- Unter 3 Prozent der Partnerschaftsgewalt gegen Frauen wird angezeigt
- Istanbul-Konvention gilt seit 2018 — Umsetzung bei Prävention unklar
- Gewalthilfegesetz sieht ab 2027 Bundesförderung für Prävention vor
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7738 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die BKA-Dunkelfeldstudie LeSuBiA, deren erste Ergebnisse 2026 veröffentlicht wurden, belegt ein erhebliches Dunkelfeld bei Gewalt gegen Frauen: Mehr als jede zweite Frau hat sexuelle Belästigung erlebt, 18 Prozent erfahren körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften, und die Anzeigenquote liegt bei unter 3 Prozent. Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland seit Februar 2018 rechtlich verbindlich zu umfassenden Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen. GREVIO forderte im Evaluierungsbericht 2022 unter anderem eine nationale Präventionsstrategie sowie systematischere Schulungen für Fachkräfte. Das neue Gewalthilfegesetz sieht ab 2027 eine Bundesbeteiligung an der Finanzierung von Schutz- und Beratungsstrukturen vor und schreibt den Ländern Ausgangsanalysen sowie Entwicklungsplanungen vor.
- Mehr als 50 % — der Frauen in Deutschland haben laut BKA-Dunkelfeldstudie LeSuBiA sexuelle Belästigung erlebt.
- 18 % — der Frauen erfahren körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften (LeSuBiA).
- 17,8 % — der Frauen erleben im Laufe ihres Lebens mindestens einen sexuellen Übergriff (LeSuBiA).
- unter 3 % — beträgt die Anzeigenquote bei körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften — das Dunkelfeld ist damit extrem hoch.
- 80 % — der Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibedienstete zu geschlechtsspezifischer Gewalt waren laut Monitor „Gewalt gegen Frauen“ freiwillig.
Im Detail
„Wir ergreifen weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen: Die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit verstärken wir und stärken die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt in ihrer Arbeit.“
— Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD 2025, zitiert in BT-Drs. 21/7738
Gewalt gegen Frauen ist in Deutschland kein Randphänomen. Laut der BKA-Dunkelfeldstudie LeSuBiA, deren erste Ergebnisse im Februar 2026 veröffentlicht wurden, hat mehr als jede zweite Frau sexuelle Belästigung erlebt; 18 Prozent erfahren körperliche Gewalt in (Ex-)Partnerschaften. Besonders alarmierend: Die Anzeigenquote bei körperlicher Partnerschaftsgewalt liegt bei Frauen unter 3 Prozent. Die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt — also Maßnahmen, die Gewalt verhindern, bevor sie entsteht — steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7738, die die Fraktion Die Linke am 26. August 2026 eingereicht hat.
Prävention geschlechtsspezifischer Gewalt: Was fordert die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention gilt in Deutschland seit dem 1. Februar 2018 als rechtlich bindendes Instrument. Sie schreibt unter anderem regelmäßige Bewusstseinskampagnen (Artikel 13), die Verankerung von Gleichstellung und gewaltfreier Konfliktlösung in Lehrplänen (Artikel 14), verpflichtende Fachkräfteschulungen (Artikel 15) sowie Täterarbeitsprogramme (Artikel 16) vor. Das unabhängige Expertengremium GREVIO hat Deutschland in seinem Evaluierungsbericht 2022 aufgefordert, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und Schulungen für Fachkräfte in Justiz, Polizei, Gesundheit und Sozialer Arbeit systematischer zu verankern. Die Anfrage prüft nun, ob und wie die Bundesregierung diesen Verpflichtungen nachkommt.
23 Fragen zu Prävention, Täterarbeit und Gewalthilfegesetz
Die 23 Fragen der Linken gliedern sich in mehrere Themenkomplexe. Zunächst fragt die Fraktion nach der grundsätzlichen Rolle von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention in der Bundesstrategie und nach geplanten Maßnahmen zur Verhinderung von Femiziden. Konkret werden die für 2026 und 2027 eingeplanten finanziellen Ressourcen für jeden Präventionsbereich abgefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Gewalthilfegesetz, das ab 2027 eine Bundesbeteiligung an Schutz- und Beratungsstrukturen vorsieht und Prävention ausdrücklich einschließt. Die Anfrage erkundigt sich, in welchen Bundesländern Prävention bereits in Landesausführungsgesetzen und Rechtsverordnungen verankert und finanziell hinterlegt ist — und ob die Bundesregierung plant, dies aktiv nachzuhalten. Parallel wird nach dem Stand der im Gewalthilfegesetz vorgeschriebenen Ausgangsanalysen und Entwicklungsplanungen in den einzelnen Ländern gefragt.
