- 500 Mio. Euro Bundesgelder für kommunale Wärmeplanung 2024–2028
- Hälfte der Kommunen meldet Personalmangel bei Wärmeplanung
- Zielkonflikt: Wärmeplanung vs. Wohnungsbau-Genehmigungen offen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7737 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Städte und Gemeinden, bis zu festgelegten Fristen kommunale Wärmepläne zu erstellen. Zur Finanzierung erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2024 bis 2028 insgesamt 500 Mio. Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile nach dem Finanzausgleichsgesetz; die zweckgebundene Weiterleitung an die Kommunen liegt bei den Ländern (BT-Drs. 21/1346). Eine 2024 durchgeführte Kommunenbefragung (KWW) sowie ein BBSR-Stakeholder-Dialog aus dem Jahr 2025 zeigen laut den Fragestellern erheblichen Personalmangel und eine strukturelle Überforderung vor allem kleiner Kommunen. Mit BT-Drs. 21/6587 (WPG-Änderung für kleine Kommunen) und dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurden erste Vereinfachungen eingeführt, deren praktische Wirkung laut Anfrage noch ungeklärt ist.
- 500 Mio. Euro — Bundesfördermittel für kommunale Wärmeplanung, bereitgestellt über erhöhte Umsatzsteueranteile für die Jahre 2024 bis 2028.
- ca. 50 % — Anteil der Kommunen, die laut KWW-Kommunenbefragung 2024 fehlendes Personal als zentrale Hürde benennen.
- 16 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Finanzierung, Personalkapazitäten, Wohnungsbaueffekten und Evaluationsstand.
Im Detail
Die kommunale Wärmeplanung bindet in den Planungs- und Bauverwaltungen Personal- und Sachmittel, die zugleich für Bauleitplanung, Genehmigungsverfahren und die Ausweisung von Wohnbauflächen benötigt werden.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7737
Kommunale Wärmeplanung kostet Personal — und genau dieses Personal fehlt gleichzeitig in den Bauämtern für Baugenehmigungen und neue Wohnbauflächen. Dieser Zielkonflikt steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7737, die die AfD-Fraktion am 26. August 2026 an die Bundesregierung gerichtet hat. Mit 16 Detailfragen erkundigt sich die Fraktion nach Mittelabfluss, Personalengpässen und möglichen Verzögerungen beim Wohnungsbau.
500 Mio. Euro Förderung — aber wohin fließt das Geld?
Der Bund stellt den Ländern für die Jahre 2024 bis 2028 insgesamt 500 Mio. Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile nach dem Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung. Die zweckgebundene Weiterleitung an die Kommunen liegt bei den Ländern. Ob und in welcher Höhe diese Mittel bei den Kommunen tatsächlich angekommen sind, bleibt aus Sicht der Fragesteller offen. Sie fragen konkret, welche Summen bereits verausgabt wurden — aufgeschlüsselt nach Jahr und Land — und ob der Bund bei den Ländern überhaupt nachgefragt hat, wenn ihm der Mittelabfluss nicht bekannt ist. Ohne diese Grunddaten, so die implizite Kritik der Anfrage, lässt sich Erfolg oder Nachbesserungsbedarf der Förderung nicht beurteilen.
Personalmangel als strukturelles Problem
Die Wärmeplanung kontra Wohnungsbau-Debatte hat einen handfesten Hintergrund: Laut der KWW-Kommunenbefragung 2024 benennt rund die Hälfte der befragten Kommunen fehlendes Personal als zentrale Hürde. Der BBSR-Stakeholder-Dialog Wärmeplanung dokumentierte 2025 eine strukturelle Überforderung insbesondere kleiner Kommunen. In denselben Bau- und Planungsämtern, die Wärmepläne erstellen müssen, werden gleichzeitig Bauleitverfahren geführt, Baugenehmigungen bearbeitet und neue Wohnbauflächen ausgewiesen. Die Anfrage fragt deshalb ausdrücklich, ob die Bundesregierung diesen Befund teilt und welche Handlungsempfehlungen sie daraus zieht.
Was gilt aktuell?
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet Kommunen ab bestimmten Einwohnerschwellen, bis zu gesetzlichen Fristen kommunale Wärmepläne zu erstellen. Mit BT-Drs. 21/6587 hat der Bundestag eine WPG-Änderung für kleine Kommunen auf den Weg gebracht, die erste Vereinfachungen vorsieht. Ergänzende Entlastungen enthält das Gebäudemodernisierungsgesetz. Deren Wirkung auf die Planungskapazitäten ist laut Drucksache noch nicht bewertet worden — ein zentrales Anliegen der Anfrage. Zum aktuellen Umsetzungsstand, also wie viele kommunale Wärmepläne bereits abgeschlossen sind, liegen der Fraktion keine ausreichenden öffentlichen Daten vor; die Anfrage verlangt eine Aufschlüsselung nach Ländern und Gemeindegrößenklassen.
