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- Ab 2027 spart der Bund beim Wohngeld jährlich bis zu 1,5 Mrd. Euro
- Heizkostenkomponente wird halbiert, Fortschreibung einmalig ausgesetzt
- Rund 381.000 Haushalte verlieren laut Schätzung den Wohngeldanspruch
Hintergrund
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz zum 1. Januar 2023 hatte die Bundesregierung den Kreis der Wohngeldhaushalte auf rund 1,2 Millionen Haushalte etwa verdoppelt. Dies führte in Wohngeldbehörden zu spürbar längeren Bearbeitungszeiten. Gleichzeitig steht der Bundeshaushalt unter erheblichem Konsolidierungsdruck. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2025 an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist ausdrücklich vereinbart, das Wohngeld mit den Ländern zu vereinfachen.
- 738 Mio. Euro — Einsparung beim Wohngeld je Bund und Länder im Jahr 2027
- 1.080 Mio. Euro — jährliche Einsparung je Bund und Länder ab 2029 (Vollwirkung)
- 381.000 Haushalte — verlieren laut IW-Simulation den Wohngeldanspruch vollständig
- 143.000 Haushalte — davon wechseln in Grundsicherung (SGB II oder SGB XII)
- 290.000 Stunden — jährliche Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger durch Verwaltungsvereinfachungen
Im Detail
Durch die Halbierung der Heizkostenkomponente nach § 12 Absatz 6, die Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes und durch die Anpassung der Parameterwerte für Parameter „c“ wird zur Konsolidierung des Haushalts beigetragen.
— Begründung BT-Drs. 21/8284
Mieterinnen und Mieter mit niedrigem Einkommen erhalten ab dem 1. Januar 2027 weniger staatliche Unterstützung bei den Wohnkosten. Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 mit der Drucksache 21/8284 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes vorgelegt, der tiefgreifende Einschnitte bei der Wohngeldreform vorsieht — kombiniert mit einer Reihe von Verfahrenserleichterungen für Behörden und Antragstellende.
Was gilt aktuell?
Das Wohngeld wird nach einer einkommens- und mietzuschiussbezogenen Formel berechnet und jährlich an die Preis- sowie Mietentwicklung angepasst. Zum 1. Januar 2025 erfolgte die bislang letzte reguläre Anpassung. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz hatte die Koalition den Empfängerkreis zum 1. Januar 2023 auf rund 1,2 Millionen Haushalte verdoppelt — eine erhebliche Ausweitung, die in vielen Wohngeldbehörden zu langen Bearbeitungszeiten führte. Zusätzlich enthält das Wohngeld seit 2023 eine Heizkostenkomponente, die Haushalte bei gestiegenen Energiekosten entlastet.
Wohngeldreform 2027: Die wichtigsten Einsparmaßnahmen
Der Gesetzentwurf sieht drei zentrale Sparmaßnahmen vor: Erstens wird die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert. Ein Einpersonenhaushalt erhält statt bisher 96 Euro künftig nur noch 48 Euro monatlich als Heizkostenpauschale. Zweitens setzt die Bundesregierung die regelmäßige Fortschreibung des Wohngeldes — also die jährliche Anpassung an die Preisentwicklung — einmalig zum 1. Januar 2027 aus. Drittens wird der Parameter „c“ der Wohngeldformel für alle Haushaltsgrößen um 58 Prozent erhöht. Diese Änderung bewirkt, dass der Wohngeldanspruch mit steigendem Einkommen künftig schneller zurückgeht, trifft also überproportional höhere Einkommensbereiche im Wohngeld-Empfängerkreis.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat im Auftrag des Bundes die Haushaltswirkungen per Mikrosimulation berechnet. Demnach spart der Bund beim Wohngeld im Jahr 2027 rund 738 Millionen Euro, 2028 rund 1.018 Millionen Euro und ab 2029 jährlich 1.080 Millionen Euro — jeweils in gleicher Höhe auch die Länder. Insgesamt beträgt die Nettoentlastung (nach Abzug von Mehrausgaben bei SGB II, SGB XII und Kinderzuschlag) ab 2029 rund 1,5 Milliarden Euro jährlich für Bund und Länder zusammen.
Wie hat sich die Wohngeldreform entwickelt?
Die Reform ist auch Folge der 2023 stark ausgeweiteten Wohngeldberechtigung: Die verdoppelte Zahl der Haushalte hat den Verwaltungsaufwand in den Wohngeldbehörden erheblich erhöht. Seitdem hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Arbeitsgemeinschaften mit Ländern und Wohngeldbehörden Vereinfachungsmöglichkeiten erarbeitet, die nun parallel zu den Sparmaßnahmen im Gesetzentwurf umgesetzt werden sollen. Dabei soll dem laufenden Reformprozess der Sozialstaatskommission, die ein einheitliches Sozialleistungssystem empfohlen hat, nicht vorgegriffen werden.
