Antwort der Regierung ausste…
Grüne fragen nach Milliardenschäden durch Cum-Cum-Geschäfte
Hintergrund
Cum-Cum-Geschäfte sind komplexe Finanzgeschäfte, bei denen Banken durch den schnellen Kauf und Verkauf von Aktien rund um Dividendenzahlungen Steuern umgehen. Eine Studie der Universität Mannheim bezifferte den Schaden für deutsche Steuerzahler auf 28,5 Milliarden Euro. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt seit 2017 regelmäßig Abfragen bei Finanzinstituten durch, um das Ausmaß dieser Praktiken zu ermitteln.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag fordert von der Bundesregierung detaillierte Informationen zu den aktuellen Ergebnissen der BaFin-Abfrage über Cum-Cum-Geschäfte. Die Bundestagsdrucksache 21/5559 vom 23. April 2026 enthält sechs konkrete Fragen zu diesem brisanten Thema.
Milliardenschwerer Steuerschaden
Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich laut einer Studie der Universität Mannheim auf 28,5 Milliarden Euro. Bemerkenswert ist dabei, dass die Behörden von diesem enormen Betrag bisher nur einen minimalen Anteil zurückfordern konnten. Die komplexen Finanzgeschäfte haben es Banken und anderen Finanzinstituten ermöglicht, durch den gezielten Handel mit Aktien rund um Dividendenzahlungen Steuern zu umgehen.
Die BaFin spielt bei der Aufarbeitung eine zentrale Rolle. Sie hat bereits mehrfach entsprechende Abfragen durchgeführt. Ähnliche Fälle von Steuerverschwendung beschäftigen regelmäßig die Politik.
Vierte BaFin-Abfrage gestartet
Im Dezember 2025 wurde die vierte Abfrage der BaFin zu Cum-Cum-Geschäften gestartet. Diese richtet sich an den Großteil der deutschen Kreditinstitute, ausgewählte Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds unter Bundesaufsicht. Die Abfrage erfasst Transaktionen ab 2010 – der Beantwortungszeitraum hat im März 2026 geendet.
Die Grünen fragen nun, wie viele Institute Cum-Cum-Gestaltungen gemeldet haben und wie sich die Schadenssummen auf verschiedene Institutsgruppen und Zeiträume verteilen. Hintergrund ist dabei das politische Interesse an der Aufarbeitung systematischer Steuervermeidung. Besonders interessiert die Fraktion auch, ob Unternehmen Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen gebildet haben und ob Ergebnisse mit anderen Behörden geteilt worden sind.
Bei Cum-Cum-Geschäften kaufen und verkaufen Finanzinstitute Aktien strategisch rund um Dividendentermine, um mehrfach Steuern zu sparen oder zu vermeiden.
Die umfassende Kleine Anfrage zeigt die Dimension des Problems auf. Intransparenz bei Milliardenausgaben bleibt ein wiederkehrendes Thema in der parlamentarischen Kontrolle.
Betroffen sind alle deutschen Steuerzahler, da ihnen durch Cum-Cum-Geschäfte Steuereinnahmen in Milliardenhöhe entgangen sind. Die BaFin-Abfrage richtet sich an deutsche Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds.
Die Bundesregierung muss die Kleine Anfrage innerhalb der üblichen Frist beantworten. Die BaFin-Abfrage zu Cum-Cum-Geschäften wurde im März 2026 abgeschlossen. Die Grünen erwarten detaillierte Angaben über Schadenssummen und betroffene Institute.
- Cum-Cum-Geschäfte
- Komplexe Finanzgeschäfte, bei denen Aktien kurz vor und nach Dividendenzahlungen gehandelt werden, um Steuern zu vermeiden
- BaFin
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – die deutsche Finanzaufsichtsbehörde
- BMF-Schreiben
- Offizielle Verlautbarung des Bundesfinanzministeriums zu steuerrechtlichen Fragen























































