- Seit 28. Februar 2026 läuft der Irankrieg mit über 2.300 zivilen Todesopfern
- 21 Fragen zu Rüstungsexporten an USA und Israel während des Krieges
- Auch Rolle deutscher US-Militärstützpunkte und KI-Waffen wird hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7736 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 28. Februar 2026 begannen US-amerikanische und israelische Luftangriffe auf den Iran. Iranische Militäranlagen, Regierungsgebäude und zivile Infrastruktur wurden dabei zerstört. Der Iran reagierte mit Gegenschlägen auf Israel, US-Stützpunkte in der Golfregion und einer Blockade der Straße von Hormus. Nach Angaben der WHO starben bis Mitte März 2026 mehr als 2.300 Zivilisten, darunter über 1.400 im Iran, fast 900 im Libanon und 20 in Israel. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sowie mehrere Völkerrechtsprofessoren bewerten die Angriffe laut Drucksache überwiegend als Verstoß gegen das in Artikel 2 Nr. 4 der UN-Charta verankerte Gewaltverbot.
- 28. Februar 2026 — Beginn der US-amerikanischen und israelischen Luftangriffe auf den Iran laut Drucksache.
- über 2.300 — Zivile Todesopfer im Irankrieg bis Mitte März 2026 laut WHO-Angaben in der Drucksache.
- mehr als 1.400 — Im Iran gemeldete Todesopfer laut WHO-Zitat in der Drucksache.
- fast 900 — Todesopfer im Libanon laut WHO-Zitat in der Drucksache.
- 21 — Einzelfragen, die Die Linke an die Bundesregierung richtet, darunter Fragen zu KI-Waffensystemen, US-Stützpunkten und Rüstungsembargos.
Im Detail
Die Einhaltung des Völkerrechts ist damit ein zentrales Kriterium der deutschen Rüstungsexportpolitik.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7736
Seit dem 28. Februar 2026 führen die USA und Israel Krieg gegen den Iran. Dabei wurden nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) allein bis Mitte März 2026 mehr als 2.300 Zivilisten getötet — über 1.400 davon im Iran, fast 900 im Libanon und 20 in Israel. Mit Drucksache 21/7736 vom 26. August 2026 fragt die Fraktion Die Linke in 21 Einzelfragen die Bundesregierung, ob Deutschland während dieses Krieges weiterhin Rüstungsexporte an die USA und Israel genehmigt und abgewickelt hat.
Rüstungsexporte im Irankrieg: Was wurde geliefert?
Im Kern der Anfrage steht die Frage, ob seit Kriegsbeginn Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter und sogenannte Dual-Use-Güter an die USA und Israel geliefert wurden und wenn ja, welche. Die Fraktion will zudem wissen, ob die Bundesregierung diese Lieferungen als vereinbar mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG), dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), dem UN Arms Trade Treaty (ATT) und dem EU-Verhaltenskodex betrachtet. Konkret fragt Die Linke, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass die gelieferten Güter im Rahmen der Angriffe auf den Iran zum Einsatz kamen oder kommen. Außerdem wird gefragt, ob der Rüstungsexport nach Kriegsbeginn zeitweise ausgesetzt wurde und wie lange eine etwaige rechtliche Prüfung dauerte.
Die Rüstungsexportpolitik des Bundes sieht laut geltenden Grundsätzen vor, bei Genehmigungsentscheidungen zu prüfen, ob das Empfängerland das Völkerrecht achtet und ob die Gefahr besteht, dass gelieferte Waffen für völkerrechtswidrige Handlungen eingesetzt werden. Dieses Kriterium steht im Mittelpunkt der Anfrage, weil der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sowie mehrere Völkerrechtsprofessoren die US-israelischen Angriffe auf den Iran als Verstoß gegen Artikel 2 Nr. 4 der UN-Charta einordnen.
Operation „Epic Fury“ und deutsche Rüstungsgüter
Ein besonders konkreter Fragepunkt betrifft die US-Militäroperation „Epic Fury“: Die Abgeordneten fragen, welche in Deutschland produzierten Waffensysteme, Munitionstypen oder sonstigen Rüstungsgüter die USA im Rahmen dieser Operation eingesetzt haben. Darüber hinaus fragen sie nach der Rolle, die in Deutschland stationierte US-Streitkräfte und deutsche US-Militärstützpunkte beim Irankrieg spielen oder gespielt haben, und ob die Bundesregierung dazu Informationen von der US-Regierung erhalten oder angefordert hat. Für welche kriegsbezogenen Aktivitäten die USA die Zustimmung der Bundesregierung erbeten haben und welche Genehmigungen erteilt wurden, ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage.