Wohngeldreform 2027: Vereinfachungen im Überblick
Neben den Kürzungen enthält der Entwurf zahlreiche Verwaltungserleichterungen: Bei der Einkommensermittlung werden künftig Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht stärker genutzt, statt aufwendige Einzelfallberechnungen durchzuführen. Der Einkommenskatalog wird von 31 auf 23 Nummern gestrafft. Schwerbehinderten und pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedern reicht künftig der Nachweis eines Pflegegrades 3 für den Freibetrag — eine gesonderte Feststellung des Grades der Behinderung entfällt. Wohngeld wird künftig ausschließlich per Banküberweisung ausgezahlt. Der Prüfaufwand bei Wechselmodellfällen — also wenn getrenntlebende Eltern ein Kind gemeinsam betreuen — wird vereinfacht. All diese Schritte sollen die jährliche Zeitersparnis der Bürgerinnen und Bürger um rund 290.000 Stunden und den Verwaltungsaufwand der Länder um rund 11,8 Millionen Euro pro Jahr senken.
Allerdings entstehen für rund 68.000 Haushalte, die aus dem Wohngeld herausfallen und SGB-II-Leistungen beantragen müssen, neue Verwaltungskosten beim Bund in Höhe von rund 3,9 Millionen Euro jährlich. Der wachsende Druck auf das soziale Sicherungssystem zeigt sich auch bei der Pflegeversicherung.
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung
Der Bundesrat hat bereits vor der Einbringung im Bundestag in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 Stellung genommen. Er begrüßt die Vereinfachungen, warnt aber vor sozialen Härten durch die Kürzungen und fordert, Mehrbelastungen der Kommunen vollständig auszugleichen. In einem Punkt hat die Bundesregierung dem Bundesrat zugestimmt: § 28a WoGG — der Verzicht der Wohngeldbehörden auf Erstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern — wird auf Anregung des Bundesrates gestrichen, da die finanziellen Folgen für die Länder nicht abschätzbar wären. Den Vorschlag, den Freibetrag für Alleinerziehende anzuheben, lehnt die Bundesregierung ab, um das Sparziel nicht zu gefährden. Fragen zur Vereinfachung des Verwaltungsrechts durch KI-gestützte Sachbearbeitung spielen auch in der Wohngeldbürokratie eine zunehmende Rolle.
Die Mietenstufen aller deutschen Gemeinden und Landkreise werden auf Basis aktueller Wohngeldstatistiken (Stichtage 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2024) neu festgesetzt. Von 1.602 Gemeinden bleiben bei 66,5 Prozent die Mietenstufen unverändert; 25,7 Prozent werden heraufgestuft, 7,9 Prozent herabgestuft.
Weiterlesen:
Direkt betroffen sind alle rund 1,2 Millionen Wohngeldhaushalte in Deutschland, die mit niedrigeren Leistungen rechnen müssen. Laut Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft verlieren rund 381.000 Haushalte den Wohngeldanspruch ganz; davon wechseln etwa 143.000 Haushalte in Grundsicherungsleistungen nach SGB II oder SGB XII. Auch Kommunen sind betroffen, da ihnen Mehrkosten bei der Unterkunftssicherung entstehen.
Bundesrat: In seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 begrüßte der Bundesrat die angestrebten Verwaltungsvereinfachungen grundsätzlich, mahnte jedoch an, dass die Aussetzung der Fortschreibung und die Halbierung der Heizkostenkomponente soziale Härten verursachen können. Er forderte zudem, Mehrbelastungen der Kommunen vollständig durch den Bund auszugleichen, und bat darum, die Reform auf ein künftiges einheitliches Sozialleistungssystem auszurichten.
Bundesregierung (Gegenäußerung): Die Bundesregierung stimmte dem Bundesratsvorschlag zur Streichung von § 28a WoGG (Wegfall der Erstattungsansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern) zu, lehnte aber die übrigen Änderungsvorschläge des Bundesrates ab — darunter eine Anhebung des Freibetrags für Alleinerziehende und die Einführung eines pauschalen Grundrentenfreibetrags.
Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingebracht. Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Plenum stehen noch aus. Laut Gesetzentwurf sollen Einsparungen und Vereinfachungen ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden. Der Bundesrat hat bereits in seiner Sitzung vom 25. September 2026 eine Stellungnahme beschlossen; die Bundesregierung hat dazu eine Gegenäußerung vorgelegt.
- Heizkostenkomponente
- Ein zusätzlicher Bestandteil des Wohngeldes, der Haushalte bei gestiegenen Heizkosten entlastet. Sie wird laut Gesetzentwurf ab 2027 halbiert.
- Wohngeldfortschreibung
- Regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung. Sie soll zum 1. Januar 2027 einmalig ausgesetzt werden.
- Mietenstufe
- Regionale Einstufung einer Gemeinde nach Mietpreisniveau (I bis VII), die die Höhe des maximalen Wohngeldes mitbestimmt.
Wann tritt die Wohngeldreform in Kraft?
Laut Gesetzentwurf soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Wie viel spart der Bund durch die Reform?
Laut Drucksache 21/8284 spart der Bund 2027 rund 738 Mio. Euro, ab 2029 jährlich 1.080 Mio. Euro beim Wohngeld — jeweils in gleicher Höhe auch die Länder.
Was passiert mit Haushalten, die kein Wohngeld mehr erhalten?
Laut Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft wechseln rund 68.000 Haushalte in SGB-II-Leistungen und 75.000 Haushalte in SGB-XII-Leistungen.































































