Beantwortet am 4. Mai 2026
Droht Gasförderung vor Borkum in Meeresschutzgebieten?
Hintergrund
In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee sind verschiedene Gasförderprojekte geplant oder bereits im Genehmigungsverfahren. Besondere Aufmerksamkeit richtet sich auf Vorhaben vor Borkum, die nahe dem Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund liegen. Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas plant die Erschließung der Gasfelder L1-Alpha und L2-Alpha. Die Bundesregierung hatte im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der Gasförderung in Meeresschutzgebieten beschlossen.
Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche Anfrage der Fraktion Die Linke zu geplanten Gasförderprojekten vor Borkum geantwortet (BT-Drs. 21/5718 vom 4. Mai 2026). Im Zentrum stehen mögliche Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund und andere Meeresschutzgebiete.
Gasförderung in sensiblen Gebieten
Das niederländische Unternehmen ONE-Dyas plant die Erschließung der Gasfelder L1-Alpha und L2-Alpha nahe dem deutschen Naturschutzgebiet. Eine geplante Satellitenplattform soll sich nur 650 Meter vom Schutzgebiet „Borkum Riffgrund“ entfernt befinden. Dies ist bemerkenswert, da die Bundesregierung feststellt, dass Gasförderung in Schutzgebieten der EU-Biodiversitätsstrategie entgegensteht.
Die Bundesregierung plant eine Stärkung des Meeresschutzes durch Gesetze zur Einschränkung der Gasförderung in geschützten Meeresgebieten.
Bereits im September 2025 hat das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dieser sieht Einschränkungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in geschützten Meeresgebieten der deutschen AWZ vor.
Zuständigkeiten und Verfahren
Die Genehmigung bergbaulicher Vorhaben liegt bei den Ländern. Für die AWZ der Nordsee ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) zuständig. Das Bundesamt für Naturschutz wird in die Verfahren einbezogen und bewertet mögliche Auswirkungen auf marine Säuger, geschützte Biotope und Lebensraumtypen.
Deutschland ist im März 2026 als Kontaktstelle für die Espoo-Konvention über das ONE-Dyas-Vorhaben informiert worden. Hintergrund ist die erforderliche grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, an der sich das Land beteiligt.
Bedrohte Lebensräume
Im Naturschutzgebiet „Borkum Riffgrund“ kommen sublitorale Sandbänke, Riffe und artenreiche Kies- und Grobsandgründe vor. Plattformen, Pipelines und Versorgungsverkehr können diese Gebiete direkt oder indirekt beeinträchtigen. Zu den Risiken zählen Schallbelastungen, lokale Zerstörung des Meeresbodens und mögliche Havarien.
Betroffen sind marine Lebensräume und geschützte Biotope in der deutschen Nordsee, insbesondere das Naturschutzgebiet Borkum Riffgrund. Mögliche Auswirkungen treffen Sandbänke, Riffe, Seegraswiesen und marine Säuger. Auch Umweltschutzorganisationen und die Fischereiindustrie sind von den Planungen betroffen.
Die Zuständigkeit für Genehmigungsverfahren liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG). Das Bundesamt für Naturschutz wird in die Verfahren einbezogen und gibt Stellungnahmen ab. Deutschland beteiligt sich an grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen nach der Espoo-Konvention.
- Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
- Meeresgebiet bis zu 200 Seemeilen vor der Küste, in dem Deutschland souveräne Rechte zur Nutzung von Bodenschätzen und anderen Ressourcen hat.
- Unitarisierungsabkommen
- Deutsch-niederländisches Abkommen zur gemeinsamen Nutzung grenzüberschreitender Erdgas- und Erdöllagerstätten in der Nordsee.
- Natura-2000-Gebiet
- Europäisches Schutzgebietsnetzwerk zur Erhaltung bedrohter Lebensraumtypen und Arten.























