KI-Waffensysteme: Regulierung im Fokus
Neben dem konkreten Kriegsgeschehen richtet die Anfrage den Blick auf eine künftige Herausforderung der deutschen Rüstungsexportpolitik: den Export KI-gestützter Waffensysteme. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung plant, solche Exporte besonders zu regeln, ob der Nationale Sicherheitsrat bereits Leitlinien dafür entwickelt hat und ob KI-Anwendungen mit militärischer Nutzbarkeit zukünftig als Dual-Use-Güter klassifiziert werden sollen. Außerdem wird gefragt, ob das angekündigte KI-Sicherheitsinstitut sich auf Cybersicherheit beschränkt oder auch Leitlinien für KI-gestützte Waffensysteme entwickeln soll. Diese Fragen verweisen auf eine Regelungslücke, die in der internationalen Rüstungskontrolldebatte zunehmend diskutiert wird.
Völkerrechtliche Einordnung und Embargofrage
Die Kleine Anfrage thematisiert auch grundsätzliche völkerrechtliche Positionen der Bundesregierung. Sie fragt, ob die Bundesregierung das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot auch dann für gültig hält, wenn ein Regime militärisch geschwächt oder gestürzt werden soll. Zudem wird gefragt, ob völkerrechtswidrige Kriege grundsätzlich durch den Stopp von Rüstungsexporten sanktioniert werden sollten, und gegen welche Länder Deutschland in den vergangenen drei Jahrzehnten in Reaktion auf Verstöße gegen das Gewaltverbot Rüstungsembargos verhängt hat oder aktuell aufrechterhält. Diese Fragen zielen darauf ab, die Konsistenz der deutschen Rüstungsexportpolitik zu überprüfen.
Die Anfrage wurde von Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch und 23 weiteren Abgeordneten der Fraktion Die Linke am 11. August 2026 in Berlin eingereicht und am 26. August 2026 als Drucksache 21/7736 veröffentlicht. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Zum Thema Rüstungsexporte und deren Rechtsrahmen finden sich auch Hintergründe im Beitrag FGM/C in Deutschland: 123.000 Betroffene, 35 offene Fragen sowie zu verwandten außenpolitischen Anfragen im Überblick Bundestag 30.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen.
Weiterlesen:
Betroffen sind unmittelbar die Bevölkerungen im Iran, in Israel und im Libanon. In Deutschland berührt die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Rüstungsexporten die deutsche Rüstungsindustrie sowie die Bundesregierung in ihrer außenpolitischen Verantwortung. Außerdem stehen Anwohner deutscher US-Militärstützpunkte im Fokus, da die Drucksache nach der möglichen Rolle dieser Stützpunkte für den Irankrieg fragt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7736) ist am 26. August 2026 beim Bundestag eingegangen und wurde am 11. August 2026 in Berlin eingereicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Grundsätzlich sieht § 104 GO-BT eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vor.
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
- Deutsches Gesetz, das die Herstellung, den Handel und die Beförderung von Kriegswaffen regelt und den Export an strenge Genehmigungsvoraussetzungen knüpft.
- Dual-Use-Güter
- Waren, Software und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck: Sie können sowohl zivil als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden und unterliegen deshalb einer besonderen Exportkontrolle.
- UN Arms Trade Treaty (ATT)
- Internationaler Vertrag der Vereinten Nationen, der den globalen Handel mit konventionellen Waffen reguliert und Staaten verpflichtet, Rüstungsexporte auf ihre humanitären und völkerrechtlichen Folgen zu prüfen.
Wann begann der Irankrieg laut Drucksache?
Laut Drucksache 21/7736 begannen die US-amerikanischen und israelischen Luftangriffe auf den Iran am 28. Februar 2026.
Wie viele Zivilisten starben laut WHO bis Mitte März 2026?
Nach Angaben der WHO, wie in der Drucksache zitiert, kamen bis Mitte März 2026 mehr als 2.300 Zivilisten ums Leben.
Was ist ein Dual-Use-Gut?
Dual-Use-Güter sind Waren und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und daher besonderen Exportkontrollen unterliegen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7736 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