Wärmeplanung kontra Wohnungsbau: Konkurrenz um knappes Personal
Besonders brisant ist Frage 10 der Drucksache: Die Fragesteller wollen wissen, ob der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, dass die Wärmeplanung Bauleitplan- oder Baugenehmigungsverfahren verzögert. Falls nicht, fragen sie, ob es vertretbar sei, eine bundesgesetzliche Planungspflicht ohne Kenntnis ihrer Rückwirkung auf den Wohnungsbau aufrechtzuerhalten. Auch nach den Kennzahlen, mit denen die Bundesregierung solche Auswirkungen überhaupt misst, wird gefragt. Frage 14 erkundigt sich darüber hinaus, welche kommunalen Spitzenverbände die Regierung auf Zielkonflikte zwischen Wärmeplanung und Wohnungsbau hingewiesen haben und mit welchem Inhalt.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Beauftragung externer Planungsbüros: Viele Kommunen — vor allem kleine — haben kein eigenes Fachpersonal und sind auf externe Dienstleister angewiesen. Die Anfrage fragt nach dem Umfang dieser Vergaben und danach, wie die Bundesregierung die begrenzte Marktkapazität bei Planungsbüros im Hinblick auf Kosten und Verfügbarkeit bewertet. Auch die Frage nach laufenden oder geplanten Evaluierungen der Wärmeplanungsfolgen für Planungs- und Genehmigungsverfahren stellt die Fraktion, inklusive Auftragsvolumen etwaiger beauftragter Forschungseinrichtungen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die 16 Fragen wird zeigen, ob und wie systematisch die Wechselwirkungen zwischen Wärmeplanungspflicht und Wohnungsbaukapazitäten bisher beobachtet wurden. Ähnliche Ressourcenkonkurrenzen in der kommunalen Verwaltung diskutiert auch der Beitrag zum Schienennetz Ostdeutschland, der zeigt, wie jahrzehntelange Investitionsrückstände durch Kapazitätsengpässe entstehen können.
Weiterlesen:
Betroffen sind in erster Linie die rund 11.000 deutschen Städte und Gemeinden, deren Bau- und Planungsämter die Wärmepläne erstellen müssen. Mittelbar sind alle Wohnungssuchenden und Bauherren betroffen, für die sich Baugenehmigungen oder die Ausweisung neuer Wohnbauflächen verzögern könnten. Besonders kleine Kommunen ohne eigenes Fachpersonal stehen laut BBSR vor strukturellen Engpässen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7737) ist am 26. August 2026 eingegangen. Nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt sieht § 104 GO-BT grundsätzlich eine Antwortfrist von 14 Tagen vor. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Wärmeplanungsgesetz (WPG)
- Bundesgesetz, das Kommunen ab bestimmten Einwohnerschwellen verpflichtet, bis zu festgelegten Terminen einen kommunalen Wärmeplan für die klimaneutrale Wärmeversorgung vorzulegen.
- Finanzausgleichsgesetz (FAG)
- Gesetz, das die Verteilung von Steuereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen regelt — hier genutzt, um erhöhte Umsatzsteueranteile als Fördermittel für Wärmeplanung weiterzuleiten.
- Bauleitplanung
- Kommunales Instrument zur Steuerung der Bodennutzung; umfasst Flächennutzungspläne und Bebauungspläne und ist Voraussetzung für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.
Was ist kommunale Wärmeplanung?
Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Gemeindegebiet einen Plan zu erstellen, wie die Wärmeversorgung künftig klimaneutral gestaltet werden soll — etwa durch Fernwärme, Wärmepumpen oder andere Technologien.
Woher kommt das Geld für die Wärmeplanung?
Der Bund stellt den Ländern für 2024 bis 2028 insgesamt 500 Mio. Euro über erhöhte Umsatzsteueranteile nach dem Finanzausgleichsgesetz bereit; die Weiterleitung an die Kommunen obliegt den Ländern.
Warum könnte die Wärmeplanung den Wohnungsbau bremsen?
In den kommunalen Bauämtern arbeiten dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sowohl Wärmepläne erstellen als auch Baugenehmigungen bearbeiten und neue Wohnbauflächen ausweisen. Fehlt dort Personal, können sich Bauprojekte verzögern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7737 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