Täterarbeit: Kapazitäten und Qualitätsstandards im Blick
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Täterarbeit. Gefragt wird, in wie vielen Bundesländern flächendeckende und bedarfsdeckende Programme existieren, wie viele Kursplätze aktuell verfügbar sind und wie viele Angebote gemäß den Standards der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt als qualitätsgesichert gelten. Hintergrund ist die Reform des Gewaltschutzgesetzes, die gerichtlich angeordnete Täterarbeitskurse einführt. Die Fraktion fragt, ob durch diese Verpflichtung ein zusätzlicher Kursbedarf entsteht und wie dessen Finanzierung gesichert wird.
Schulungen für Fachkräfte: 80 Prozent freiwillig
Laut dem Monitor „Gewalt gegen Frauen“ waren 80 Prozent der Fortbildungsmaßnahmen für Polizeibedienstete und fast alle Schulungen für Richterinnen und Richter zu geschlechtsspezifischer Gewalt freiwillig. Die Anfrage fragt, wie die Bundesregierung dies im Verhältnis zu Artikel 15 der Istanbul-Konvention bewertet, der verpflichtende Schulungen vorsieht. Darüber hinaus wird gefragt, ob die geplanten Anforderungen an Familienrichterinnen und Familienrichter im Rahmen der FamFG-Reform auf alle mit Gewaltfällen befassten Richterinnen und Richter ausgeweitet werden.
Weitere Fragen betreffen Aufklärungskampagnen, die sich explizit an Jungen und Männer oder an vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, wohnungslose Frauen und Migrantinnen richten, sowie Medienpräventionsmaßnahmen wie die Entfernung sexistischer Werbung nach dem Vorbild des spanischen Gewaltschutzgesetzes „Organic Act 1/2004“.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist das Ziel verankert, Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu verstärken sowie die Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt zu stärken. Die Kleine Anfrage nimmt die Bundesregierung beim Wort und fragt nach konkreten Schritten, Zeitplänen und Budgets. Ähnliche parlamentarische Themen behandelt auch der Beitrag zu FGM/C in Deutschland: 123.000 Betroffene, 35 offene Fragen.
Weiterlesen:
Betroffen sind Frauen und Mädchen in Deutschland, insbesondere vulnerable Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, wohnungslose Frauen und Migrantinnen. Mittelbar betroffen sind Fachkräfte in Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Sozialer Arbeit, für die die Anfrage verbindlichere Schulungen einfordert.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7738) ist am 26. August 2026 eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Istanbul-Konvention
- Völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt; in Deutschland seit 1. Februar 2018 in Kraft.
- Täterarbeit
- Strukturierte Programme, die auf eine Verhaltensänderung von Tätern häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt abzielen; umfasst Beratung, Kurse und gerichtlich angeordnete Interventionen.
- GREVIO
- Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten, die im Auftrag des Europarats die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Mitgliedstaaten evaluiert.
Was ist die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In Deutschland gilt sie seit dem 1. Februar 2018.
Was ist das Gewalthilfegesetz?
Das Gewalthilfegesetz regelt den Ausbau von Beratungs- und Schutzstrukturen gegen häusliche Gewalt und verpflichtet die Länder zur Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung; der Bund beteiligt sich ab 2027 finanziell.
Was bedeutet Primärprävention bei Gewalt gegen Frauen?
Primärprävention umfasst alle Maßnahmen, die Gewalt verhindern, bevor sie auftritt — etwa Aufklärungskampagnen, Bildungsangebote in Schulen oder Sensibilisierungsprogramme.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7738 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































