt werden.
Die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes betont jedoch, dass eine abschließende Bewertung der Umweltverträglichkeit verschiedener Verwertungswege noch aussteht und eine produktspezifische Einzelfallbetrachtung unabdingbar bleibt.





























































