Beantwortet
Linke: Warum zahlen unverheiratete Paare Grunderwerbsteuer?
Hintergrund
In Deutschland leben etwa 1 Million Familien mit minderjährigen Kindern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften – 15 Prozent aller Paarfamilien. Die Grunderwerbsteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Immobilienwerts. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach pauschale Ungleichbehandlungen bei familienbezogenen Steuervorteilen als verfassungsrechtlich problematisch eingestuft.
Die Linke-Fraktion kritisiert die ungleiche steuerliche Behandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren bei der Grunderwerbsteuer. In einer Kleinen Anfrage vom 21. April 2026 (BT-Drs. 21/5474) fordert sie Aufklärung über diese Benachteiligung.
Während Ehepaare bei Immobilienübertragungen komplett von der Grunderwerbsteuer befreit sind, müssen unverheiratete Paare die volle Steuer zahlen – auch wenn sie gemeinsame Kinder haben. Bei einer durchschnittlichen Immobilie im Wert von 300.000 Euro fallen so zwischen 10.500 und 19.500 Euro Steuern an.
Die Abgeordnete Doris Achelwilm und 24 weitere Linke-Politiker wollten von der Bundesregierung wissen, wie viele Familien von dieser Regelung betroffen sind. Sie fragten nach den Steuerausfällen, die eine Gleichstellung bedeuten würde. Besonders problematisch ist die Situation bei Trennungen: Während geschiedene Ehepaare weiterhin steuerbefreit bleiben, muss ein unverheirateter Elternteil den Hausanteil des Partners mit voller Grunderwerbsteuer übernehmen.
In Deutschland leben etwa 1 Million Familien mit minderjährigen Kindern unverheiratet zusammen – das sind 15 Prozent aller Paarfamilien.
Die Linke argumentiert mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Dies ist bemerkenswert, da pauschale Ungleichbehandlungen bei familienbezogenen Steuervorteilen nach Ansicht des Gerichts verfassungsrechtlich problematisch sind. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits bei eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Gleichstellung gefordert.
Besonders hart trifft die Regelung Paare mit geringem oder ungleich verteiltem Einkommen. Die Anfrage zeigt eine gesellschaftliche Realität auf. Hintergrund ist: Die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern ist in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Diese Familien haben oft dieselben Unterhaltspflichten und Verantwortungsgemeinschaften wie verheiratete Paare.
Die acht Fragen der Linken zielten auf konkrete Zahlen ab. Wie viele Grundstücksübertragungen sind in den letzten fünf Jahren steuerbefreit worden? Wie hoch sind die Steuerausfälle gewesen? Und wie verteilt sich die Steuerlast auf verschiedene Einkommensgruppen? Außerdem fragt die Fraktion, ob die Regierung Reformen plant – etwa einen Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum.
Betroffen sind rund 1 Million unverheiratete Familien mit Kindern sowie weitere nichteheliche Lebensgemeinschaften ohne Kinder, die bei Immobilienübertragungen zwischen den Partnern die volle Grunderwerbsteuer zahlen müssen. Besonders belastet sind Paare mit kleinem oder mittlerem Einkommen bei Trennungen.
Die Bundesregierung muss die acht detaillierten Fragen zur Grunderwerbsteuer und steuerlichen Ungleichbehandlung beantworten. Die Anfrage wurde am 21. April 2026 gestellt und wartet auf Bearbeitung durch die zuständigen Ministerien.
- Grunderwerbsteuer
- Steuer, die beim Kauf von Immobilien anfällt und zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises beträgt
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Unverheiratete Paare, die dauerhaft zusammenleben, oft auch mit gemeinsamen Kindern























































